Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) 2017

Die CAP setzt auf Verständlichkeit

Wir wissen: Versicherungsbedingungen liest niemand gerne. Und doch ist das berühmte «Kleingedruckte» wichtig. Darum halten wir unsere AVB einfach und verständlich. Komplexe Rechtsbegriffe haben wir unterstrichen. Ein Klick und Sie finden die entsprechende Erläuterung dazu. Zusätzliche Erklärungen und Beispiele sind grün, Ausschlüsse in rot hervorgehoben.

Diana Pasquariello Schmid
Leiterin Produktmanagement/UWR

«Mit unserem Rechtsschutz-Abo bieten wir kompetente Beratung und rasche, effektive Lösungen für Rechtsfälle in Beruf und Freizeit.»

Diese Versicherungsbedingungen sind nicht mehr gültig. Hier geht's zu den aktuellen Bedingungen.

Einleitung

Achtung: Die vorliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) gelten für JUSTIS Rechtsschutz. Nicht zu verwechseln mit JUSTIS Rechtsschutz ohne Verkehr.

Sie können übrigens jederzeit unter Mein JUSTIS von der einen Variante zur anderen wechseln.

 

Wichtige Informationen für Sie

JUSTIS GmbH ist ein Tochterunternehmen der CAP Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG (CAP) mit Sitz in Wallisellen. Wir vertreiben und verwalten eine ausschliesslich digitale Rechtsschutzversicherung. Die CAP ist Risikoträgerin und erledigt die Abwicklung der Rechtsfälle. 

Die CAP zeigt, wie sich Fortschritt und Tradition perfekt ergänzen. Sie ist die älteste Schweizer Rechtsschutzversicherung und ist stolz auf ihre lange Geschichte. Als Tochtergesellschaft der Allianz Suisse – eine der führenden Versicherungsgesellschaften der Schweiz - profitiert sie von Synergien in einem grossen Versicherungskonzern, garantiert jedoch die Unabhängigkeit, welche für eine Rechtsschutzversicherung wichtig ist. Die CAP ist eine der grössten Rechtsschutz-Versicherungen des Landes. 

Unsere Rechtsschutzversicherung schliessen Sie als Abonnement ab. Das hat den Vorteil, dass Sie sie monatlich bezahlen und somit flexibel monatlich kündigen können. Die Bezahlung wickeln Sie einfach online ab.  

Wenn nichts anderes in Ihrer Versicherungspolice erwähnt ist, haben Sie den JUSTIS Rechtsschutz (Vollprodukt) abgeschlossen, welcher sowohl Privat- wie auch Verkehrsrechtsschutz beinhaltet. Es besteht jedoch die Möglichkeit auf Wunsch den Verkehrsrechtsschutz von Ihrer Versicherung auszuschliessen. Dies macht beispielsweise Sinn, wenn Sie bereits über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen oder wenn Sie kein Auto und auch sonst kein Fahrzeug fahren, für welches Sie einen Führerausweis benötigen. Entscheiden Sie sich für den JUSTIS Rechtsschutz ohne Verkehr, dann steht dies in Ihrer Versicherungspolice.

Wir möchten unsere Aufgabe für Sie bestmöglich erfüllen können. Deshalb erheben, bearbeiten und speichern wir Personendaten (Name, Adresse usw.), Antragsdaten (Antworten auf Antragsfragen usw.), Vertragsdaten (Vertragsdauer usw.), Inkassodaten (Prämieneingänge usw.) und Daten Ihres Rechtsfalles (Rechtsfallmeldungen usw.). Diese bewahren wir gesetzlich korrekt auf und behandeln sie mit grösster Sorgfalt. Soweit für die Fallbearbeitung oder Verwaltung des Vertrages notwendig, geben wir Daten an Dritte weiter, zum Beispiel an eine andere Versicherung.

Weitere Infos finden Sie unter FAQ - Häufig gestellte Fragen - Wie verwendet JUSTIS Ihre persönlichen Daten?

Wo immer in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) möglich, nutzen wir eine geschlechterneutrale Formulierung. Ansonsten verwenden wir aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form. Selbstverständlich sind Frauen mitgemeint.

Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag können Sie der Ombudsstelle der Privatversicherung unterbreiten. Sie vermittelt zwischen den Parteien und hilft bei der Suche nach einer gemeinsamen Lösung.

Zusätzlich zu diesen AVB gilt das Schweizer Recht, insbesondere die Bestimmungen des Schweizerischen Versicherungsrechts.

Versicherte Personen

Der Versicherungsschutz gilt wahlweise für folgende Personen:

 

1. Einzelperson

Versichert ist der Versicherungsnehmer alleine; also die Person, die mit uns den Versicherungsvertrag abschliesst.

 

2. Haushalt

Versichert sind

  1. Der Versicherungsnehmer und jene Personen, die mit ihm dauernd im gleichen Haushalt leben
  2. Nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder, die minderjährig oder in Ausbildung sind und für deren Unterhalt der Versicherungsnehmer oder sein Partner aufkommt
  3. Die vorübergehend in Obhut einer versicherten Person stehenden Minderjährigen
  4. Hausangestellte für die Folgen eines Arbeitsunfalls während ihrer Hausarbeit
Erklärung: Nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder sind beispielsweise Kinder, die beim geschiedenen Partner leben.

Als versicherte Person sind Sie in Ihrem Privatleben, in Ihrem Anstellungsverhältnis und als beruflicher Lenker geschützt. Führt eine andere Person ein auf Sie immatrikuliertes Fahrzeug oder fährt als Passagier mit, ist sie bei Unfall ebenfalls versichert.

Nicht geschützt sind Sie in Ihrer Tätigkeit als selbständig erwerbende Person (sowohl im Haupt- als auch im Nebenerwerb) und als Pilot eines Luftfahrzeuges oder als Teilnehmer an Rennen, Wettfahrten und deren Trainings.

Erklärung: Versichert sind Sie beispielsweise in Ihrer Freizeit, Ihrem Wehr- oder Zivildienst, als Mitglied von Vereinen und Organisationen, Tierhalter, Sportausübender, Mieter, Eigenheimbesitzer, Fussgänger, Velofahrer, Lenker und Halter von Privatfahrzeugen.

Versicherte Leistungen

1. Sie erhalten folgende Rechtsdienstleistungen:

  • Rechtsberatung, Rechtsvertretung und Interessenwahrung durch die internen Anwälte und Juristen der CAP
  • Mustervorlagen (Verträge, Schreiben usw.) nach schweizerischem Recht unter www.justis.ch/musterdokumente
  • Erklärung von Schreiben schweizerischer Anwälte, Gerichte, Ämter oder Versicherungen

 

2. Wir übernehmen folgende Kosten:

Zusätzlich zu den Rechtsdienstleistungen der CAP Anwälte und Juristen übernehmen wir folgende Kosten:

Maximale Deckungssumme pro Grundereignis innerhalb der Schweiz CHF 500'000
Maximale Deckungssumme pro Grundereignis ausserhalb der Schweiz CHF 150'000
Ortsübliche Kosten eines externen Anwaltes
Kosten für Expertisen, die auf Anordnung des Gerichts oder im Auftrag der CAP erstellt worden sind

 

Prozesskosten (Gerichtskosten und Parteientschädigung an die Gegenpartei)
Kosten eines nach anerkannten Regeln durchgeführten Mediationsverfahrens (aussergerichtliche Konfliktlösung)
Ihre Reisekosten zu Gerichtsverhandlungen und gerichtlich angeordneten Augenscheinen, wenn Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist Kostenerstattung bis max. CHF 5'000 pro Grundereignis
Ihr Lohnausfall, der durch Gerichtsverhandlungen und gerichtlich angeordnete Augenscheine verursacht wird, wenn Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist Kostenerstattung bis max. CHF 5'000 pro Grundereignis
Kosten für Zahlungsbefehl, Rechtsöffnungsverfahren, Pfändung, Pfändungsverlustschein und Konkursandrohung
Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft. Diese Leistungen erbringen wir vorschussweise und Sie erstatten sie uns innerhalb von 6 Monaten zurück

 

3. Inkasso nach rechtskräftigem Urteil

Einforderung der dem Versicherten zugesprochenen Entschädigungen bis zum Vorliegen eines provisorischen oder definitiven Pfändungsverlustscheines oder einer Konkursandrohung.

Ausgeschlossen ist das Vorgehen gegen Schuldner, gegen welche Verlustscheine ausgestellt wurden oder deren Überschuldung aus dem Betreibungsregister oder anderen amtlichen Akten ersichtlich ist.

 

4. Mehrere Rechtsfälle

Bei mehreren Rechtsfällen, die mit dem gleichen Grundereignis (siehe Artikel 7 Ziffer 3) zusammenhängen, steht die maximale Deckungssumme für Sie als Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen nur einmal zur Verfügung.

 

5. Zugesprochene Parteientschädigungen

Parteientschädigungen zu Ihren Gunsten sowie Rückerstattungen von Kostenvorschüssen fallen uns bis zur Höhe der von uns erbrachten Leistungen zu.

 

6. Mehrere Betroffene

Sind mehrere versicherte Personen vom gleichen Grundereignis betroffen, sind wir berechtigt, die Leistungen auf die aussergerichtliche Interessenwahrung und die Führung eines notwendigen Musterprozesses zu beschränken.

 

7. Leistungsausschlüsse

Nicht versichert sind:

  1. Kosten, zu deren Übernahme ein anderer Leistungsträger (Staat, Versicherung usw.) verpflichtet ist, insbesondere vorprozessuale Anwaltskosten zu Lasten des Haftpflichtigen
  2. Verfahren vor Verfassungsgerichten sowie vor internationalen und supranationalen Gerichtsinstanzen

Versicherte Rechtsbereiche

1. Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihren Hausangestellten.

Ausgeschlossen sind Streitigkeiten, wenn Sie Mitglied der Geschäftsleitung oder des Verwaltungsrats sind.

 

2. Konsumentenverträge und übrige Verträge

Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen und weiteren obligationenrechtlichen Verträgen über Waren und Leistungen, die für Ihren persönlichen oder familiären Gebrauch bestimmt sind.

Erklärung: Durch Konsumentenverträge und weitere obligationenrechtliche Verträge vereinbaren die Parteien in der Regel eine Dienstleistung oder Ware gegen Entgelt.

Beispiele: Verträge mit Fitnesscentern, Handy-Anbietern, Partnervermittlungen, Reiseveranstaltern, Schreinern, Möbelhäusern, Haushaltsgeschäften, Leasing von Haushaltsgeräten, Leasing von Unterhaltungselektronik, Leasing, Kauf oder Reparatur eines Fahrzeugs.

 

3. Internetrecht

  1. Streitigkeiten rund um einen Online-Kauf von Waren und Leistungen, die für Ihren persönlichen oder familiären Gebrauch bestimmt sind
  2. Einfordern von Schadenersatz, wenn Sie Opfer eines Computer- oder Internetdelikts (Datendiebstahl, Datenbeschädigung, Datenbetrug im Internet) wurden. Versicherungsschutz besteht auch für das Durchsetzen dieser Ansprüche im Strafverfahren
  3. Bei Identitätsdiebstahl (missbräuchliche Nutzung persönlicher Daten, inklusive Bank- und Kreditkartendaten) haben Sie Anspruch auf Rechtsauskunft
  4. Verteidigung bei unbeabsichtigter Urheberrechtsverletzung. Die Deckungssumme ist beschränkt auf CHF 10‘000.

Beispiel zu 3d: Geschütztes Foto auf eigenem Blog publiziert.

 

4. Versicherungsrecht

Streitigkeiten mit Sozialversicherungen und privaten Versicherungen.

 

5. Patientenrecht

Auseinandersetzungen mit Ärzten, Spitälern und anderen medizinischen Institutionen, denen Sie einen Behandlungsfehler vorwerfen. Versicherungsschutz besteht auch für das Durchsetzen dieser Ansprüche im Strafverfahren.

 

6. Sachenrecht

Streitigkeiten um Eigentum und Besitz an beweglichen Sachen.

Streitigkeiten an Ihrem Privatdomizil im Zusammenhang mit Dienstbarkeiten und Grundlasten, die im Grundbuch eingetragen sind.

Beispiele: Bewegliche Sachen sind Möbelstücke, Fahrzeuge, Computer etc.

 

7. Mietrecht

Streitigkeiten mit dem Vermieter

  • Ihres Privatdomizils
  • Ihrer Garagen- und Abstellplätze
  • Ihres Familiengartens
  • Ihrer Ferienunterkunft für eine Maximalmietdauer von 6 Monaten

Sonderregelung bei Umzug: Bei einem Umzug geht der Versicherungsschutz auf die neue Adresse über. Versichert sind sowohl Streitigkeiten mit dem früheren als auch mit dem neuen Vermieter.

 

8. Bauarbeiten am Privatdomizil

Streitigkeiten aus Auftrag und Werkvertrag, wenn für das Bauvorhaben keine amtliche Bewilligung erforderlich ist.

Beispiele: Renovierung Küche oder Badezimmer, Verlegen eines neuen Parkettbodens

 

9. Stockwerkeigentum am Privatdomizil

Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern am Privatdomizil bezüglich Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten.

 

10. Nachbarrecht am Privatdomizil

Streitigkeiten an Ihrem Privatdomizil mit einem Ihrer direkt angrenzenden Nachbarn, die sich auf privatrechtliche Bestimmungen des Nachbarrechts stützen.

Erklärung: Die privatrechtlichen Bestimmungen regeln das Zusammenleben unter Nachbarn in Bezug auf die Nutzung des Grundstücks.

Beispiele: Probleme rund um Hecken, Bäume, Quellen.

 

11. Straf- und Verwaltungsstrafrecht

Strafrechtliche Verteidigung, wenn Ihnen ein Fahrlässigkeitsdelikt zur Last gelegt wird. 

Wird Ihnen ein Vorsatzdelikt vorgeworfen, so vergüten wir Ihnen die versicherten Leistungen am Ende des Verfahrens, wenn gemäss Urteil

  1. Eine Notwehr- oder Notstandsituation bestand
  2. Sie freigesprochen wurden
  3. Das Verfahren eingestellt und keine Entschädigung an den Strafkläger oder einen Dritten bezahlt wurde

Beispiel: Sie errichten in Ihrem Garten eine Pergola. Kurze Zeit später werden Sie verwaltungsstrafrechtlich belangt, weil Sie für die Pergola keine Baubewilligung hatten.

 

12. Verkehrsregelverletzung

Strafrechtliche Verteidigung, wenn Ihnen vorgeworfen wird, Bestimmungen über den Strassen-, Schienen- oder Schiffsverkehr verletzt zu haben. 

 

13. Führerausweis / Fahrzeugausweis

Auseinandersetzungen mit schweizerischen Administrativbehörden rund um den Entzug oder die Wiedererteilung des Führer- oder Fahrzeugausweises.

 

14. Schadenersatz

Ausservertragliche Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen

  • gegen den Verursacher einer Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Tötung
  • nach Verkehrsunfall, Diebstahl oder Beschädigung des versicherten Fahrzeugs

Versicherungsschutz besteht auch für das Durchsetzen dieser Ansprüche im Strafverfahren.

 

15. Opferhilfe

Einfordern von Entschädigungen bei kantonalen Opferhilfestellen nach schweizerischem Opferhilfegesetz. Versicherungsschutz besteht auch für das Durchsetzen dieser Ansprüche im Strafverfahren.

 

16. Steuerrecht

Streitigkeiten im Zusammenhang mit

  • Ihrer Steuerveranlagung, nachdem Ihre Einsprache durch eine schweizerische Steuerverwaltung abgewiesen wurde.

    Ausgeschlossen sind

    1. Einspracheverfahren vor der Steuerverwaltung
    2. Verfahren betreffend Nach- und Strafsteuern sowie Erlass rechtskräftig veranlagter Steuern
       
  • der Besteuerung immatrikulierter Fahrzeuge

 

17. Rechtsauskunft in zusätzlichen Rechtsgebieten

Auch in nicht oder nur teilweise gedeckten Rechtsgebieten geben die CAP Anwälte und Juristen Ihnen eine Groborientierung über die rechtliche Situation nach schweizerischem Recht und zeigen Ihnen die nächsten Schritte auf.

Nicht versichert sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit:

  1. Forderungen, die an Sie abgetreten wurden
  2. Rechtsfällen, bei welchen der Lenker keinen gültigen Führerausweis besass oder zum Führen des Fahrzeugs nicht berechtigt war
  3. Abwehr von Schadenersatzansprüchen (dies ist die Pflicht Ihrer Haftpflichtversicherung)
  4. Invaliditätsfällen, wenn das Unfallereignis oder die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung eingetreten ist
  5. Aktiver Beteiligung an einer Rauferei oder Tätlichkeit sowie mit Ehr- und Persönlichkeitsverletzungen
  6. Kriegerischen Ereignissen, Terrorismus, Aufruhr, Streiks, Unruhen aller Art, Naturkatastrophen, Strahlung, gentechnisch veränderten Organismen sowie Nanotechnologie
  7. Interessenkonflikten zwischen Personen, die durch den gleichen Versicherungsvertrag versichert sind (in diesen Fällen ist nur der Versicherungsnehmer selbst versichert)
  8. Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken
  9. Planung und Ausführung eines bewilligungspflichtigen Neu-, Aus-, Umbaus oder Abbruchs einer Immobilie
  10. Wertpapieren und Beteiligungen, Bank- und Börsengeschäften, Spekulations- und Termingeschäften sowie mit der Anlage oder Verwaltung von Vermögenswerten
  11. Belehnung und Verpfändung von Liegenschaften oder Grundstücken
  12. Der CAP, JUSTIS und deren Mitarbeitenden
  13. Ihren übrigen Rechtsschutzversicherungen
  14. Anwälten, Experten und anderen Beauftragten, die für Ihren Fall tätig geworden sind

Allgemeine Bestimmungen

Die Versicherungsdeckung gilt weltweit. Vorbehalten bleiben Einschränkungen in den Rechtsbereichen.

1. Versicherungsschutz besteht, wenn

  • Das Grundereignis während der Vertragsdauer eintritt
  • Und die Schadenmeldung vor Beendigung des Versicherungsverhältnisses bei uns eintrifft

 

2. Wartefrist

Für vertragliche Streitigkeiten und Streitigkeiten mit einer Sozialversicherung beginnt die Versicherungsdeckung vom Vertragsbeginn an gerechnet nach Ablauf von 30 Tagen.

Diese Wartefrist entfällt:

  1. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Unfallereignis, das sich in der Wartefrist zugetragen hat
  2. Wenn Sie zeitlich nahtlos von einem anderen Rechtsschutzversicherer zu uns wechseln und der gemeldete Rechtsfall bei Ihrer vorhergehenden Rechtsschutzversicherung gedeckt gewesen wäre
  3. Wenn die Streitigkeit aus einem Vertrag entstand, welchen Sie während der Wartefrist abgeschlossen haben

 

3. Ein Grundereignis ist

  1. Im Schadenersatz- und Opferhilferecht: Ereignis, das den Entschädigungsanspruch begründet
  2. Im Versicherungsrecht: Ereignis, das Ihren Leistungsanspruch begründet
  3. Im Straf- und Verwaltungsstrafrecht: Zeitpunkt der vorgeworfenen erstmaligen Widerhandlung
  4. Im Steuerrecht: Erster Veranlagungsentscheid der Steuerverwaltung
  5. In den übrigen Fällen: Zeitpunkt der vorgeworfenen erstmaligen Rechts- oder Vertragsverletzung

1. Beginn und Zahlung

Der Vertragsbeginn steht in der Versicherungspolice. Die Versicherung wird für die Dauer eines Monats abgeschlossen. Sie beginnt frühestens am Folgetag der Bezahlung der ersten Abonnementsprämie. Sie verlängert sich nach Bezahlung der Folgeprämie jeweils um eine neue monatliche Versicherungsperiode. Die Folgeprämie ist spätestens am letzten Tag vor Beginn der neuen Versicherungsperiode fällig.

 

2. Zahlungsverzug

Sie tragen die Verantwortung für die fristgemässe Zahlung der Prämien sowie für die Übermittlung der Daten an uns bezüglich eines gültigen Zahlungsmittels.

Erklärung: Wenn Sie ein anderes Zahlungsmittel angeben möchten oder es Änderungen bei Ihrem Zahlungsmittel gibt, müssen Sie Ihre Angaben online unter Mein JUSTIS ändern.

 

Wenn der geschuldete Betrag für die monatliche Prämie nicht von Ihrem Zahlungsmittel abgebucht werden kann, werden Sie von uns per E-Mail informiert und wir räumen Ihnen eine letzte Zahlungsfrist von 14 Tagen ein. Bei Nichtbezahlen nach Ablauf dieser Frist, gilt die Versicherung als automatisch aufgehoben.

 

3. Kündigung

Sie können das Versicherungsabonnement monatlich 6 Tage vor Ende der Versicherungsperiode kündigen. Die Versicherungsdeckung erlischt. Es werden keine Prämien mehr von Ihrem Zahlungsmittel abgebucht und Sie können keinen Rechtsfall mehr anmelden.

Erklärung: Kündigen Sie ganz einfach unter Mein JUSTIS.

 

Beispiele: Ihr Rechtsschutz läuft bis am 15. Februar, das heisst Ihre nächste Versicherungsprämie wird am 10. Februar von Ihrem Zahlungsmittel abgebucht. Sie müssten also Ihr Rechtsschutz-Abo spätestens am 9. Februar kündigen.

 

Als Versicherungsnehmer erhalten Sie automatisch beim Abschluss ein Login für Mein JUSTIS. Wenn Sie als versicherte Person einen Rechtsfall anmelden möchten, müssen Sie ein Konto unter Mein JUSTIS einrichten.

Geben Sie Ihre Kontoinformation nicht an Dritte weiter. Sie sind alleine für die Wahrung der Vertraulichkeit und Sicherheit Ihres Kontos und aller Aktivitäten, die auf oder über Ihr Mein JUSTIS Konto erfolgen, verantwortlich. 

Passen wir den Abo-Preis oder die AVB an, informieren wir Sie mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail oder SMS.

Sie, als Versicherungsnehmer, haben das Recht, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung muss bei uns spätestens am letzten Tag dieser 30-tägigen Frist eintreffen. Ohne Ihre Kündigung gelten die neuen Bedingungen als genehmigt.

Wenn Sie Rechtshilfe benötigen

Melden Sie uns bitte unverzüglich jeden Rechtsfall über Mein JUSTIS an und laden Sie sämtliche dazugehörigen Dokumente hoch.

Senden Sie uns bitte keine vertraulichen Unterlagen oder Informationen via E-Mail oder Chat. Nur über Mein JUSTIS ist der Datenschutz voll gewährleistet.

  1. Sie beauftragen die CAP mit Ihrer Interessenwahrung im angemeldeten Rechtsfall und unterstützen die CAP Anwälte und Juristen bei der Abklärung des Sachverhalts. Zu diesem Zweck erteilen Sie ihnen alle notwendigen Vollmachten.
  2. Sie vermeiden alles, was die Fallführung beeinträchtigt, die Kosten unnötig erhöht oder die Kostenerstattung durch Dritte erschwert. Ohne die vorherige Zustimmung der CAP erteilen Sie keine Aufträge, leiten keine Verfahren ein, ergreifen keine Rechtsmittel und schliessen keine Vergleiche ab.
  3. Sie sind damit einverstanden, vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens das Ergebnis eines anderen Verfahrens (z.B. Musterverfahren, Strafverfahren) abzuwarten, das Bedeutung für den beabsichtigten Rechtsstreit haben kann.
  4. Sie beteiligen sich aktiv an einem Mediationsverfahren, das von der CAP vorgeschlagen wird.
  5. Sie haben das Recht, einen Anwalt zu wählen bei einer Interessenkollision oder falls im Hinblick auf ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren ein Anwalt eingesetzt werden muss. Lehnt die CAP diesen ab, können Sie drei andere Anwälte aus verschiedenen Kanzleien vorschlagen, von denen die CAP einen auswählt. Sie empfehlt Ihnen gerne auch einen geeigneten Spezialisten.
  6. Wünschen Sie einen Anwalt ausserhalb des Gerichtskreises, gehen die Mehrkosten zu Ihren Lasten.
  7. Sie entbinden Ihren Anwalt der CAP gegenüber vom Berufsgeheimnis.

  1. Entstehen im Laufe der Fallbearbeitung Meinungsverschiedenheiten zur Vorgehensweise oder beurteilt die CAP gewisse rechtliche Schritte als aussichtslos, so teilen Sie ihr innerhalb von 30 Tagen ab Empfang der Mitteilung mit, ob Sie ein Schiedsverfahren einleiten wollen.
  2. Wünschen Sie ein Schiedsverfahren, bestimmt die CAP gemeinsam mit Ihnen einen Einzelschiedsrichter. Er urteilt in einem einfachen und formlosen Verfahren und auferlegt die Kosten der unterlegenen Partei. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung über die Schiedsgerichtsbarkeit.
  3. Es steht Ihnen frei, trotz Ablehnung der Leistungen ein Gerichtsverfahren auf eigene Kosten durchzuführen. Erzielen Sie dabei ein günstigeres Urteil als von der CAP oder dem Schiedsrichter vorausgesagt, so vergütet die CAP Ihnen die versicherten Kosten.

Verletzen Sie oder eine andere versicherte Person schuldhaft vertragliche Pflichten, kann die CAP ihre Leistungen ablehnen.

Erklärung: Schuldhaft bedeutet, dass Sie die vertraglichen Pflichten hätten einhalten können, sich aber darüber hinweggesetzt haben.