JUSTIS ist die Plattform der CAP Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG (CAP) zur Verwaltung eines innovativen Rechtsschutz-Abos. Wir vertreiben und verwalten mit JUSTIS eine ausschliesslich digitale Rechtsschutzversicherung.
Die CAP ist die älteste Schweizer Rechtsschutzversicherung und ist stolz auf ihre lange Geschichte. Als Tochtergesellschaft der Allianz Suisse – eine der führenden Versicherungsgesellschaften der Schweiz – profitiert sie von Synergien in einem grossen Versicherungskonzern, garantiert jedoch die Unabhängigkeit, die für eine Rechtsschutzversicherung wichtig ist. Mit anderen Worten: Die CAP, die zu den grössten Rechtsschutz-Versicherungen des Landes gehört, zeigt, wie sich Fortschritt und Tradition perfekt ergänzen.
Bei uns gibt es keine für längere Zeit bindenden Verträge. Wir wollen, dass Sie bei uns bleiben, weil sie von unseren Leistungen überzeugt und nicht, weil Sie vertraglich dazu verpflichtet sind. Deshalb haben wir das Rechtsschutz-Abo monatlich kündbar gemacht. Die Kündigung funktioniert online und ist so einfach wie bei einem digitalen Musik-Abo. Wenn Sie Ihr Rechtsschutz-Abo nicht mehr wollen, loggen Sie sich einfach in Mein JUSTIS ein und klicken dort unter "Mein Abo" auf kündigen.
Auf Comparis oder ähnlichen Vergleichsportalen finden Sie die verschiedensten Versicherungsangebote. Oft sind es nur Basic- oder Teilprodukte, die auf den ersten Blick günstig erscheinen. Oder aber das Angebot kann nur kombiniert mit einer anderen Versicherung oder Mitgliedschaft abgeschlossen werden.
Vergleichen Sie daher unbedingt die Leistungen und den Preis! Unter dem Begriff «Vollrechtsschutz» verstehen wir bei JUSTIS einen vollumfänglichen, selbständigen Rechtsschutz für alle wichtigen Rechtsgebiete – ohne Selbstbehalt und mit weltweiter Deckung! Und in diesem Vergleich ist JUSTIS nicht nur in der Leistung vorne dabei, sondern auch im Preis.
Sie können bei uns ein Rechtsschutz-Abo abschliessen, wenn Sie volljährig sind und Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Als Ausländerin oder Ausländer benötigen Sie eine B-, C-, L- oder S-Bewilligung. Wir behalten uns das Recht vor, Anträge abzulehnen.
Sie können einfach auf unserer Webseite Ihr Abo so zusammenstellen wie es Ihrer Lebenssituation entspricht.
Alle unsere Kund:innen profitieren von den gleich günstigen Preisen - niemand wird durch einen Rabatt bevorzugt oder benachteiligt. Alle wichtigen Informationen haben wir in einem kurzen Factsheet zusammengefasst.
Übrigens: JUSTIS hat zeitgemässe Monatsverträge und bindet Sie nicht jahrelang an einen Vertrag. Wir wollen, dass Sie bei uns bleiben, weil Sie von unseren Leistungen überzeugt sind und nicht, weil Sie vertraglich dazu verpflichtet sind.
Welche Rechtsbereiche genau versichert sind, steht in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Die erste Monatsprämie bezahlen Sie beim Abschluss der Versicherung. Dies gilt auch, wenn Sie einen Versicherungsbeginn in der Zukunft ausgewählt haben. Sie bekräftigen mit der Zahlung Ihren Entschluss, bei uns ein Abo abzuschliessen und wir können Ihnen die Versicherungspolice mit dem von Ihnen gewünschten Versicherungsbeginn ausstellen.
Ihr Rechtsschutz funktioniert wie ein Abo bei Netflix oder Spotify.
Es gibt bei der Anmeldung zwei Möglichkeiten:
Nach der Bezahlung verlängert sich Ihr Rechtsschutz-Abo jeweils nahtlos um einen weiteren Monat.
In «Mein JUSTIS» sehen Sie eine Übersicht aller Rechnungen. Dort können Sie auch Ihr Zahlungsmittel anpassen, falls Sie zum Beispiel die Kreditkarte wechseln oder von manueller Zahlung auf automatische Zahlung umstellen möchten.
Lastschriftverfahren (LSV) oder Papierrechnung sind nicht möglich.
Wir glauben, dass ein Rechtsschutz so einfach wie nur möglich funktionieren sollte. Dass er da ist, wenn man ihn braucht. Und dass er sich mit einem Klick wieder kündigen lässt – ohne Wenn und Aber. Darum haben Sie in den ersten 14 Tagen nach Vertragsabschluss das Recht, das Abo zu widerrufen. Danach bleibt der Vertrag weiterhin monatlich kündbar.
Loggen Sie sich unter Mein JUSTIS ein und klicken Sie dort unter «Mein Abo» auf «Vertrag widerrufen». Wir werden Ihnen die bezahlte Prämie automatisch zurückerstatten.
Sie werden wahrscheinlich auch noch andere digitale Dienste nutzen. Zu jedem dieser Dienste gehört ein eigener Zugang mit einem eigenen Passwort. Es kommt immer wieder vor, dass Webseiten gehackt werden. Dabei werden Nutzerdaten öffentlich gemacht. Dies ist besonders gefährlich, wenn Sie das gleiche Passwort auf mehr als einer Webseite verwenden. Wenn Sie sich uns anmelden, überprüfen wir deshalb, ob sich Ihr Passwort bei diesen öffentlich gemachten Passwörtern befindet. Sie erhalten von uns in diesem Fall eine Warnung. Sie sollten Ihr Passwort dann sofort ändern.
Damit Ihre Zugangsdaten sicher sind, haben wir zwei verschiedene Lösungsvorschläge: einerseits können Sie ein «Social Login» nutzen andererseits können Sie die Bestätigung in zwei Schritten (Zwei-Faktor-Authentisierung) aktivieren. Damit halten Sie Angreifer fern, sogar wenn diese Ihr Passwort schon gestohlen haben.
Sie benötigen dafür Ihr Smartphone mit einer speziellen Authenticator App. Sie können z.B. den Authenticator von Microsoft oder Google nutzen. Suchen Sie einfach «Authenticator» in Ihrem App Store oder Google Play Store.
Danach melden Sie sich bei uns auf Mein JUSTIS an und klicken Sie bei «Meine Daten» auf «Bearbeiten». Im Tab «Zwei-Faktor-Authentisierung» können Sie die Bestätigung in zwei Schritte aktivieren. Es erscheint dazu ein QR Code, diesen müssen Sie mit dem von Ihnen ausgewählten Authenticator scannen. Im Authenticator wird ein sechsstelliger Zahlencode erzeugt. Diesen geben Sie bei uns auf der Webseite ein. Der Zahlencode ändert sich alle 30 Sekunden. Wenn Sie sich von jetzt an bei uns anmelden, werden wir Sie zusätzlich nach diesem veränderlichen Zahlencode fragen.
Mit der Bestätigung in zwei Schritten sind Sie jetzt noch besser geschützt: Wenn ein Hacker Ihr Passwort stiehlt, braucht er ausserdem Ihr Telefon, um auf Ihr Konto zugreifen zu können. Wenn Sie keinen Zugang mehr zu Ihrem Telefon haben, hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter.
In «Mein JUSTIS» finden Sie alle Daten, die wir über Sie gespeichert haben. Ihre Daten sind bei uns verschlüsselt gespeichert. Wenn Sie sich für eine Anmeldung mit einem persönlichen Passwort entscheiden, empfehlen wir Ihnen, ein Kennwort einzusetzen, das Sie nicht schon bei anderen Diensten verwenden. Sie sollten den Zugangscode ausserdem sicher aufbewahren.
Um Ihnen Zeit zu ersparen, unterstützen wir auch «Social Logins». Wenn Sie ein Konto bei Google, Facebook oder LinkedIn besitzen, können Sie sich damit auch schnell und unkompliziert bei uns einloggen. Dabei werden keine Daten von uns an diese Partner geschickt. Wir haben diese sozialen Netzwerke gewählt, weil bei ihnen die sogenannte Anmeldung «in zwei Schritten» aktiviert werden kann – die zweistufige Authentifizierung. Wir empfehlen Ihnen diese zusätzliche Sicherheit nachdrücklich. Sie und Ihre Daten sind damit besser geschützt: Ein Hacker, der im Besitz Ihres Passworts ist, kann damit noch nicht auf Ihr Konto zugreifen, da weitere Sicherheitshürden eingebaut sind.
Anleitungen zur zusätzliche Sicherheit (zweistufige Authentifizierung) bei unseren Partnern:
Wenn Sie ein persönliches Konto für JUSTIS einrichten, können Sie dies gleich über unsere «Social Login»-Partner tun. Klicken Sie dazu einfach auf den Google, Facebook oder LinkedIn Button. Falls Sie schon ein JUSTIS Konto haben, können Sie ein «Social Login» auch nachträglich hinzufügen. Klicken Sie dazu in «Mein JUSTIS», aktivieren Sie bei «Meine Daten» unten links «Bearbeiten» und wählen Sie «Vereinfachtes Login» aus.
Nein. Ihr Rechtsfall ist gedeckt, wenn er während der Vertragsdauer und nach Ablauf einer eventuellen Wartefrist eintritt und Sie uns den Fall vor Versicherungsende melden.
Allerdings lassen wir Sie nicht einfach im Regen stehen. Unsere Anwält:innen und Jurist:innen geben Ihnen so oder so eine Groborientierung über die rechtliche Situation in Form einer Rechtsauskunft nach schweizerischem Recht und zeigen Ihnen die nächsten Schritte auf. Und dies auch, wenn Ihr Rechtsfall nicht versichert ist.
Gut möglich, dass Ihre Freundin Sie gratis vor Gericht vertritt. Aber eher unwahrscheinlich, dass sie für Ihre Gerichtskosten aufkommt. Die Kosten der Gegenpartei wird sie wohl ebenfalls nicht übernehmen, wenn Sie zwar Recht erhalten, die Gegenpartei jedoch nicht bezahlen kann. Bei uns werden Ihnen in versicherten Rechtsfällen neben den Kosten für Ihre Anwältin auch diese Ausgaben abgenommen.
Viele Konflikte im Leben sind unvorhersehbar und oft hängen sie nicht nur von einer Person ab. Wir streben mit Ihnen eine aussergerichtliche gütliche Einigung an. Damit der Streit rasch beseitigt und ein friedliches Zusammenleben wieder möglich ist. Und wenn dies scheitert, helfen wir Ihnen Ihre rechtlichen Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.
Doch, weil Sie zwar Ihre Fahrweise beeinflussen können, aber nicht unbedingt die der Anderen. Geraten Sie unverschuldet in einen Autounfall und die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners bzw Unfallgegnerin weigert sich einen Teil der Kosten zu übernehmen, verhandeln unsere Rechtsexpert:innen direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Mit dem Ziel, Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Ja. wir sorgen dafür, dass Sie professionell vertreten werden. Wir kennen die lokalen Begebenheiten und handeln entsprechend und rasch. Denn ob Sie, wenn Sie eine Unachtsamkeit begangen haben, den Fahrausweis für einen oder sechs Monate verlieren, oder eine Geldbusse von CHF 250 anstatt CHF 600 erhalten macht schon einen Unterschied.
Ja, wenn Sie möchten, dass Ihre Rechte vertreten und Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.
Kurz erklärt: Ihre Haftpflichtversicherung kümmert sich nur um die gegnerischen Ansprüche. Eine Rechtsschutzversicherung verteidigt jedoch Ihre Rechte und kümmert sich somit um Ihre Ansprüche.
Ausführlicher erklärt: Ihre Haftpflichtversicherung kommt zum Zug, wenn gegen Sie Schadenersatzansprüche gestellt werden, beispielsweise, weil Sie beim Transportieren ihres Schrankes unbeabsichtigt das Auto des Nachbarn zerkratzen. Werden unberechtigte Schadenersatzansprüche gestellt, wehrt Ihre Haftpflichtversicherung diese ab. Entsteht daraus ein Rechtsstreit, führt Ihre Haftpflichtversicherung diesen Prozess (passiver Rechtsschutz). Der Rechtsschutz kommt hingegen zum Zug, wenn Ihr Auto beschädigt wird und die gegnerische Haftpflichtversicherung sich weigert den Schaden zu übernehmen, beispielsweise, weil diese Ihnen eine Mitschuld vorwirft. Dann verhandelt Ihre Rechtsschutzversicherung mit der Haftpflichtversicherung, damit Sie angemessen entschädigt werden (aktiver Rechtsschutz).
Dreiviertel der Verkehrsunfälle verlaufen glimpflich, 83 % aller Arbeitnehmer:innen sind zufrieden mit ihrem Job, 86 % aller Urlauber:innen kehren entspannt zurück und 3 von 4 Nachbar:innen trinken gerne ein Bier zusammen.
Das freut uns.
Und doch kennen wir auch die andere Seite: Wenn der Verkehrsunfall doch nicht so glimpflich verläuft, es bei der Arbeit kriselt, die gebuchte Pauschalreise nicht hält, was sie verspricht oder eine Meinungsverschiedenheit das nachbarschaftliche Verhältnis trübt. In all diesen Fällen stehen wir Ihnen mit Rat und Rechtsschutz zur Seite. Damit Ihr Recht erste Hilfe erhält, Ihre Freude am Job noch lange andauert, Sie künftig zu den entspannt zurückkehrenden Urlauber:innen gehören und mit Ihren Nachbar:innen wiedermal ein Bier trinken mögen.
Wir sind wie eine gute Freundin vor, die zufällig Anwältin und Mediatorin ist. Nur dass sie das Fachwissen von 150 Spezialist:innen besitzt. Wir greifen auf unser langjährige Know How zurück. Unsere Rechtsexpert:innen beraten Sie auch vorbeugend. So kommt es oft gar nicht erst zum Rechtsstreit. Und ist der Streit doch schon vorprogrammiert, erhalten Sie juristische Unterstützung sowohl aussergerichtlich als auch vor Gericht. Die Kosten für Mediation, Expertisen, Gericht oder Anwältin sparen Sie sich ebenfalls, die übernehmen wir – auch wenn Sie vor Gericht verlieren sollten.
Ja, unser Rechtsschutz gilt weltweit.
Wir kümmern uns kompetent um Ihren Fall. Sobald es jedoch notwendig ist eine:n externe:n Rechtsanwält:in beizuziehen, beispielsweise wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, haben Sie die Wahl. Wichtig dabei ist, dass diese:r im entsprechenden Gerichtskreis tätig ist und die notwendigen Fähigkeiten besitzt.
Wir bieten Ihnen Zugang zu Musterdokumenten, die Sie selbständig auf Ihre Bedürfnisse anpassen können.
Klar. Wenn Sie bei uns die Option Haushalt gewählt haben, sind Ihre Kinder automatisch mitversichert, auch wenn diese nicht bei Ihnen wohnen. Haben Sie aktuell die Variante Einzelperson? Dann können Sie Ihr Rechtsschutz-Abo einfach online auf Haushalt umändern.
Das ist kein Problem. Unsere Juristen und Anwälte kennen sich aus und schlagen Ihnen auf Wunsch gerne Fachanwälte vor, die auf Ihren Rechtsfall spezialisiert sind.
Sobald Sie einen Rechtsfall haben, ist es wichtig, dass Sie uns diesen online melden. Gemeinsam mit Ihnen finden wir eine Lösung und besprechen das Vorgehen. Dies gilt auch, wenn wir einen externen Rechtsanwalt beiziehen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie ohne es mit uns abgesprochen zu haben, keinen Anwalt beauftragen.
Ja. Sie sind sowohl als Mieter als auch als Eigenheimbesitzer versichert. Unter Eigenheim verstehen wir, dass Sie dort auch Ihren festen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Die versicherten Rechtsgebiete finden Sie in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB):
AVB JUSTIS Rechtsschutz
AVB JUSTIS Rechtsschutz ohne Verkehr
Den Starttermin Ihres Rechtsschutz-Abos (Versicherungsbeginn) können Sie beim Abschluss selber wählen. Sobald Sie bei JUSTIS versichert sind, finden Sie diesen übrigens auch auf Mein JUSTIS. Dort können Sie Ihre Versicherungspolice auch jederzeit einsehen und herunterladen.
Ja, auf Mein JUSTIS haben Sie jederzeit die Möglichkeit, den Verkehrsrechtsschutz ein- oder auszuschliessen und Ihr Rechtsschutz-Abo von Haushalt auf Einzelperson oder umgekehrt abzuändern.
Solange Sie Ihren rechtlichen Wohnsitz in der Schweiz beibehalten, können Sie Ihr Rechtsschutz-Abo ganz normal weiterlaufen lassen. Da Sie mit JUSTIS weltweite Deckung haben, sind Sie auch im Ausland versichert. Die versicherten Rechtsgebiete finden Sie im Detail in unseren Versicherungsbedingungen (AVB):
AVB JUSTIS Rechtsschutz
AVB JUSTIS Rechtsschutz ohne Verkehr
Es sei denn, Sie verlegen Ihren rechtlichen Wohnsitz ins Ausland, dann kann JUSTIS Ihr Rechtsschutz-Abo nicht weiterlaufen lassen und Sie müssten es kündigen (siehe auch Ich wandere aus, kann ich meinen Vertrag kündigen?)
Ihren Rechtsfall können Sie ganz einfach auf Mein JUSTIS anmelden. Wählen Sie mittels unserer Kategorien möglichst genau aus, worum es in Ihrer Rechtsfrage geht. Gut möglich, dass Ihnen unsere Tipps auf dem Weg zum Rechtsfall melden bereits erste Antworten liefern. Da die Einspruchsfristen oftmals extrem kurz sind, ist es wichtig, dass Sie uns Ihren Rechtsfall so schnell wie möglich melden.
Wenn Sie weiterhin in der Schweiz wohnen, können Sie Ihre Adresse ganz einfach selber auf Mein JUSTIS ändern. Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen, kann Ihr Rechtsschutz-Abo nicht weitergeführt werden. Bitte kündigen Sie es in einem solchen Fall auf den Moment, auf welchen Sie die Schweiz definitiv verlassen.
Beim Entwickeln von JUSTIS Rechtsschutz haben wir grossen Wert auf die Einfachheit der Versicherung gelegt. Deshalb haben wir beispielsweise die Deckung als Eigenheimbesitzer und einen weltweiten Schutz mit reingepackt und JUSTIS ohne komplizierte Zusatzversicherungen oder Varianten geschaffen. Wünschen Sie trotzdem gewisse Zusätze, die Sie bei JUSTIS nicht finden? Dann kontaktieren Sie uns.
Falls Sie Ihren Vertrag auf Ihre Familie (Haushalt) erweitern möchten oder den Verkehrsrechtsschutz einschliessen möchten, können Sie dies jederzeit unter Mein JUSTIS abändern.
Ja, Sie haben jederzeit die Möglichkeit unter Mein JUSTIS Ihren Rechtsschutz selber von Einzelperson auf Haushalt oder umgekehrt abzuändern.
Sind Sie nicht zufrieden mit Ihrem Rechtsschutz-Abo? Bitte geben Sie uns Feedback. Wir möchten wissen, wo der Schuh drückt, damit wir uns verbessern und unseren Service optimal auf Sie, unsere Kundinnen und Kunden, ausrichten können. Und da wir wollen, dass Sie bei uns bleiben, weil Sie von unseren Leistungen überzeugt und nicht, weil Sie vertraglich dazu verpflichtet sind, haben wir unseren Rechtsschutz monatlich kündbar gemacht. Die Kündigung funktioniert online und ist so einfach wie bei einem digitalen Musik-Abo:
Wenn Sie es nicht mehr wünschen, können Sie es ganz einfach spätestens 6 Tage vor Ende des nächsten Versicherungsmonats kündigen. Ein Beispiel: Ihr Rechtsschutz läuft bis am 15. Februar 2022, das heisst Ihre nächste Versicherungsprämie wird am 10. Februar 2022 von Ihrem Zahlungsmittel abgebucht. Sie müssten also Ihr Rechtsschutz-Abo spätestens am 9. Februar 2022 kündigen.
Loggen Sie sich unter Mein JUSTIS ein und klicken dort unter «Mein Abo» auf kündigen.
Ja. Wandern Sie aus und verlegen ihren rechtlichen Wohnsitz ins Ausland, können wir Ihr Rechtsschutz-Abo nicht weiterführen. Kündigen Sie es in einem solchen Fall auf den Moment, auf welchen Sie die Schweiz definitiv verlassen.
Ihr Rechtsschutz funktioniert wie ein Abo bei Netflix oder Spotify.
Falls Sie TWINT oder eine Kredit- bzw PostFinancekarte hinterlegt haben, buchen wir die Prämie automatisch monatlich von Ihrem Zahlungsmittel ab. Gelingt die automatische Belastung Ihres Zahlungsmittels einmal nicht, benachrichtigen wir Sie und Sie können die Rechnung manuell begleichen.
Bei PayPal erhalten Sie eine Benachrichtigung sobald Sie die Prämie begleichen können.
In «Mein JUSTIS» sehen Sie eine Übersicht aller Rechnungen. Dort können Sie auch Ihr Zahlungsmittel anpassen, falls Sie zum Beispiel die Kreditkarte wechseln oder von manueller Zahlung auf automatische Zahlung umstellen möchten.
Wenn Sie das Abo nicht mehr wünschen, können Sie es ganz einfach spätestens 6 Tage vor Ende des nächsten Versicherungsmonats in «Mein JUSTIS» kündigen.
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Wir können automatisierte Einzelfallentscheidungen zur Begründung und Durchführung der Vertragsbeziehung durchführen, z.B. wird auf Basis Ihrer Angaben über das Zustandekommen, mögliche Risikoausschlüsse, die Höhe der Versicherungsprämie oder die Leistungspflicht automatisiert entschieden. Die vollautomatisierten Entscheidungen basieren auf vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung der Informationen (z.B. bei Antragstellung erfolgt die Berechnung und Bewertung auf Basis versicherungsmathematischer Kriterien und Kalkulationen). Soweit wir solche automatisierte Einzelfallentscheidungen durchführen, haben Sie das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und Anfechtung der Entscheidung. Dieses Recht besteht nicht, wenn Ihrem Begehren vollumfänglich stattgegeben wurde.
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Ich habe die vorstehenden Informationen zum Datenschutz gelesen und verstanden. Sofern besonders schützenswerte Personendaten (z.B. Gesundheitsdaten im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss, der Durchführung und/oder der Schadenbearbeitung) bearbeitet werden, willige ich in die Bearbeitung ein.
Die letzte Anpassung dieser Information erfolgte im Januar 2021.
Sollte eine Bestimmung dieses Disclaimers ungültig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen in diesem Disclaimer davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Lücken.
Gerichtsstand ist am Sitz der CAP in Wallisellen. Anwendbar ist Schweizer Recht.