Strafverfahren oder Strafbefehl erhalten

Zuletzt aktualisiert am 28. Juni 2021

Darf ich in Flip Flops Auto fahren?

Ich trage im Sommer häufig Flip Flops oder andere Sandalen, die hinten an der Ferse offen sind. Ich habe gehört, dass man mit solchen Schuhen oder barfuss nicht Auto fahren soll. Stimmt das?

Es steht nirgends im Schweizerischen Gesetz ausdrücklich, dass das Tragen von Flip Flops beim Autofahren verboten ist. ABER: Artikel 31 des Strassenverkehrsgesetzes verlangt, dass die lenkende Person dafür zu sorgen hat nicht beim Fahren behindert zu werden. Tragen Sie beim Fahren Flip Flops oder fahren barfuss, besteht die Gefahr, dass Sie vom Bremspedal rutschen. Beim Tragen von Schuhen mit hohem Absatz, ist ein Durchdrücken von Bremspedal zudem nicht oder nur schwer möglich. Wenn das Fahren wegen den falschen oder ohne Schuhe in einem Unfall endet, machen Sie sich strafbar. Zudem kann es sein, dass die Versicherung Leistungen kürzt, die dann auf Sie zurückfallen, wenn sie feststellt, dass ein grobfahrlässiges Verhalten Ihrerseits vorliegt.

Unser Tipp: Am besten legen Sie sich ein paar Turnschuhe ins Auto. Nach abgeschlossener Autofahrt können Sie diese dann getrost wieder gegen Flip Flops oder High Heels tauschen.

Gepostet am 29. September 2016