Shopping

Zuletzt aktualisiert am 30. Juni 2021

Beim Einkauf im Netz lauern Fallen und Fälschungen

Im ersten Teil unseres Rechtstipp-Specials zum Thema Onlineshopping haben wir anhand einer Checkliste die Seriosität der Anbieter unter die Lupe genommen. Im heutigen zweiten Teil sagen wir Ihnen, wie Sie Gebührenfallen und andere Gefahren umschiffen. Im letzten Teil dreht sich dann alles um die Sicherheit in der digitalen Welt.

Vorsicht vor Fälschungen

Wenn nagelneue Markenartikel – Ray-Ban-Brillen, Hermès-Taschen, Rolex-Uhren –, zu einem Spottpreis angeboten werden, sollten Sie missstrauisch werden. Fälschungen im Internet boomen. In der Schweiz ist der Import von gefälschten Marken- und Designerartikeln oder Raubkopien jedoch verboten. Ordern Sie einen solchen Fake-Artikel, riskieren Sie nicht nur, mit minderwärtiger gefälschter Ware abgespeist zu werden, sondern Sie machen sich in diesem Fall auch strafbar. Womöglich wird das von Ihnen bezahlte Plagiatprodukt am Zoll abgefangen und vernichtet. Die daraus resultierenden Kosten werden Ihnen zusätzlich in Rechnung gestellt. Übrigens: Damit ein Fake-Artikel als Fälschung gilt, benötigt er nicht einmal zwingend das Marken-Logo. Es reicht meistens schon, wenn er die gleiche Form oder das gleiche Muster aufweist.

Hände weg von Medikamenten aus unsicheren Quellen

Wer illegale Medikamente bestellt, gefährdet nicht nur seine Gesundheit, sondern lässt sich auch auf ein sehr dubioses Geschäft ein. Der gemeinnützige Verein Stop Piracy warnt mit folgendem Appell: «Kriminelle investieren nicht in Qualität und faire Produktionsbedingungen, sondern produzieren im Verborgenen und entziehen sich damit jeder Verantwortung und öffentlichen Kontrolle.»

Räumt Ihnen der Anbieter ein Rückgaberecht ein?

Viele Onlineshops nehmen ein Produkt unter bestimmten Umständen zurück, was für sie spricht. Per Gesetz besteht jedoch kein Rückgaberecht. Lesen Sie dazu die AGB des Anbieters. Ist dort diesbezüglich nichts vermerkt, besteht in der Regel auch kein Rückgaberecht.

Mangelhafte Ware muss umgetauscht werden

Bei einer mangelhaften oder falschen Lieferung gilt das Recht auf Umtausch. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie die Umtauschfrist – in der Regel eine Woche –, einhalten und dem Verkäufer den Grund schriftlich mitteilen. Kommt dieser seiner Verpflichtung nicht nach, können Sie vom Vertrag zurücktreten und bereits geleistete Zahlungen zurückverlangen. Vor allem bei ausländischen Händlern kann dies aber ein mühsames und zeitintensives Unterfangen werden.

Welche Lieferbedingungen werden Ihnen in Aussicht gestellt?

Die Lieferzeiten sind oft sehr unterschiedlich, darum sollten Sie sie vorgängig genau studieren. Vor allem in der Weihnachtszeit kommt es gerne zu Verzögerungen. Bestellen Sie die Weihnachtsgeschenke deshalb so früh wie möglich. Die angegebene Lieferfrist ist lediglich ein Richtwert. Falls Sie unsicher sind, ob die Lieferung noch vor Heiligabend eintrifft, nehmen Sie am besten Rücksprache mit dem Händler.

Wer liefert die Bestellung?

Wer übers Internet bestellt, sollte sich vorher genau erkundigen, zu welchem Preis (inklusive Verzollungskosten) die Schweizerische Post oder ein privater Paketdienst den Versand durchführen wird. Je nach Transporteur sind die Gebühren unterschiedlich. Detaillierte Informationen zu anfallenden Zollkosten bei Onlineshopping finden Sie auch auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung.

Gebührenfallen umschiffen

Bei Bestellungen aus dem Ausland können hohe Gebühren anfallen. Deshalb sollten Sie vor dem Einkauf prüfen, ob das Bestellen aus dem Ausland effektiv günstiger ist. Vergleichen Sie deshalb nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Liefergebühren, Mehrwertsteuer und Zollkosten. Letztere sind unübersichtlich und von der Ware, deren Gewicht und dem Transporteur (Post, DHL, UPS, FedEx etc.) abhängig. Verkauft ein seriöser Schweizer Anbieter das gleiche Produkt zu einem ähnlichen Preis wie der ausländische Shop, bestellen Sie es – nicht zuletzt aufgrund möglicher Zollgebühren –, besser beim Verkäufer mit Sitz in der Schweiz.

  • Bei Bestellungen, für die ein Mehrwertsteuersatz von 7,7 Prozent gilt, müssen Sie Mehrwertsteuer und Zollkosten ab einem Bestellwert von CHF 65.- (inkl. Transportkosten) bezahlen.
  • Waren, bei denen ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 2.5 Prozent gilt (Bücher, Zeitschriften, Nahrungsmittel etc.), müssen erst ab einem Warenbestellwert  von CHF 200.- (inkl. Transportkosten) versteuert werden. Liegt Ihr Bestellwert unter diesen Warenwertobergrenzen, bezahlen Sie keine Mehrwertsteuer und Zollkosten.
  • Muss das Paket von der Post am Zoll geöffnet werden, weil es vom Versender nicht ordnungsgemäss deklariert wurde, fallen in der Regel Wertabklärungsgebühren in der Höhe von CHF 13.- an.

 

Wer haftet für Transport?

Einige Anbieter versichern den Transport, sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Grundsätzlich haftet der Kunde ab dem Moment, in dem der Anbieter die Bestellung bei der Schweizerischen Post oder einem privaten Paketdienst aufgibt. Handelt es sich um ein kostspieliges Produkt, lohnt sich eine Transportversicherung.

Kopie der Bestellung aufbewahren

Bewahren Sie immer eine Kopie Ihrer Bestellung und den wichtigsten Punkten des Vertrages gemäss AGB (Annullierung, Widerruf, Rückvergütung, Garantie) auf. Im Fall eines Rechtsstreits sind diese Dokumente wichtige Beweismittel.

Gepostet am 21. November 2017