KI im Alltag: Datenschutz, Urheberrecht und Haftung in der Schweiz

KI hilft beim Schreiben und Planen. Wer sie nutzt, sollte persönliche Daten schützen, Ergebnisse prüfen und fremde Rechte beachten.

Auf einen Blick

  • Auch beim Einsatz von KI gelten Datenschutz, Urheberrecht und Haftungsregeln.

  • Ein KI-Ergebnis ist nicht automatisch frei verwendbar.

  • Neue Regulierung und bestehende Pflichten sind auseinanderzuhalten.

KI-Recht in der Schweiz: Was bereits gilt

Datenschutz, Persönlichkeitsschutz, Urheberrecht und vertragliche Pflichten gelten auch bei KI-Anwendungen. Der geplante Schweizer Regulierungsrahmen ersetzt diese Regeln nicht: Gemäss BAKOM soll bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage entstehen. Das ist noch kein Inkrafttreten eines neuen KI-Gesetzes.

Der EU AI Act ist bereits in Kraft und wird schrittweise angewendet. Er kann bei einem Bezug zum EU-Markt auch Schweizer Unternehmen betreffen; er gilt nicht allein deshalb für jede private Nutzung in der Schweiz.

Persönliche Daten bei KI-Eingaben schützen

Prüfen Sie, ob ein Dienst Eingaben speichert, für Training nutzt oder ins Ausland übermittelt. Geben Sie ohne entsprechende Berechtigung keine Kundendaten, Gesundheitsinformationen, vertraulichen Arbeitsunterlagen oder Fotos anderer Personen ein. Auch ein kostenpflichtiger Dienst ist nicht automatisch für solche Daten geeignet.

Betroffene können nach dem Datenschutzgesetz insbesondere Auskunft und die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Eine Löschung kann verlangt werden, wenn ihre Voraussetzungen erfüllt sind; es gibt kein uneingeschränktes Recht, jede Information überall entfernen zu lassen.

Urheberrecht: KI-Inhalte sind nicht automatisch frei

Ein vollständig maschinell erzeugtes Ergebnis kann ohne eigenen Urheberrechtsschutz sein. Eine ausreichende menschliche kreative Leistung kann dagegen geschützt sein. Zudem können erkennbare Bestandteile fremder Werke, Marken oder Persönlichkeitsrechte einer Nutzung entgegenstehen. Prüfen Sie auch die Lizenz und Nutzungsbedingungen des Anbieters.

Haftung für Fehler: Der konkrete Einsatz entscheidet

Eine KI trägt keine eigene rechtliche Verantwortung wie eine Person. Wer für einen Schaden haftet, hängt unter anderem von Vertrag, Pflichtverletzung, Verschulden und Zusammenhang mit dem Schaden ab. Es haftet nicht automatisch bei jedem Fehler allein die nutzende Person; auch Pflichten des Anbieters können eine Rolle spielen.

Prüfen Sie KI-Antworten vor Entscheidungen oder Veröffentlichungen. Eine Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung deckt ein Problem nur nach den jeweiligen Vertragsbedingungen.

JUSTIS Tipp
Vor dem Weitergeben prüfen

Entfernen Sie vertrauliche Angaben aus Eingaben. Prüfen Sie Fakten, Bildrechte und Nutzungsbedingungen, bevor Sie ein Ergebnis veröffentlichen. Bewahren Sie bei einem Streit Eingaben, Ausgaben und die damaligen Bedingungen auf.

Gepostet am 8. April 2025