Reisen

Zuletzt aktualisiert am 18. April 2025

Ab wann darf ein Kind auf dem Beifahrersitz mitfahren?

Rechtliche Regelung und Sicherheitstipps für Eltern in der Schweiz. «Darf unsere 10-jährige Tochter schon vorne mitfahren?» – Diese Frage sorgt in vielen Familien für Diskussionen. Die gute Nachricht zuerst: In der Schweiz gibt es keine Altersbeschränkung für das Mitfahren auf dem Beifahrersitz, sofern ein geeigneter Kindersitz verwendet wird.

Auf einen Blick

  • Kinder dürfen in der Schweiz auch auf dem Beifahrersitz mitfahren – sofern ein zugelassener Kindersitz verwendet wird.

  • Der sicherste Platz für Kinder ist auf dem Rücksitz, idealerweise auf einem der beiden Aussensitze.

  • Im Ausland gelten teils andere Vorschriften zur Kindersicherung – vor jeder Reise prüfen, was im Zielland gilt.

Kindersitzpflicht: Was das Gesetz sagt

Kinder bis 12 Jahre oder unter 150 cm Körpergrösse müssen in einem zugelassenen Kindersitz mitfahren. Der Sitz muss:

  • dem ECE-Reglement Nr. 44 oder
  • seit 2014 auch dem ECE-Reglement Nr. 129 (i-Size) entsprechen.

Die entsprechende Prüfnummer finden Sie auf dem Sitz oder auf der Verpackung.

Hinweis: Die i-Size-Norm (ECE R129) gewinnt zunehmend an Bedeutung. Sie orientiert sich an der Körpergrösse des Kindes und bietet erweiterte Sicherheitsstandards. Eltern sollten beim Kauf eines Kindersitzes darauf achten, dass dieser den aktuellsten Normen entspricht.

Aktuelle Empfehlungen und Merkblätter bietet das Bundesamt für Strassen (ASTRA).

Ausnahme: Wird ein Kind bereits vor dem 12. Geburtstag 150 cm gross, darf es auch ohne Kindersitz nur mit dem Sicherheitsgurt mitfahren. Ist ein Kind bei Vollendung des 12. Lebensjahres kleiner als 150 cm, genügt ebenfalls der Gurt.

Vorne mitfahren – was spricht dafür, was dagegen?

Rechtlich ist es erlaubt, doch Fachpersonen empfehlen: Der sicherste Platz für Kinder ist der Rücksitz – idealerweise einer der beiden Aussensitze. Unabhängig vom Sitzplatz gilt: Die Herstellerangaben des Kindersitzes müssen zwingend beachtet und korrekt umgesetzt werden.

Wichtig: Bei rückwärtsgerichteten Kindersitzen auf dem Beifahrersitz muss der Airbag deaktiviert werden. Ein aktiver Airbag kann für kleine Kinder lebensgefährlich sein.

Verantwortung und Bussen

Der oder die Fahrzeugführende ist gesetzlich dafür verantwortlich, dass Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr korrekt gesichert sind. Wer ein Kind unter 12 Jahren ohne geeignete Sicherung mitführt, riskiert eine Busse.

Sicherheit im Ausland

Die Vorschriften zur Kindersicherung unterscheiden sich je nach Land deutlich. Einige Beispiele:

  • Deutschland & Österreich: Ähnlich wie in der Schweiz – entscheidend sind Körpergrösse (150 cm) und Alter (12 bzw. 14 Jahre).
  • Andere europäische Länder: In Frankreich, den Niederlanden, Belgien, Dänemark, Luxemburg, Italien und Spanien gelten eigene Vorschriften. Oft sind Körpergrösse, Gewicht und Alter unterschiedlich geregelt.

Tipp: Vor Reisen ins Ausland unbedingt die landesspezifischen Vorschriften zur Kindersicherung im Auto prüfen.

Fazit

  • In der Schweiz dürfen Kinder grundsätzlich auch auf dem Beifahrersitz mitfahren – mit geeignetem Kindersitz.
  • Die sichersten Plätze für Kinder sind die Rücksitze – besonders die äusseren.
  • Im Ausland gelten teilweise deutlich andere Regeln – diese sollten vor der Abreise geprüft werden.

JUSTIS Tipp

Gesetzlich erlaubt – aber nicht immer optimal: Kinder fahren am sichersten auf dem Rücksitz mit einem modernen, normgerechten Kindersitz. Prüfen Sie vor Auslandreisen immer auch die lokalen Vorschriften – so vermeiden Sie Bussen und schützen Ihre Familie bestmöglich.

Gepostet am 29. September 2016