Eine Kamera ergänzt Sicherheitsmassnahmen. Dabei müssen Aufnahmebereich, Information und Speicherung stimmen.
Auf einen Blick
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Private Kameras müssen erforderlich und verhältnismässig sein.
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Nachbargrundstücke und öffentlicher Raum dürfen grundsätzlich nicht überwacht werden.
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Informieren Sie Betroffene, beschränken Sie Zugriff und speichern Sie Aufnahmen nur so lange wie nötig.
Einbruchschutz: Türen und Fenster zuerst sichern
Prüfen Sie passende Schlösser, gesicherte Fenster, Beleuchtung und eine zuverlässige Nachbarschaftshilfe. Eine Kamera verhindert keinen Einbruch garantiert und ersetzt diese Massnahmen nicht. Weniger einschneidende Mittel sind vorzuziehen, wenn sie den Schutzzweck erfüllen.
Kamerabereich: Eigenes Grundstück gezielt erfassen
Eine private Kamera muss einem legitimen Zweck dienen und verhältnismässig sein. Beschränken Sie den Blick auf den zu schützenden Bereich. Nachbars Garten und öffentliche Strassen dürfen grundsätzlich nicht mitüberwacht werden; besondere Randfälle verlangen eine sorgfältige Prüfung.
Eine Video-Türsprechanlage, die erst beim Klingeln kurz einen engen Bereich zeigt, ist anders zu beurteilen als eine dauernd aufzeichnende Kamera. Auch bei Mietobjekten oder gemeinsam genutzten Flächen sind Eigentumsrechte und Interessen anderer Nutzer zu berücksichtigen. «Privat» bedeutet nicht, dass jede Installation ohne weitere Prüfung zulässig ist.
Hinweis, Zugriff und Speicherdauer festlegen
Machen Sie die Überwachung vor Betreten des Bereichs erkennbar und nennen Sie die verantwortliche Kontaktstelle. Erfassen Sie nur notwendige Daten, schützen Sie Geräte und Konten und beschränken Sie den Zugriff.
Speichern Sie Aufnahmen nur so lange, wie es der Zweck erfordert. Die oft genannte Orientierung von 24 Stunden ist keine starre gesetzliche Frist für jeden Fall. Relevante Aufnahmen eines konkreten Vorfalls können zur Abklärung gesichert werden. Nichtöffentliche Gespräche dürfen nicht einfach mitgeschnitten werden.
Nachbars Kamera: Auskunft und Abhilfe verlangen
Sprechen Sie einen problematischen Aufnahmewinkel an und verlangen Sie nötigenfalls Auskunft, Löschung oder Anpassung. Dokumentieren Sie die Lage, ohne fremde Kameras zu beschädigen. Bei einem privaten Streit kann die zuständige Schlichtungsbehörde und anschliessend das Zivilgericht zuständig sein; der EDÖB entscheidet nicht einfach jeden Nachbarschaftskonflikt.
Aufnahmen nach einem Einbruch: Polizei statt Internet
Sichern Sie relevante Originalaufnahmen und melden Sie den Vorfall der Polizei. Ob eine Aufnahme im Verfahren verwertbar ist, hängt vom Einzelfall ab; rechtswidrige Aufnahmen sind nicht automatisch zulässig. Veröffentlichen Sie keine Bilder mutmasslicher Täter für eine eigene Internetfahndung.
Testen Sie, welche Bereiche und Personen tatsächlich erfasst werden. Schalten Sie unnötige Tonaufnahmen aus, sichern Sie den Zugriff und prüfen Sie bei Miet- oder Gemeinschaftsflächen die nötigen Zustimmungen.
Gepostet am 18. Juni 2024