Achtung: Die vorliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) gelten für JUSTIS Rechtsschutz ohne Verkehr. Nicht zu verwechseln mit JUSTIS Rechtsschutz, in welchem auch der Verkehrsrechtsschutz inbegriffen ist.
Sie können übrigens jederzeit über Mein JUSTIS von der einen Variante zur anderen wechseln.
JUSTIS GmbH ist ein Tochterunternehmen der CAP Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG (CAP) mit Sitz in Wallisellen. Wir vertreiben und verwalten eine ausschliesslich digitale Rechtsschutzversicherung. Die CAP ist Risikoträgerin und erledigt die Abwicklung der Rechtsfälle.
Die CAP zeigt, wie sich Fortschritt und Tradition perfekt ergänzen. Sie ist die älteste Schweizer Rechtsschutzversicherung und ist stolz auf ihre lange Geschichte. Als Tochtergesellschaft der Allianz Suisse – eine der führenden Versicherungsgesellschaften der Schweiz - profitiert sie von Synergien in einem grossen Versicherungskonzern, garantiert jedoch die Unabhängigkeit, welche für eine Rechtsschutzversicherung wichtig ist. Die CAP ist eine der grössten Rechtsschutz-Versicherungen des Landes.
Unsere Rechtsschutzversicherung schliessen Sie als Abonnement ab. Das hat den Vorteil, dass Sie sie monatlich bezahlen und somit flexibel monatlich kündigen können. Die Bezahlung wickeln Sie einfach online ab.
Wenn nichts anderes in Ihrer Versicherungspolice erwähnt ist, haben Sie den JUSTIS Rechtsschutz (Vollprodukt) abgeschlossen, welcher sowohl Privat- wie auch Verkehrsrechtsschutz beinhaltet. Es besteht jedoch die Möglichkeit auf Wunsch den Verkehrsrechtsschutz von Ihrer Versicherung auszuschliessen. Dies macht beispielsweise Sinn, wenn Sie bereits über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen oder wenn Sie kein Auto und auch sonst kein Fahrzeug fahren, für welches Sie einen Führerausweis benötigen. Entscheiden Sie sich für den JUSTIS Rechtsschutz ohne Verkehr, dann steht dies in Ihrer Versicherungspolice.
Wir möchten unsere Aufgabe für Sie bestmöglich erfüllen können. Deshalb erheben, bearbeiten und speichern wir Personendaten (Name, Adresse usw.), Antragsdaten (Antworten auf Antragsfragen usw.), Vertragsdaten (Vertragsdauer usw.), Inkassodaten (Prämieneingänge usw.) und Daten Ihres Rechtsfalles (Rechtsfallmeldungen usw.). Diese bewahren wir gesetzlich korrekt auf und behandeln sie mit grösster Sorgfalt. Soweit für die Fallbearbeitung oder Verwaltung des Vertrages notwendig, geben wir Daten an Dritte weiter, zum Beispiel an eine andere Versicherung.
Weitere Infos finden Sie unter FAQ - Häufig gestellte Fragen - Wie verwendet JUSTIS Ihre persönlichen Daten?
Wo immer in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) möglich, nutzen wir eine geschlechterneutrale Formulierung. Ansonsten verwenden wir aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form. Selbstverständlich sind Frauen mitgemeint.
Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag können Sie der Ombudsstelle der Privatversicherung unterbreiten. Sie vermittelt zwischen den Parteien und hilft bei der Suche nach einer gemeinsamen Lösung.
Zusätzlich zu diesen AVB gilt das Schweizer Recht, insbesondere die Bestimmungen des Schweizerischen Versicherungsrechts.
Der Versicherungsschutz gilt wahlweise für folgende Personen:
Versichert ist der Versicherungsnehmer alleine; also die Person, die mit uns den Versicherungsvertrag abschliesst.
Versichert sind
Als versicherte Person sind Sie in Ihrem Privatleben und in Ihrem Anstellungsverhältnis geschützt.
Nicht geschützt sind Sie in Ihrer Tätigkeit als selbständig erwerbende Person (sowohl im Haupt- als auch im Nebenerwerb) und als Lenker, Eigentümer, Halter, Mieter oder Leasingnehmer von Motor-, Wasser- und Luftfahrzeugen.
Zusätzlich zu den Rechtsdienstleistungen der CAP Anwälte und Juristen übernehmen wir folgende Kosten:
Maximale Deckungssumme pro Grundereignis innerhalb der Schweiz | CHF 500'000 |
Maximale Deckungssumme pro Grundereignis ausserhalb der Schweiz | CHF 150'000 |
Ortsübliche Kosten eines externen Anwaltes | |
Kosten für Expertisen, die auf Anordnung des Gerichts oder im Auftrag der CAP erstellt worden sind
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Prozesskosten (Gerichtskosten und Parteientschädigung an die Gegenpartei) | |
Kosten eines nach anerkannten Regeln durchgeführten Mediationsverfahrens (aussergerichtliche Konfliktlösung) | |
Ihre Reisekosten zu Gerichtsverhandlungen und gerichtlich angeordneten Augenscheinen, wenn Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist | Kostenerstattung bis max. CHF 5'000 pro Grundereignis |
Ihr Lohnausfall, der durch Gerichtsverhandlungen und gerichtlich angeordnete Augenscheine verursacht wird, wenn Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist | Kostenerstattung bis max. CHF 5'000 pro Grundereignis |
Kosten für Zahlungsbefehl, Rechtsöffnungsverfahren, Pfändung, Pfändungsverlustschein und Konkursandrohung | |
Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft. Diese Leistungen erbringen wir vorschussweise und Sie erstatten sie uns innerhalb von 6 Monaten zurück |
Einforderung der dem Versicherten zugesprochenen Entschädigungen bis zum Vorliegen eines provisorischen oder definitiven Pfändungsverlustscheines oder einer Konkursandrohung.
Ausgeschlossen ist das Vorgehen gegen Schuldner, gegen welche Verlustscheine ausgestellt wurden oder deren Überschuldung aus dem Betreibungsregister oder anderen amtlichen Akten ersichtlich ist.
Bei mehreren Rechtsfällen, die mit dem gleichen Grundereignis (siehe Artikel 7 Ziffer 3) zusammenhängen, steht die maximale Deckungssumme für Sie als Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen nur einmal zur Verfügung.
Parteientschädigungen zu Ihren Gunsten sowie Rückerstattungen von Kostenvorschüssen fallen uns bis zur Höhe der von uns erbrachten Leistungen zu.
Sind mehrere versicherte Personen vom gleichen Grundereignis betroffen, sind wir berechtigt, die Leistungen auf die aussergerichtliche Interessenwahrung und die Führung eines notwendigen Musterprozesses zu beschränken.
Nicht versichert sind:
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihren Hausangestellten.
Ausgeschlossen sind Streitigkeiten, wenn Sie Mitglied der Geschäftsleitung oder des Verwaltungsrats sind.
Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen und weiteren obligationenrechtlichen Verträgen über Waren und Leistungen, die für Ihren persönlichen oder familiären Gebrauch bestimmt sind.
Beispiele: Verträge mit Fitnesscentern, Handy-Anbietern, Partnervermittlungen, Reiseveranstaltern, Schreinern, Möbelhäusern, Haushaltsgeschäften, Leasing von Haushaltsgeräten, Leasing von Unterhaltungselektronik.
Streitigkeiten mit Sozialversicherungen und privaten Versicherungen.
Auseinandersetzungen mit Ärzten, Spitälern und anderen medizinischen Institutionen, denen Sie einen Behandlungsfehler vorwerfen. Versicherungsschutz besteht auch für das Durchsetzen dieser Ansprüche im Strafverfahren.
Streitigkeiten um Eigentum und Besitz an beweglichen Sachen.
Streitigkeiten an Ihrem Privatdomizil im Zusammenhang mit Dienstbarkeiten und Grundlasten, die im Grundbuch eingetragen sind.
Streitigkeiten mit dem Vermieter
Sonderregelung bei Umzug: Bei einem Umzug geht der Versicherungsschutz auf die neue Adresse über. Versichert sind sowohl Streitigkeiten mit dem früheren als auch mit dem neuen Vermieter.
Streitigkeiten aus Auftrag und Werkvertrag, wenn für das Bauvorhaben keine amtliche Bewilligung erforderlich ist.
Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern am Privatdomizil bezüglich Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten.
Streitigkeiten an Ihrem Privatdomizil mit einem Ihrer direkt angrenzenden Nachbarn, die sich auf privatrechtliche Bestimmungen des Nachbarrechts stützen.
Erklärung: Die privatrechtlichen Bestimmungen regeln das Zusammenleben unter Nachbarn in Bezug auf die Nutzung des Grundstücks.
Beispiele: Probleme rund um Hecken, Bäume, Quellen.
Strafrechtliche Verteidigung, wenn Ihnen ein Fahrlässigkeitsdelikt zur Last gelegt wird.
Wird Ihnen ein Vorsatzdelikt vorgeworfen, so vergüten wir Ihnen die versicherten Leistungen am Ende des Verfahrens, wenn gemäss Urteil
Ausservertragliche Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen gegen den Verursacher einer Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Tötung.
Versicherungsschutz besteht auch für das Durchsetzen dieser Ansprüche im Strafverfahren.
Einfordern von Entschädigungen bei kantonalen Opferhilfestellen nach schweizerischem Opferhilfegesetz. Versicherungsschutz besteht auch für das Durchsetzen dieser Ansprüche im Strafverfahren.
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Steuerveranlagung, nachdem Ihre Einsprache durch eine schweizerische Steuerverwaltung abgewiesen wurde.
Ausgeschlossen sind
Auch in nicht oder nur teilweise gedeckten Rechtsgebieten geben die CAP Anwälte und Juristen Ihnen eine Groborientierung über die rechtliche Situation nach schweizerischem Recht und zeigen Ihnen die nächsten Schritte auf.
Nicht versichert sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit:
Die Versicherungsdeckung gilt weltweit. Vorbehalten bleiben Einschränkungen in den Rechtsbereichen.
Für vertragliche Streitigkeiten und Streitigkeiten mit einer Sozialversicherung beginnt die Versicherungsdeckung vom Vertragsbeginn an gerechnet nach Ablauf von 30 Tagen.
Diese Wartefrist entfällt:
Der Vertragsbeginn steht in der Versicherungspolice. Die Versicherung wird für die Dauer eines Monats abgeschlossen. Sie beginnt frühestens am Folgetag der Bezahlung der ersten Abonnementsprämie. Sie verlängert sich nach Bezahlung der Folgeprämie jeweils um eine neue monatliche Versicherungsperiode. Die Folgeprämie ist spätestens am letzten Tag vor Beginn der neuen Versicherungsperiode fällig.
Sie tragen die Verantwortung für die fristgemässe Zahlung der Prämien sowie für die Übermittlung der Daten an uns bezüglich eines gültigen Zahlungsmittels.
Wenn der geschuldete Betrag für die monatliche Prämie nicht von Ihrem Zahlungsmittel abgebucht werden kann, werden Sie von uns per E-Mail informiert und wir räumen Ihnen eine letzte Zahlungsfrist von 14 Tagen ein. Bei Nichtbezahlen nach Ablauf dieser Frist, gilt die Versicherung als automatisch aufgehoben.
Sie können das Versicherungsabonnement monatlich 6 Tage vor Ende der Versicherungsperiode kündigen. Die Versicherungsdeckung erlischt. Es werden keine Prämien mehr von Ihrem Zahlungsmittel abgebucht und Sie können keinen Rechtsfall mehr anmelden.
Beispiele: Ihr Rechtsschutz läuft bis am 15. Februar, das heisst Ihre nächste Versicherungsprämie wird am 10. Februar von Ihrem Zahlungsmittel abgebucht. Sie müssten also Ihr Rechtsschutz-Abo spätestens am 9. Februar kündigen.
Als Versicherungsnehmer erhalten Sie automatisch beim Abschluss ein Login für Mein JUSTIS. Wenn Sie als versicherte Person einen Rechtsfall anmelden möchten, müssen Sie ein Konto unter Mein JUSTIS einrichten.
Geben Sie Ihre Kontoinformation nicht an Dritte weiter. Sie sind alleine für die Wahrung der Vertraulichkeit und Sicherheit Ihres Kontos und aller Aktivitäten, die auf oder über Ihr Mein JUSTIS Konto erfolgen, verantwortlich.
Passen wir den Abo-Preis oder die AVB an, informieren wir Sie mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail oder SMS.
Sie, als Versicherungsnehmer, haben das Recht, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung muss bei uns spätestens am letzten Tag dieser 30-tägigen Frist eintreffen. Ohne Ihre Kündigung gelten die neuen Bedingungen als genehmigt.
Melden Sie uns bitte unverzüglich jeden Rechtsfall über Mein JUSTIS an und laden Sie sämtliche dazugehörigen Dokumente hoch.
Senden Sie uns bitte keine vertraulichen Unterlagen oder Informationen via E-Mail oder Chat. Nur über Mein JUSTIS ist der Datenschutz voll gewährleistet.
Verletzen Sie oder eine andere versicherte Person schuldhaft vertragliche Pflichten, kann die CAP ihre Leistungen ablehnen.