Verkehr

Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

Warum übernimmt meine Versicherung den Totalschaden nicht?

Vor etwa zwei Wochen wurde ich in einen Autounfall verwickelt. Glücklicherweise bin ich unschuldig. Nun teilte mir ein Versicherungsexperte mit, dass mir gemäss Kilometer-Stand eine Entschädigung von 3000 Franken zugesprochen würde. Laut meinem Garagisten betragen die Reparaturkosten jedoch rund 4500 Franken. Wie kann es sein, dass ich unschuldig am Unfall bin und für die Reparatur etwa 1500 Franken selber aufbringen muss?

Antwort:

Wir verstehen Ihren Ärger sehr gut, die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verhält sich aber korrekt. Sie muss bei einem Schadenfall maximal den Vorunfallwert des Autos übernehmen, nicht aber den Neuwert. Bei der Bestimmung dieses sogenannten Zeitwertes werden verschiedene Kriterien berücksichtigt. Wenn Ihr Fahrzeug vor dem Unfall noch einen Zeitwert von CHF 3000 hatte, ist dies der Maximalbetrag, den die Versicherung für das Auto bezahlen muss.

Da die Reparaturkosten Ihres Autos (CHF 4500) höher sind, als der Zeitwert (CHF 3000), liegt ein sogenannter Totalschaden vor und es wird maximal der Zeitwert entschädigt. Wenn Sie Ihr Fahrzeug dennoch reparieren wollen, müssen Sie deshalb die Differenz von CHF 1500 zwischen dem Zeitwert und den Reparaturkosten selber tragen. Sie können eine solche Situation künftig vermeiden, wenn Sie eine Vollkasko-Zusatzversicherung abschliessen, die die Reparaturkosten in grösserem Umfang abdeckt. Allerdings kann eine solche Zusatzversicherung in der Regel nur für ein neues Fahrzeug oder in den ersten Jahren nach seiner Inverkehrsetzung abgeschlossen werden.
 

Gepostet am 29. September 2016