Tipps zur Selbsthilfe

Shopping: Onlinekauf bei ausländischem Anbieter

Prüfen Sie vollständige Identität und Adresse des Verkäufers, unabhängige Erfahrungen, Zahlungsart, Rückgabe und Gesamtkosten. Vorauszahlung ist nicht automatisch Betrug, erhöht bei unbekannten Anbietern aber Ihr Risiko. Auffällig günstige Markenware kann gefälscht sein; echte Rabatte sind dennoch möglich.

Bei Post- und Kuriersendungen gilt keine Reisefreigrenze von 150 oder früher 300 Franken. Einfuhrsteuer, mögliche weitere Abgaben und Abfertigungsgebühren sind gesondert zu berücksichtigen. Auch eine Erstattung ausländischer Mehrwertsteuer erfolgt nicht automatisch. Fälschungen können zurückbehalten und vernichtet werden; eine rein private Marken- oder Designfälschungseinfuhr ist nicht automatisch strafbar.

Anwendbares Recht und zuständige Gerichte hängen vom konkreten Geschäft ab, insbesondere einer Ausrichtung auf die Schweiz. Bei anwendbarem EU-Verbraucherrecht besteht für viele Fernabsatzkäufe ein 14-tägiges Widerrufsrecht, aber mit Ausnahmen; ein EU-Sitz allein garantiert es einem Schweizer Käufer nicht. Reklamieren Sie früh und prüfen Sie Käuferschutzfristen. Grenzüberschreitende Durchsetzung kann aufwendig sein.