Verkehr

Zuletzt aktualisiert am 15. April 2025

Radarfalle: Warnen verboten – was in der Schweiz gilt

Radarwarnungen können teuer werden. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert Bussen – oder Schlimmeres.

Was genau verboten ist

Seit dem 1. Januar 2013 verbietet das Massnahmenpaket Via Sicura das öffentliche Warnen vor Radarkontrollen. Gemäss Gesetz macht sich strafbar,

  • wer öffentlich vor behördlichen Verkehrskontrollen warnt,
  • oder dafür eine entgeltliche Dienstleistung anbietet.

Dazu gehören unter anderem:

  • Radarwarnungen über Radio, Apps oder SMS-Dienste,
  • das Teilen solcher Warnungen in öffentlichen WhatsApp- oder Facebook-Gruppen,
  • der Einsatz von Navigationsgeräten mit Radarwarnfunktion,
  • und der missbräuchliche Einsatz der Lichthupe, um andere zu warnen.

Was heisst «öffentlich»?

Eine Gruppe gilt als öffentlich, wenn sich darin Personen ausserhalb Ihres Familien- oder engen Freundeskreises befinden. Das heisst: Auch Warnungen in grösseren Gruppen- oder Community-Chats können strafbar sein.

Was bleibt erlaubt?

  • Das Hinweisen auf Gefahrenstellen wie Baustellen oder Glatteis ist erlaubt – auch wenn sich dort zufällig ein Blitzer befindet.
  • Radiosender dürfen weiterhin Verkehrsinformationen veröffentlichen. Die Grenze zur unzulässigen Radarwarnung ist jedoch nicht immer eindeutig.

Was droht bei Verstoss?

  • Busse für die warnende Person, aber auch für Gruppenmitglieder, die mitverantwortlich sind.
  • Bei wiederholten Verstössen oder beim Einsatz technischer Störgeräte können Strafverfahren folgen.

Was gilt im Ausland?

In anderen Ländern gelten teils abweichende Regeln. In gewissen EU-Staaten sind Radarwarner erlaubt oder nur in bestimmten Formen verboten. Informieren Sie sich vor Reisen ins Ausland, welche Vorschriften gelten.

JUSTIS Rechtsschutz-Tipp

Radarfallen sollen zur Einhaltung der Verkehrsregeln beitragen. Wer andere öffentlich davor warnt, macht sich strafbar. Lichthupe und Apps sollten deshalb nicht zum Warnen verwendet werden. Bei Unsicherheiten oder wenn Ihnen eine Busse droht, beraten wir Sie gerne.

Gepostet am 7. Dezember 2016