Wohnen

Zuletzt aktualisiert am 6. Juli 2023

Mietzinserhöhung bei steigendem Referenzzinssatz

Seit seiner Einführung im Jahr 2008 ist der hypothekarische Referenzzinssatz, eine der wichtigsten Orientierungsgrössen für die Mietpreise, kontinuierlich gesunken. Nun wurde er Anfang Juni 2023 erstmals erhöht, und zwar von 1,25 auf 1,5 Prozent. Die Folge: Viele Mieten steigen. Betroffene Mieter:innen können aber ihre Erhöhung überprüfen.

Bei einigen von Ihnen ist sie wahrscheinlich schon ins Haus geflattert: die Mietzinserhöhung. Wenn Ihr Mietvertrag an den hypothekarischen Referenzzinssatz gebunden ist, ist die Erhöhung in der Regel zulässig, weil das Bundesamt für Wohnungswesen am 1. Juni 2023 den Referenzzinssatz auf 1,5 Prozent erhöht hat. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie in der Vergangenheit auch in den Genuss von Mietzinssenkungen gekommen sind.

Viele Vermieter:innen machen zusätzlich noch die Teuerung sowie die Kostensteigerung geltend. Der Mieterinnen- und Mieterverband hat deshalb einen Mietzinsrechner eingerichtet, mit dem Sie Ihre Mietzinserhöhung überprüfen können. Auch der Internet-Vergleichsdienst Comparis hat ein entsprechendes Dossier aufgeschaltet, das bei der Kontrolle hilft. Kommen Sie zum Schluss, dass die Erhöhung unzulässig ist, können Sie diese innert 30 Tagen bei der zuständigen Schlichtungsbehörde anfechten. JUSTIS, das Rechtsschutz-Abo der CAP, verhilft Ihnen auch hier zu Ihrem Recht.

Gepostet am 5. Juli 2023