Tipps zur Selbsthilfe

Gesundheit: Berufsgeheimnis

Gesundheitsinformationen sind vertraulich, grundsätzlich auch gegenüber Angehörigen, anderen nicht beteiligten Fachpersonen und nach dem Tod. Weitergabe braucht Einwilligung, eine gesetzliche Pflicht oder Ermächtigung beziehungsweise eine Entbindung durch die zuständige Behörde. Eine meldepflichtige Krankheit erlaubt nur die gesetzlich vorgesehene Meldung, nicht eine allgemeine Aufhebung der Schweigepflicht.

Ein Zeugnis für den Arbeitgeber soll die Arbeitsfähigkeit und nötige funktionelle Einschränkungen mitteilen, grundsätzlich nicht die Diagnose. Klären Sie eine gewünschte weitergehende Auskunft ausdrücklich.

Versicherer dürfen die für Leistungsprüfung gesetzlich erforderlichen Angaben verlangen, nicht pauschal uneingeschränkt das ganze Dossier. Für besonders sensible Angaben und den Vertrauensarzt gelten besondere Regeln; Kranken-, Unfall- und Privatversicherungen sind zu unterscheiden. Fragen Sie bei Zweifeln nach Zweck, Rechtsgrundlage und Empfänger. Bei vermuteter Verletzung können Sie rechtliche und aufsichtsrechtliche Schritte prüfen lassen.