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Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

Kann ich Geschenke umtauschen?

Der Pullover, ein Geschenk von Tante Elsa, passt nicht, das Playmobil-Schloss erhält das Kind gleich in doppelter Ausführung und das Buch der Schwester steht bereits im eigenen Bücherregal. Die Lösung scheint naheliegend: Umtauschen. Aber gibt es in der Schweiz ein allgemeines Umtauschrecht?

Nein. In der Schweiz gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht. Auf die Weihnachtsgeschenke aber auch auf alle anderen Waren gemünzt, bedeutet das konkret: Läden müssen diese nicht umtauschen. Es sei denn natürlich, das Produkt weist Mängel auf (z.B. Loch im Pulli oder zerrissene Seite im Buch). Viele Läden zeigen sich jedoch kulant und tauschen Waren um, oder stellen für den Wert des zurückgebrachten Playmobil-Schlosses einen Gutschein aus.

Folgendes lohnt es sich also beim Schenken oder Umtauschen-wollen zu beachten:

  • Bei Unsicherheiten, ob die beschenkte Person das Buch nicht schon hat oder die Hose dem Patenkind passt, lohnt es sich, im Laden vor Kauf abzuklären, ob das Geschenk allenfalls umgetauscht werden kann. Am besten lässt man sich dies auf dem Kassenzettel vermerken.
  • Ist der Laden kulant und ein Umtausch möglich, sollten die Waren in der unbeschädigten Originalverpackung und Kleider am besten mit Etikett retourniert werden. Das Preisetikett kann weggeschnitten, aber sollte für den Fall eines Umtausches aufbewahrt werden. Die anderen Etiketten lieber in der Kleidung lassen und nicht entfernen.
  • Ist kein Kassenbon vorhanden, ist ein Umtausch selten möglich. Hier bleibt einem nichts anderes übrig, als auf den „Goodwill“ des Ladens zu hoffen. Aber vielleicht wurde mit der Karte bezahlt, und man kann mit einem entsprechenden Auszug von der Bank nachweisen, dass die Ware aus diesem und nicht einem anderen Laden stammt.
  • Dass Sie bei einem Umtausch Geld zurück erhalten, ist eher unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist, dass Ihnen ein Gutschein ausgestellt wird.

Gepostet am 22. Mai 2017