Was das Schweizer Verkehrsrecht zu Sommer-Schuhen am Steuer sagt. Im Sommer tragen viele Menschen gerne Flip Flops, Sandalen oder fahren sogar barfuss. Aber: Ist das beim Autofahren überhaupt erlaubt? Und was passiert, wenn ein Unfall passiert?
In der Schweiz ist das Autofahren mit Flip Flops oder barfuss nicht ausdrücklich verboten – doch laut Gesetz müssen Sie Ihr Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen.
Kommt es wegen ungeeignetem Schuhwerk zu einem Unfall, drohen rechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen – von Fahrlässigkeitsvorwurf bis zur Leistungskürzung.
Unser Tipp: Feste Schuhe wie Turnschuhe im Auto bereithalten – für mehr Sicherheit und weniger Risiko bei Haftungsfragen.
Im Schweizer Gesetz steht nicht ausdrücklich, dass das Fahren mit Flip Flops oder barfuss verboten ist. Es gibt also kein generelles Schuhwerk-Verbot beim Autofahren. Allerdings gilt gemäss Art. 31 Abs. 1 SVG:
„Der Fahrzeugführer hat die Kontrolle über sein Fahrzeug jederzeit zu behalten.“
Das bedeutet: Wer Schuhe trägt, mit denen man leicht vom Pedal rutscht (z. B. Flip Flops, High Heels) oder ganz ohne Schuhe fährt, riskiert die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren – und damit auch rechtliche Konsequenzen.
Bewahren Sie ein Paar feste, flache Schuhe im Auto auf – etwa Turnschuhe oder Sneakers. Diese können Sie vor der Fahrt anziehen und danach problemlos wieder gegen Ihre Sommer-Schuhe tauschen.
Auch beim Velofahren gibt es kein gesetzliches Schuhwerk-Verbot. Doch wie beim Autofahren gilt: Wer barfuss oder mit rutschigen Schuhen unterwegs ist, hat das Zweirad unter Umständen nicht mehr unter Kontrolle – besonders beim Bremsen, Absteigen oder Ausweichen.
Wichtig: Kommt es zu einem Unfall, bei dem das Schuhwerk eine Rolle spielt, kann das als Selbstverschulden gewertet werden. Das kann sich negativ auf Haftungsfragen oder Versicherungsleistungen auswirken.
Unser Tipp für Velofahrende: Tragen Sie beim Fahrradfahren immer festes, rutschfestes Schuhwerk – besonders im Strassenverkehr. Offene Sandalen oder Flip Flops können in brenzligen Situationen zum Risiko werden.
Auch wenn es kein ausdrückliches Verbot gibt: Flip Flops oder barfuss am Steuer können im Ernstfall zu Problemen führen – rechtlich und versicherungstechnisch. Mit geeignetem Schuhwerk fahren Sie sicherer und vermeiden unangenehme Folgen. Im Zweifelsfall beraten wir Sie gerne.
Gepostet am 29. September 2016