KI-Code ist nicht automatisch frei von Rechten Dritter. Entscheidend sind menschliche Beiträge, übernommene Bestandteile und die geplante Nutzung.
Auf einen Blick
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Rein maschineller Code hat grundsätzlich keinen eigenen Urheberrechtsschutz.
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Übernommener geschützter Code und Lizenzpflichten bleiben relevant.
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Copyleft hängt von Lizenz, Verbindung und Weitergabe ab; eine Umschreibung beseitigt Rechte nicht automatisch.
Wer hat Rechte an KI-generiertem Programmcode?
Computerprogramme können in der Schweiz urheberrechtlich geschützt sein. Urheber ist ein Mensch; rein maschinell erzeugter Code hat grundsätzlich keinen eigenen Schutz. Ein individueller menschlicher Beitrag kann dagegen geschützt sein. Einfache Standardlösungen erfüllen die Voraussetzungen nicht automatisch.
Die Rechte liegen nicht in jedem Fall uneingeschränkt bei der entwickelnden Person. Für Programme, die Angestellte bei dienstlicher Tätigkeit und in Erfüllung vertraglicher Pflichten schaffen, steht dem Arbeitgeber nach Artikel 17 URG das ausschliessliche Verwendungsrecht zu. Auch vertragliche Rechteübertragungen sind zu prüfen.
Übernommener Code bleibt geschützt
Ein Modell kann bestehende Codepassagen reproduzieren. Sind darin geschützte Bestandteile erkennbar, können Rechte Dritter bestehen. Ob eine relevante Übernahme vorliegt, hängt vom konkreten Code ab, nicht allein von seiner Länge oder Komplexität.
«Von KI erzeugt» ist keine Lizenz. Das manuelle Umbenennen von Variablen oder Umschreiben einzelner Zeilen beseitigt fremde Rechte nicht automatisch. Anbieterbedingungen können Nutzung erlauben, ersetzen aber nicht die nötigen Rechte an fremden Bestandteilen.
Copyleft: Muss ich meinen Quellcode veröffentlichen?
Nicht jede Open-Source-Lizenz hat dieselben Pflichten. Je nach Lizenz sind Hinweise, Lizenztexte oder die Bereitstellung von Quellcode nötig. Bei GPL-Code können Pflichten insbesondere bei Weitergabe eines verbundenen oder abgeleiteten Programms entstehen.
Die blosse interne Verwendung verpflichtet bei der GPL grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung für die ganze Welt. Umfang, Art der Verbindung und Lizenzversion sind entscheidend. Andere Lizenzen, etwa die AGPL, können zusätzliche Pflichten bei Netzwerknutzung haben. Eine einzelne Komponente macht deshalb nicht automatisch jede unabhängige Software desselben Unternehmens offen.
Darf ich Software mit KI-Code verkaufen?
Eine kommerzielle Nutzung kann zulässig sein, wenn Sie Rechte und Bedingungen einhalten. Freie Software darf ebenfalls verkauft werden; der Verkauf hebt deren Lizenzpflichten nicht auf.
Prüfen Sie vor Auslieferung Herkunftshinweise, Abhängigkeiten und Lizenzen. Bei wichtigen unklaren Passagen hilft eine gezielte Rechteprüfung. Prüfen Sie ebenso Sicherheit, Funktionsfähigkeit, Geheimhaltung und Zusagen gegenüber Kunden. Ein überzeugender KI-Vorschlag ist kein Nachweis, dass all diese Punkte erfüllt sind.
Prüfen Sie auffällige längere Codepassagen, dokumentieren Sie Komponenten und Lizenzen und testen Sie Sicherheit und Funktion. Geben Sie keine Geheimnisse oder fremden vertraulichen Code in ein nicht dafür freigegebenes Tool ein.
Gepostet am 24. April 2025