Das Jahr 2026 bringt eine Vielzahl von Gesetzesänderungen und neuen Regeln in der Schweiz mit sich – von weitreichenden Strafrechtsreformen wie der Einführung des Stalking-Tatbestands bis hin zu finanziellen Entlastungen durch die 13. AHV-Rente. Wir fassen für Sie die wichtigsten Neuerungen in den Bereichen Gesundheit, Bauwesen, Verkehr und Finanzen zusammen, die Sie als Konsument oder Arbeitnehmer direkt betreffen.
Mehr Geld im Portemonnaie: Die 13. AHV-Rente wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt. Zudem sinken die Zinssätze für Konsumkredite und die Strompreise für Haushalte im Durchschnitt um 4 %.
Klarer Rechtsschutz: Das Stalking wird als eigenständiger Straftatbestand verankert. Beim Baukauf werden die Rechte des Käufers gestärkt (Nachbesserungsrecht kann nicht mehr ausgeschlossen werden).
Änderungen für Pendler und Patienten: Die Nationalstrassen erhalten schrittweise Geschwindigkeitsbegrenzungen (80 km/h zu Stosszeiten). Bei den Krankenkassen wird neu die Vergütung von digitalen Gesundheitsanwendungen (Apps) eingeführt.
Das Jahr 2026 bringt eine Vielzahl von Gesetzesänderungen und neuen Regeln in der Schweiz mit sich – von weitreichenden Strafrechtsreformen wie der Einführung des Stalking-Tatbestands bis hin zu finanziellen Entlastungen durch die 13. AHV-Rente. Wir fassen für Sie die wichtigsten Neuerungen in den Bereichen Gesundheit, Bauwesen, Verkehr und Finanzen zusammen, die Sie als Konsument oder Arbeitnehmer direkt betreffen.
Im Strafgesetzbuch wird Stalking als eine eigenständige Strafnorm verankert. Die systematische und wiederholte Nachstellung, Belästigung oder Bedrohung einer Person ist damit direkt strafbar. Eine Nachstellung wird auf Antrag der betroffenen Person strafrechtlich verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.
Ende 2026 wird die neue Identitätskarte mit Chip (e-ID) eingeführt. Diese enthält biometrische Daten wie Fingerabdrücke und das Gesichtsbild. Die Grundlage für die e-ID bildet das neue Datenschutzgesetz (DSG), was den Schutz persönlicher Daten im Netz stärkt. Wichtig: Die Nutzung der e-ID ist freiwillig und kostenlos. Schweizer Bürger erhalten die Identitätskarte auch weiterhin ohne Chip für den Gebrauch im Inland.
Die 13. AHV-Rente wird das erste Mal im Dezember 2026 ausbezahlt. Die Höhe entspricht 1/12 der im Jahr ausgezahlten Altersrenten.
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bleibt für das Steuerjahr 2026 unverändert (mit 2. Säule: CHF 7'258.00, ohne 2. Säule: CHF 36'288.00).
Wichtig: Neu können Lücken, die ab dem Jahr 2025 in der Säule 3a entstanden sind, nachträglich geschlossen werden. Sie haben bis zu zehn Jahre Zeit, um verpasste Beiträge nachzuzahlen und somit Ihre Altersvorsorge zu stärken und Steuern zu sparen.
Der Höchstzinssatz für Konsumkredite sinkt ab 1. Januar 2026 um 1 %. Er beträgt ab diesem Zeitpunkt 10 % für Barkredite bzw. 12 % für Überziehungskredite.
Zum Ausgleich der kalten Progression werden drei Abzüge angepasst:
Wer die direkte Bundessteuer im Voraus bezahlt, erhält keinen Vergütungszins mehr (bisher 0.75 %). Der Verzugs- und Rückerstattungszins für verspätete Zahlungen wird leicht von 4.5 % auf 4.0 % gesenkt.
Die Krankenkassenprämien steigen im Durchschnitt um 4.4 %. Die mittlere Monatsprämie liegt neu bei CHF 393.30.
Wichtige Tarifreform: Das alte Tarifsystem TARMED wird definitiv durch die neue, zweigeteilte Tarifstruktur aus TARDOC (Einzelleistungstarif) und ambulanten Pauschalen abgelöst. Eine gemischte Abrechnung ist nicht mehr zulässig.
Ab Juli 2026 vergüten die Krankenkassen erstmals digitale Gesundheitsanwendungen. Konkret geht es um Apps zur Verhaltenstherapie, insbesondere zur Behandlung von leichten bis mittelschweren Depressionen. Die Anwendungen müssen von einem Facharzt verschrieben werden.
Datennutzung zur Kostenreduktion: Krankenkassen dürfen Abrechnungsdaten nutzen, um persönliche Empfehlungen für günstigere Medikamente oder Massnahmen zu geben. Dies soll Patienten informieren und Kosten senken.
Der Käuferschutz wird gestärkt: Das Nachbesserungsrecht für Mängel an Bauten kann vertraglich nicht mehr ausgeschlossen werden. Dies gilt auch beim Kauf eines noch zu errichtenden Gebäudes oder einer Baute, welche weniger als zwei Jahre vor dem Verkauf neu errichtet wurde.
Die Frist für die Mängelrüge beim Grundstückkauf bzw. bei einem unbeweglichen Werk beträgt neu 60 Tage seit Abnahme bzw. Entdeckung und kann vertraglich nicht verkürzt werden.
Die Verjährungsfrist von 5 Jahren kann zu Lasten des Käufers bzw. Bestellers nicht abgeändert werden. Zudem kann der Bauherr die Löschung des Bauhandwerkerpfandrechts verlangen, wenn eine Sicherheit geleistet wird, die unter anderem Verzugszinsen abdeckt.
Voraussichtlich ab 2026 wird schrittweise die Geschwindigkeit auf Schweizer Nationalstrassen begrenzt. Die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h soll insbesondere zu Stosszeiten flächendeckend zur Regel werden.
Ab 1. Januar 2026 werden die Abgaben technologieneutral berechnet. Das bedeutet: Auch Elektrofahrzeuge werden besteuert. Bei der Berechnungsgrundlage wird nicht nur das Gewicht, sondern auch die Leistung des Fahrzeugs berücksichtigt.
Die Einstufung der Energieetikette für Neuwagen wird verschärft: Die Effizienzgrenzen werden angepasst, und viele Automodelle, auch bisherige B- oder C-klassifizierte Fahrzeuge, werden schlechter bewertet. Die Umstellung auf E- oder Hybridfahrzeuge wird damit attraktiver.
Zum 1. Juli 2026 werden die Vorschriften für hauptberufliche Lieferwagenlenker im grenzüberschreitenden Verkehr an die EU-Regelungen für Lastwagenfahrer angepasst. Die betroffenen Lieferwagen müssen mit einem intelligenten Fahrtschreiber ausgerüstet werden. Für den Verkehr innerhalb der Schweiz ändert sich jedoch nichts.
Das Stromgesetz fördert den Ausbau erneuerbarer Energien, unter anderem durch höhere Boni für Photovoltaik-Anlagen auf Fassaden, Dächern und über Parkplätzen.
Während die AHV/IV-Altersrenten (1. Säule) voraussichtlich nicht generell angepasst werden, werden Invaliden- und Hinterlassenenrenten der obligatorischen 2. Säule (BVG), die seit 2022 laufen, erstmals um 2.7 % an die Teuerung angepasst.
Arbeitgeber in Kunstbereichen (Tanz, Theater, Medien, Design, Museen etc.) müssen die Beiträge für die AHV/IV/ALV korrekt auf dem massgebenden Lohn – unabhängig von dessen Höhe – anmelden und abrechnen.
Alle Wehrpflichtigen müssen neu bis zum 40. Altersjahr im Zivilschutz Dienst leisten. Damit wird die frühere Verkürzung auf das 36. Lebensjahr wieder aufgehoben.
Betreibungsämter geben Betreibungseinträge nicht mehr an Dritte heraus, wenn der Schuldner Rechtsvorschlag erhoben hat und der Gläubiger nicht innerhalb von 20 Tagen den Nachweis erbringt, dass er ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet hat. Dies schützt Schuldner, deren Betreibungen in der Folge fallen gelassen werden.
Ab 1. Januar 2026 gelten neue Vorschriften für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, um die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt zu reduzieren. Der Kauf und Einsatz in der Landwirtschaft ist nur noch mit einer gültigen Fachbewilligung möglich.
Die Gesetzesänderungen 2026 bieten die grössten finanziellen Vorteile in den Bereichen Vorsorge und Konsumkredit.
Vorsorgelücken nutzen: Prüfen Sie Ihre Säule 3a! Die neue Möglichkeit, rückwirkend Lücken ab 2025 zu schliessen, ist eine einmalige Chance, Steuern zu sparen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge massiv zu stärken.
Kredite umschulden: Da der Höchstzinssatz für Konsumkredite sinkt, sollten Sie ab Januar 2026 prüfen, ob eine Umschuldung Ihres bestehenden Kredits auf den neuen, günstigeren Zinssatz möglich ist, um die monatliche Belastung zu senken.
Energieausbau prüfen: Dank höherer Boni durch das Stromgesetz (insbesondere für Photovoltaik an Fassaden oder über Parkplätzen) ist das Jahr 2026 ideal, um private oder gewerbliche Energieprojekte zu realisieren.
Gepostet am 10. Dezember 2025