Viele Pflanzenliebhaber:innen möchten sich ein Stück Ferien mit nach Hause nehmen – zum Beispiel in Form einer schönen Pflanze. Doch Vorsicht: Für viele Arten gelten Einfuhrverbote oder spezielle Auflagen. Der Grund: Krankheiten und Schädlinge sollen von der Schweiz ferngehalten werden.
Auf einen Blick
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Bei Pflanzen aus der EU gibt es für persönlich mitgeführtes Reisegepäck zum privaten Gebrauch eine Ausnahme von der Pflanzenpasspflicht.
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Für Nicht-EU-Länder gelten strengere Regeln, Kontrollen und teilweise Einfuhrverbote.
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Artenschutz und Regeln für die konkrete Pflanzenart gelten zusätzlich. Klären Sie die Einfuhr vor dem Kauf ab.
Pflanzen aus der EU mitbringen: Was gilt im Reisegepäck?
Für Pflanzen gelten Einfuhrregeln, damit Krankheiten und Schädlinge nicht eingeschleppt werden. Aus der EU ist für pflanzenpasspflichtige Waren grundsätzlich ein Pflanzenpass nötig. Für persönlich mitgeführtes Reisegepäck zum privaten Gebrauch gibt es eine Ausnahme von dieser Passpflicht. Liechtenstein gehört zum gemeinsamen Pflanzengesundheitsraum.
Trotzdem können einzelne Pflanzen verboten sein oder dem Artenschutz unterstehen. Die Aussage, sämtliche Rosen, Obstbäume oder Zitruspflanzen seien unabhängig vom Herkunftsland verboten, stimmt so nicht. Prüfen Sie die konkrete Art und Herkunft.
Pflanzen aus Nicht-EU-Ländern: Welche Dokumente brauche ich?
Lebende Pflanzen aus Nicht-EU-Ländern sind grundsätzlich anmelde- und kontrollpflichtig. Häufig sind ein gültiges Pflanzengesundheitszeugnis und eine Kontrolle erforderlich; bestimmte Waren sind vollständig verboten. Auch Erde und organisches Substrat unterliegen besonderen Verboten. Dies gilt ebenfalls für private Mitbringsel und Umzugsgut.
Im Pflanzengesundheitsrecht zählen etwa die Kanarischen Inseln, Ceuta, Melilla und französische Überseegebiete nicht zum EU-Raum. Klären Sie die Einfuhr deshalb vor dem Kauf mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst. Für geschützte Arten können zusätzlich CITES-Dokumente nötig sein.
Pflanzenimport vorbereiten: Was muss ich abklären?
Notieren Sie den botanischen Namen, das Herkunftsland und ob Sie die Pflanze selbst mitbringen oder bestellen. Prüfen Sie dann die aktuellen Einfuhr- und Artenschutzregeln. Ohne erforderliche Dokumente können Sie die Pflanze an der Grenze verlieren.
BLW: Pflanzen importieren · BAZG: Pflanzen im Reiseverkehr
Informieren Sie sich vor dem Pflanzenimport genau über geltende Vorschriften und Verbote. So schützen Sie nicht nur die Schweizer Natur, sondern ersparen sich Ärger am Zoll.
Gepostet am 29. September 2016