Rechts vorbei auf der Autobahn: Was ist erlaubt – und wann droht ein Ausweisentzug?

Links rollt eine Kolonne, rechts ist Platz. Dürfen Sie vorbeifahren? Seit 2021 ist das unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Doch «Ich bin auf meiner Spur geblieben» genügt nicht immer. Und seit Juli 2026 muss bei den Ordnungsbussen nochmals genauer unterschieden werden.

Illustration einer zweispurigen Fahrbahn mit drei hellblauen Autos auf der linken Spur und einem blauen Auto auf der rechten Spur, alle in derselben Fahrtrichtung.

Auf einen Blick

  • Bei einer Kolonne auf dem linken oder mittleren Fahrstreifen dürfen Sie rechts mit der nötigen Vorsicht vorbeifahren. Rechts braucht es keine eigene Kolonne.

  • Nach rechts ausschwenken, vorbeiziehen und wieder links einbiegen bleibt verboten. Auch ohne Spurwechsel ist Vorbeifahren nicht immer erlaubt.

  • Nicht jeder Verstoss führt zum Ausweisentzug: Für einfache Fälle bestehen Ordnungsbussen. Schwere Verstösse können dagegen Strafverfahren und mindestens drei Monate Entzug nach sich ziehen.

Wann darf ich rechts vorbeifahren?

Art. 36 Abs. 5 VRV erlaubt auf Autobahnen und Autostrassen das vorsichtige Rechtsvorbeifahren bei Kolonnenverkehr auf dem linken oder mittleren Fahrstreifen. Seit 2021 muss auf Ihrem rechten Fahrstreifen nicht ebenfalls eine Kolonne fahren. Das ASTRA erläutert diese Grundregel.

Beispiel: Links bewegt sich eine dichte Fahrzeugkolonne langsamer. Sie fahren bereits rechts und kommen dort vorsichtig etwas schneller voran. Das kann zulässig sein. Halten Sie Abstand, rechnen Sie mit Spurwechseln und passen Sie das Tempo der Situation an. Die Ausnahme erlaubt kein Vorbeirasen an einer stockenden Kolonne.

Wann wird daraus verbotenes Rechtsüberholen?

Das typische verbotene Manöver: Sie wechseln nach rechts, fahren an einem oder mehreren Fahrzeugen vorbei und schwenken wieder nach links. Art. 36 Abs. 5 VRV untersagt dieses Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ausdrücklich.

Entscheidend ist der Zusammenhang des Manövers. Es gibt keine pauschale Anzahl Sekunden oder Meter, nach der das Wiedereinbiegen automatisch unproblematisch wäre. Auch Blinken macht ein verbotenes Überholmanöver nicht erlaubt.

Reicht es, einfach auf der rechten Spur zu bleiben?

Nein. Ausserhalb einer gesetzlichen Ausnahme kann auch das Rechtsvorbeifahren ohne Spurwechsel unzulässig sein. Ein einzelnes langsameres Fahrzeug links oder in der Mitte bildet für sich allein keine Kolonne. Ob tatsächlich Kolonnenverkehr vorliegt, hängt von der Verkehrsdichte und dem Verkehrsablauf ab; die blosse Geschwindigkeitsdifferenz genügt nicht.

Eine feste, allgemein erlaubte Differenz von beispielsweise 10 oder 20 km/h gibt es dafür nicht. Massgeblich bleiben die nötige Vorsicht und eine angepasste Geschwindigkeit.

Darf ich an einem langsam fahrenden Fahrzeug auf der Mittelspur rechts vorbei?

Nicht allein deshalb, weil die Person grundlos auf der Mittelspur bleibt. Ein Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot gibt Ihnen kein Recht zu einem eigenen Verstoss. Bei freier Verkehrslage überholen Sie links, sofern das sicher und zulässig möglich ist. Besteht dagegen tatsächlich eine Kolonne auf dem mittleren Fahrstreifen, kann das vorsichtige Rechtsvorbeifahren unter die Ausnahme fallen.

Gibt es weitere Ausnahmen?

Ja. Art. 36 Abs. 5 VRV nennt auch Einspurstrecken mit unterschiedlichen signalisierten Fahrzielen sowie bestimmte Bereiche von Ein- und Ausfahrten. Auf dem Beschleunigungsstreifen gilt die Ausnahme bis zum Ende der Doppellinien-Markierung; auf einem Verzögerungsstreifen besteht eine weitere Ausnahme. Das erlaubt nicht, solche Streifen als Abkürzung zu missbrauchen. Ein gewöhnlicher Pannenstreifen ist keine zusätzliche Überholspur.

Wann drohen 200 oder 250 Franken Busse?

Seit dem 1. Juli 2026 sieht die Ordnungsbussenverordnung für unzulässiges Rechtsvorbeifahren auf mehrspurigen Autobahnen und Autostrassen 200 Franken vor (Anhang 1, Ziff. 314.5). Für Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen sind 250 Franken vorgesehen (Ziff. 314.3).

Diese Beträge gelten nur, wenn die Voraussetzungen des Ordnungsbussenverfahrens erfüllt sind. Es handelt sich nicht um einen festen Preis für jedes gefährliche Manöver. Das Bundesgericht hat bereits im Verfahren 1C_626/2021 klargestellt, dass einfaches Rechtsüberholen ohne erschwerende Umstände ausnahmsweise mit einer Ordnungsbusse erledigt werden kann. Nicht jeder Fall führt somit automatisch zu einem Ausweisentzug.

Wann wird es eine grobe Verkehrsregelverletzung?

Wer eine wichtige Verkehrsregel grob verletzt und dadurch eine ernstliche Gefahr für andere hervorruft oder in Kauf nimmt, kann unter Art. 90 Abs. 2 SVG fallen. Neben der Gefährdung muss auch das erforderliche schwere Verschulden vorliegen. Verkehrsdichte, Sicht, Tempo, Abstände und Ablauf sind entscheidend. Es muss kein Unfall geschehen sein.

Bei einer solchen Verurteilung drohen eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und ein Strafregistereintrag. Davon zu unterscheiden ist das Administrativverfahren: Bei einer schweren Widerhandlung nach Art. 16c SVG beträgt der Führerausweisentzug grundsätzlich mindestens drei Monate; Vorbelastungen können ihn verlängern. Andere Einstufungen sind je nach Umständen möglich. Eine Ordnungsbusse allein führt dagegen nicht zu einem Strafregistereintrag oder Ausweisentzug.

Was gilt mit einem Führerausweis auf Probe?

Eine erste mittelschwere oder schwere Widerhandlung mit Entzug verlängert die Probezeit um ein Jahr. Bei einer weiteren mittelschweren oder schweren Widerhandlung während der Probezeit kann der Ausweis verfallen. Eine blosse Ordnungsbusse löst diese Folgen nicht aus.

Erhalten Sie einen Strafbefehl oder Post vom Strassenverkehrsamt, beachten Sie beide Verfahren und die jeweiligen Fristen. Halten Sie den Ablauf sachlich fest und lassen Sie die rechtliche Einstufung frühzeitig prüfen.

JUSTIS Tipp
Kolonne erkennen, Spur halten, Abstand wahren

Fragen Sie sich vor dem Rechtsvorbeifahren: Liegt wirklich Kolonnenverkehr oder eine andere gesetzliche Ausnahme vor? Bleiben Sie vorsichtig und verzichten Sie auf das Ausschwenken und Wiedereinbiegen zum Überholen. Das Fehlverhalten anderer schafft keine zusätzliche Ausnahme.

Gepostet am 28. September 2026