Fotos angeblich verdächtiger oder vermisster Personen verbreiten sich schnell. Prüfen Sie Quelle und Aktualität, bevor Sie einen Aufruf teilen: Persönlichkeitsrechte und die Unschuldsvermutung müssen gewahrt bleiben.
Auf einen Blick
-
Private Fahndungsaufrufe können Persönlichkeitsrechte verletzen.
-
Prüfen Sie offizielle Polizeimeldungen auf Echtheit und Aktualität und ergänzen Sie keine eigenen Verdächtigungen.
-
Öffnen Sie die Meldung direkt bei der zuständigen Polizei und beachten Sie deren Hinweise.
Private Fahndung auf Facebook: Darf ich Verdächtige anprangern?
Eine amtliche Öffentlichkeitsfahndung unterliegt gesetzlichen Voraussetzungen und gehört zu den Aufgaben der zuständigen Behörden. Private Personen dürfen daraus kein allgemeines Recht ableiten, Fotos, Namen oder Anschuldigungen über angeblich Verdächtige zu verbreiten. Solche Veröffentlichungen können Persönlichkeitsrechte verletzen und je nach Aussage auch Ehrverletzungsdelikte erfüllen.
Offiziellen Polizeiaufruf teilen: Was muss ich prüfen?
Das Weitergeben eines aktuellen offiziellen Aufrufs ist anders zu beurteilen als eine selbst erstellte Anschuldigung. Prüfen Sie den Originalbeitrag bei der zuständigen Polizei und beachten Sie deren Hinweise. Ergänzen Sie keine eigenen Verdächtigungen oder privaten Daten. Entfernen Sie überholte Kopien, wenn die Fahndung aufgehoben oder die gesuchte Person gefunden wurde.
Vermisstenmeldung in sozialen Medien: Ist sie echt und noch aktuell?
Eine Vermisstensuche ist nicht automatisch eine strafrechtliche Fahndung. Auch dabei sind Einwilligung, Schutzinteressen und mögliche Gefahren für die betroffene Person zu beachten. Prüfen Sie Datum und Originalquelle. Eine Trefferliste in einer Suchmaschine allein beweist die Echtheit nicht. Bei Unsicherheit teilen Sie den Aufruf nicht weiter und fragen bei der zuständigen Stelle nach.
Unzulässiger Beitrag: Welche Folgen können entstehen?
Betroffene können unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Entfernung, das Verbot weiterer Verbreitung und gegebenenfalls weitere zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Schadenersatz oder Genugtuung entstehen nicht automatisch erst dann, wenn eine Löschaufforderung ignoriert wird. Sichern Sie bei einer eigenen Betroffenheit den Beitrag und lassen Sie rechtliche Schritte und Fristen zeitnah prüfen.
Öffnen Sie die Meldung direkt bei der zuständigen Polizei und beachten Sie deren Hinweise. Entfernen Sie überholte Kopien und veröffentlichen Sie keine privaten Angaben oder eigenen Anschuldigungen.
Gepostet am 7. Dezember 2016