Abseits der Piste zählen Vorbereitung und Vorsicht. Ein Wagnis kann erhebliche Folgen für Geldleistungen der Unfallversicherung haben.
Auf einen Blick
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Nicht jede Abfahrt ist automatisch ein Wagnis.
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Bei schwerwiegend missachteten Vorsichtsregeln können Geldleistungen halbiert oder in besonders schweren Fällen verweigert werden.
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Behandlung und Rettung folgen ihren gesetzlichen Voraussetzungen.
Freeriden und Skitouren: Wann gilt eine Abfahrt als Wagnis?
Nicht jede Fahrt abseits der Piste ist automatisch ein Wagnis im Sinn des Unfallversicherungsrechts. Nach den Regeln über relative Wagnisse kommt es darauf an, ob notwendige Regeln und Vorsichtsgebote schwerwiegend missachtet wurden. Lawinengefahr, Gelände, Können, Ausrüstung und Verhalten müssen konkret beurteilt werden.
Eine vorhandene Spur beweist nicht, dass ein Hang sicher ist. Beachten Sie Sperrungen, Warnungen und das aktuelle Lawinenbulletin. Offenes freies Gelände ist von geöffneten markierten Abfahrten und Skirouten zu unterscheiden; Markierungen bedeuten keine grenzenlose Sicherheitsgarantie.
Welche Unfallleistungen können wegen eines Wagnisses gekürzt werden?
Bei einem Wagnis in der Nichtberufsunfallversicherung werden Geldleistungen grundsätzlich um die Hälfte gekürzt, in besonders schweren Fällen verweigert. Dies kann Taggelder und Renten betreffen. Behandlung, Rettung und Transport werden wegen des Wagnisses nicht gekürzt; die gewöhnlichen gesetzlichen Leistungsvoraussetzungen und Grenzen gelten weiter. Eine solche Kürzung bedeutet deshalb nicht, dass jeglicher Versicherungsschutz entfällt.
Angestellte sind normalerweise erst ab mindestens acht Wochenstunden beim selben Arbeitgeber über diesen auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Für andere Situationen ist die Unfallabsicherung gesondert zu klären. Zusätzliche private Deckungen können Risiken anders behandeln; fragen Sie nach Inhalt und Ausschlüssen und beantworten Sie verlangte Angaben wahrheitsgemäss.
Lawinenrisiko reduzieren: Vorbereitung statt falscher Sicherheit
Informieren Sie sich vor der Tour über Wetter, Bulletin, Gelände und örtliche Hinweise. Wählen Sie die Route passend zu Können und aktuellen Bedingungen. Notfallausrüstung, deren sichere Anwendung, Ausbildung und kompetente Begleitung sind wichtig; sie machen einen gefährlichen Hang nicht automatisch sicher. Verzichten Sie bei Unsicherheit auf die geplante Abfahrt.
Andere gefährdet oder verletzt: Welche Folgen sind möglich?
Wer andere schuldhaft gefährdet oder verletzt, kann neben Versicherungsfragen auch mit zivil- oder strafrechtlichen Folgen rechnen. Ob eine ausgelöste Lawine eine Haftung oder Strafbarkeit begründet, hängt unter anderem von Sorgfaltspflichten, Vorhersehbarkeit und dem ursächlichen Zusammenhang ab. Ein schlechter Ausgang allein beweist nicht jedes Delikt.
Nach einem Unfall hat Hilfe Vorrang. Dokumentieren Sie später die Umstände, ohne sich weiter zu gefährden. Melden Sie den Unfall und lassen Sie eine Kürzung samt Begründung und Rechtsmittelfrist prüfen.
Planen Sie mit aktuellem Bulletin und örtlichen Hinweisen und verzichten Sie bei Unsicherheit. Nach einem Unfall melden Sie die Umstände; prüfen Sie eine Kürzung und deren Rechtsmittelfrist.
Gepostet am 1. Februar 2019