Digitalen Nachlass organisieren: Konten, Zugänge und Testament

Konten und persönliche Daten brauchen eine klare Nachlassregelung. So erleichtern Sie Angehörigen die nötigen Schritte.

Auf einen Blick

  • Erstellen Sie eine Kontenübersicht und schützen Sie die Zugänge.

  • Anbieterfunktionen erfassen nur bestimmte Daten.

  • Praktische Hinweise ersetzen kein formgültiges Testament, und ein Passwort allein verleiht keine rechtliche Befugnis.

Digitalen Nachlass regeln: Welche Konten gehören auf die Liste?

E-Mail, soziale Netzwerke, Cloudspeicher, Abos und Onlinekonten können Angehörigen nach einem Todesfall viel Arbeit machen. Erstellen Sie eine aktuelle Übersicht: Anbieter, Benutzername, laufende Kosten und gewünschter Umgang mit Daten oder Profilen. Denken Sie auch an Geräte, Wiederherstellungsmöglichkeiten und die Zwei-Faktor-Anmeldung.

Zugangsdaten sicher für berechtigte Personen hinterlegen

Bewahren Sie Passwörter geschützt auf, etwa in einem geeigneten Passwortmanager mit geregeltem Notfallzugang. Halten Sie separat fest, wo berechtigte Personen die nötigen Informationen finden. Eine ungeschützte Liste oder Zugangsdaten in einem später zirkulierenden Testament sind keine gute Lösung. Aktualisieren Sie die Regelung nach Änderungen.

Zugang und rechtliche Befugnis sind verschiedene Fragen. Wer ein Passwort kennt, darf ein Konto nicht automatisch benutzen oder über fremdes Vermögen verfügen. Anbieter können Nachweise über Tod und Berechtigung verlangen; auch ausländisches Recht und technische Beschränkungen können relevant sein.

Testament und Willensvollstreckung: Welche Form ist nötig?

Praktische Hinweise zur Kontenverwaltung ersetzen kein gültiges Testament. Ein eigenhändiges Testament müssen Sie vollständig von Hand schreiben, mit Jahr, Monat und Tag datieren und unterschreiben. Eine bloss ausgedruckte oder unterschriebene Liste genügt dafür nicht. Auch eine öffentliche letztwillige Verfügung ist möglich; für verbindliche Regelungen gelten die gesetzlichen Formen.

Eine Willensvollstreckerin oder einen Willensvollstrecker können Sie im Testament einsetzen. Die vertraute Person sollte Aufgabe und Aufbewahrungsort kennen. Erbrechtliche Befugnisse bedeuten allerdings nicht, dass alle Dienste uneingeschränkten technischen Zugang ermöglichen.

Nachlassfunktionen von Google, Apple und anderen Diensten

Prüfen Sie die aktuellen Funktionen Ihrer Anbieter. Googles Kontoinaktivität-Manager kann ausgewählte Daten nach einer eingestellten Inaktivitätsdauer an bestimmte Kontakte weitergeben; er stellt nicht automatisch den Tod fest. Apple bietet einen Nachlasskontakt, dessen Zugang bestimmte Daten umfasst, aber etwa gekaufte Medien, Abos und Schlüsselbunddaten ausschliesst.

Entscheiden Sie bewusst zwischen Aufbewahrung, Weitergabe und Löschung. Nachrichten können auch Informationen lebender Personen enthalten. Wer Zugriff erhält, muss deren Rechte respektieren. Informieren Sie Ihre Vertrauensperson und überprüfen Sie die Einstellungen regelmässig.

JUSTIS Tipp
Notfallzugang sicher organisieren

Regeln Sie Berechtigung und sicheren Zugang getrennt. Informieren Sie eine Vertrauensperson über Aufbewahrungsort und Wünsche und aktualisieren Sie Kontenliste sowie Anbietereinstellungen regelmässig.

Gepostet am 10. April 2018