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Zuletzt aktualisiert am 30. Juni 2021

Online-Shopping – Vorsicht vor Fälschungen!

Geschenke online einkaufen ist ideal: Kein sich an Menschen vorbei zwängen, und kein langes Anstehen vor Kassen. Aufgepasst jedoch bei Marken-Schnäppchen: Handelt es sich bei der Online-Bestellung um eine Fälschung, könnte die Freude ein jähes Ende haben. Rechtlich sieht’s in der Schweiz nämlich so aus:

Ist die Ray-Ban-Sonnenbrille, die Louis Vuitton-Tasche oder der Adidas-Turnschuh im Online-Shop plötzlich viel billiger als üblich, dann sollten bei Ihnen die Alarmglocken klingeln. Denn häufig handelt es sich bei billigen Markenprodukten um eine Fälschung und in der Schweiz ist der Import von gefälschten Marken- und Designerartikeln oder Raubkopien verboten.

Vernichtungskosten zahlen Sie

Wird das Paket am Zoll kontrolliert und eine Fälschung vermutet, kann der Zoll den Originalhersteller informieren und die Ware zunächst zurückbehalten. Oftmals erhalten Sie als Besteller dann ein Schreiben des Zolls, dass ein Verdacht auf Fälschung besteht. Sind Sie nicht vollkommen sicher, dass das Produkt ein Original ist, dann verzichten Sie am besten darauf und willigen ein, dass das Produkt vernichtet wird. Die Kosten, die dadurch entstehen, beispielsweise um das Produkt zu vernichten, tragen Sie als Besteller.

Hat der Zoll den Originalhersteller, beispielsweise Ray-Ban, bereits informiert, kann es auch sein, dass Sie zeitgleich ein Schreiben des Anwaltes von Ray-Ban erhalten, der von Ihnen Schadenersatz fordert. Das Unternehmen darf von Ihnen (Käufer der Sonnenbrille) zwar Schadenersatz fordern, Sie erhalten aber keine Busse oder andere Strafe, wenn Sie die Brille für Ihren persönlichen Gebrauch bestellt haben. Achtung: Anders wäre der Fall, wenn Sie viele Brillen bestellt haben, die Sie weiterkaufen wollen. Dann machen Sie sich strafbar.

Was können Sie beim Fordern von Schadenersatz tun?

Fordert der Anwalt von Ihnen Schadenersatz, muss er erst nachweisen können, dass Ray-Ban, durch Ihren Sonnenbrillen-Kauf effektiv ein Schaden in der von ihm geforderten Höhe entstanden ist.

Am besten antworten Sie ihm mit einem Schreiben, in welchem Sie der Vernichtung der Sonnebrille zustimmen, die Höhe des Schadens jedoch bestreiten und verlangen, dass Ihnen die genauen Kosten aufgelistet werden.

Marken-Logo ist nicht immer entscheidend

Übrigens: Damit beispielsweise eine Tasche als eine Fälschung gilt, muss sie nicht einmal zwingend das Marken-Logo aufweisen. Es reicht je nachdem schon, wenn sie die gleiche Form oder das gleiche Muster hat.

Weitere Infos zum Kauf von Fälschungen finden Sie im Merkblatt und der Webseite des Vereins Stop-Privacy.

Gepostet am 28. April 2017