Flug verspätet oder gecancelt: Welche Ansprüche gelten?

Der Andrang an den Flughäfen, vor allem in der Ferienzeit, ist gross. Aktuell kommt es im Luftverkehr aufgrund von Überlastungen zu Verspätungen oder gar Annullierungen. Wir sagen Ihnen in unserem Rechtstipp, welche Rechte Flugpassagiere haben, wenn der Flug nicht nach Plan erfolgt ist.

Passagierflugzeug am Flughafengate neben Uhr, Reisekoffer und leerer Bordkarte.

Auf einen Blick

  • Bei Flugstörungen hängen Betreuung, Erstattung und Ausgleich von Strecke, Airline und Umständen ab.

  • Die EU-Regeln gelten nicht für jede Schweizer Situation gleich.

  • Melden Sie eine Flugstörung frühzeitig und sammeln Sie alle Belege.

Flug verspätet: Ab wann gibt es Essen, Hotel oder Erstattung?

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt unter anderem für Abflüge aus der Schweiz und der EU. Bei Flügen aus Drittstaaten kommt es auch auf die ausführende Fluggesellschaft an. Prüfen Sie deshalb zuerst Strecke, Airline und Buchung.

Bei einer Abflugverspätung beginnt die Betreuung je nach Strecke ab zwei, drei oder vier Stunden. Dazu gehören angemessene Mahlzeiten und Getränke sowie Kommunikationsmöglichkeiten. Wenn eine Übernachtung nötig wird, kommen Hotel und Transfer hinzu. Ab fünf Stunden Verspätung können Sie auf die Reise verzichten und unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Ticketkosten zurückverlangen.

Flug annulliert oder überbucht: Welche Entschädigung ist möglich?

Bei einer Annullierung haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen Erstattung und einer Ersatzbeförderung unter den vorgesehenen Bedingungen. Bei unfreiwilliger Nichtbeförderung und Annullierung kann zusätzlich eine Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 Euro geschuldet sein. Die Höhe hängt von der Strecke ab.

Für Ausgleichszahlungen gelten Ausnahmen, etwa bei rechtzeitiger Information über die Annullierung, einem passenden Ersatzangebot oder nachgewiesenen aussergewöhnlichen Umständen. Auch Kürzungen können zulässig sein. Betreuung und Ersatzbeförderung sind getrennt zu prüfen; schlechtes Wetter beseitigt nicht automatisch alle Rechte.

Drei Stunden später angekommen: Was gilt in der Schweiz?

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann eine Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden einen Ausgleichsanspruch begründen. In der Schweiz sind spätere EuGH-Entscheide nicht automatisch verbindlich. Eine Geldforderung wegen reiner Verspätung muss deshalb anhand der Strecke, des zuständigen Gerichts und der Umstände geprüft werden. Die Betreuungspflichten bestehen unabhängig von dieser Frage.

Fluggastrechte geltend machen: Welche Unterlagen brauche ich?

Bewahren Sie Buchung, Bordkarte, tatsächliche Flugzeiten, Mitteilungen und Belege für notwendige Ausgaben auf. Fordern Sie die Airline schriftlich zur Leistung auf. Bei unbefriedigender Antwort oder ausbleibender Antwort innert sechs Wochen können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Das BAZL kann Verstösse untersuchen und ahnden. Es treibt Ihre Geldforderung aber nicht für Sie ein. Dafür kann ein zivilrechtliches Verfahren nötig sein. Verjährungsfristen sind nicht überall gleich; lassen Sie Ihren Anspruch frühzeitig prüfen.

BAZL: Fragen zu Fluggastrechten · Verordnung (EG) Nr. 261/2004

JUSTIS Tipp
Flugverspätung: Zeit sparen mit JUSTIS

Melden Sie eine Flugstörung frühzeitig und sammeln Sie alle Belege. Wenn Sie bei JUSTIS versichert sind, prüfen wir den Anspruch und das weitere Vorgehen im Rahmen Ihrer Versicherungsdeckung. Ein neu abgeschlossenes Abo deckt einen bereits eingetretenen Streit nicht automatisch.

Gepostet am 29. September 2016