Reisen

Zuletzt aktualisiert am 10. August 2022

Was E-Lenkerinnen und -Lenker auf zwei Rädern wissen sollten

Ob für den täglichen Weg zur Arbeit, in der Freizeit oder den Ferien: E-Bikes erleben einen regelrechten Boom. In unserem Rechtstipp erklären wir Ihnen, was Sie beachten sollten, damit Sie mit Ihrem langsamen und schnellen Motorfahrrad auf Kurs bleiben: rechtlich, versicherungstechnisch, überhaupt.

Die Elektromobilität findet nicht auf vier, sondern auf zwei Rädern statt. Im Jahr 2021 wurden in der Schweiz ca. 500'000 Velos verkauft. 38% davon, rund 187'000, waren E-Bikes. 

Obwohl der E-Bike-Boom gut fürs Klima ist, hat er auch negative Seiten: 2021 verletzten sich 548 Personen bei E-Bike-Unfällen schwer oder starben – ein neuer Höchststand.
Mehr als die Hälfte der schweren Verletzungen gehen laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) auf Selbstunfälle zurück: Ausrutschen auf Eis und Stürze beim Überqueren von Schwellen, Tramschienen und Bahngeleisen sind die häufigsten Ursachen. Kommt es zu Unfällen mit anderen Verkehrsteilnehmern, werden E-Bikes häufig übersehen, zu spät wahrgenommen oder ihre Geschwindigkeit wird unterschätzt. Die BFU gibt folgende Tipps, um sicher ans Ziel zu kommen: Defensiv und vorausschauend fahren, längeren Bremsweg einrechnen, sich auch am Tag mit Licht und Leuchtweste sichtbar machen, auf allen E-Bikes Velohelm tragen, beim Kauf passende Tretunterstützung wählen und ABS (Antiblockiersystem) prüfen. Ab dem 1. April 2022 müssen übrigens alle E-Bikes in der Schweiz auch am Tag mit Licht fahren. Die Lichter müssen fest am Velo angebracht sein. Wer ohne Licht mit dem E-Bike unterwegs ist, kann mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 20 Franken gebüsst werden.

Versicherungsschutz & Verkehrsregeln

Wer zahlt bei Unfall?

Die Privat-Haftpflichtversicherungen übernehmen in der Regel bei einem Unfall die Sach- und Personenschäden der anderen Unfallbeteiligten, jedoch nur bei langsamen E-Bikes (bis 25 km/h). Für die schnellen E-Bikes (bis 45 km/h) benötigen Sie zusätzlich ein gelbes Nummernschild und müssen jährlich eine Vignette lösen. 

Wenn Sie im Ausland ein E-Bike bis 25 km/h fahren wollen, sollten Sie sich bei Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung erkundigen, ob Sie ausreichend versichert sind. Ihr schnelles E-Bike ist aufgrund der Vignette im näheren Ausland automatisch haftpflichtversichert

Die eigenen Heilungskosten sind bei Angestellten über die Nichtbetriebsunfallversicherung gedeckt. Selbständige können allenfalls eine freiwillige UVG-Versicherung abschliessen oder sie müssen sich im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung gegen Unfall versichern. Letzteres gilt auch für Kinder, Studierende, Nichterwerbstätige sowie Rentnerinnen und Rentner.

Andere Länder, andere Vorschriften

Im Ausland läuft in Sachen E-Bikes vieles anders. Kinder bis 12 Jahre müssen etwa in Österreich und Frankreich auch auf langsamen E-Bikes einen Velohelm tragen, in Spanien bis 16 Jahre. In Frankreich sind ausserorts in der Nacht und bei schlechter Sicht reflektierende Westen vorgeschrieben. Auf schnellen E-Bikes bis 45 km/h ist in vielen Ländern ein Motorradhelm Pflicht. Ebenso dürfen S-Pedelecs (Speed-Pedal-Electric-Cycle) in Italien, Frankreich, Deutschland und Österreich keine Velowege befahren. Mehr Infos auf den Webseiten des TCS und Veloplus.

Wer zahlt bei Diebstahl?

Die langsamen E-Bikes (bis 25 km/h) sind über die Hausratversicherung gegen Diebstahl zu Hause versichert. Aber Achtung: Ereignet sich der Diebstahl auswärts, sind die Zweiräder eventuell nur versichert, wenn der Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» (Standard: 2000 Franken) vermerkt ist. Überprüfen Sie ebenfalls Ihre Hausratversicherungssumme, damit Sie nach dem Motorfahrradkauf eine Unterversicherung ausschliessen können. Bei vielen Versicherern müssen für die schnellen  E-Bikes (bis 45 km/h) Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Eine All Risk- oder eine spezielle E-Bike-Versicherung – als Zusatz zur Hausratversicherung oder auch separat – deckt neben Diebstahl auch Beschädigungen und die Pannenhilfe.

Unfall mit Verletzten: Polizei hinzuziehen

Nach einem Unfall ist Folgendes zu tun: Unfallstelle absichern, Unfallprotokoll ausfüllen, Handyfotos der Unfallstelle machen und Kontaktdaten von Zeugen aufnehmen. Gibt es Verletzte oder verlangt ein Unfallbeteiligter ausdrücklich nach der Staatsgewalt, muss die Polizei hinzugezogen werden.

Verkehrsregeln beachten

Wer ein E-Bike fährt, muss sich zwingend an die Verkehrsregeln halten, denn die Höchstgeschwindigkeit gilt auch für E-Bike-Flitzer. Ein Automobilist, der in der 30er-Zone mit 50 km/h fährt, wird aber meist strenger gebüsst als E-Bike-Lenkerinnen und -Lenker. Der Grund: Das E-Bike ist weniger schwer als ein Auto und richtet somit in der Regel auch weniger Schaden an.

E-Bike ist nicht gleich E-Bike 

Die Unterschiede auf einen Blick:

  Pedal Electric Cycle Speed Pedal Electric Cycle
  Langsame E-Bike, Leicht-Motorfahrrad oder Pedelec Schnelles E-Bike, Motorfahrrad, S-Pedelec
Leistung bis 500 Watt oder max. 25 km/h mit Tretunterstützung bis 1000 Watt oder max. 45 km/h mit Tretunterstützung
Helmpflicht Nein, aber empfohlen Ja (gemäss Europanorm EN 1078)
Mindestalter 14 14
Führerschein Führerausweis M (Mofa) für 14- und 15-Jährige Führerausweis M (Mofa), ab 14 Jahren
Verkehrskennzeichen Nein gelbe Nummer obligatorisch
Haftpflichtversicherung Fakultativ, aber empfohlen obligatorisch
Beleuchtung fest angebrachte Fahrradbeleuchtung Motorfahrradbeleuchtung typengenehmigungspflichtig
Rückspiegel fakultativ, aber empfohlen obligatorisch, links aussen
Fahren auf Radwegen obligatorisch obligatorisch
Fussgängerzone, mit Hinweis «Velo gestattet» erlaubt, Fussgängerinnen und Fussgänger haben Vortritt nur mit abgestelltem Motor erlaubt, Fussgängerinnen und Fussgänger haben Vortritt
bei Mofaverbot Durchfahrt erlaubt Durchfahrt nur mit abgestelltem Motor erlaubt
Kindersitz/-anhänger erlaubt, max. 1 Kind im Sitz, max. 2 Kinder im Anhänger erlaubt, max. 1 Kind im Sitz, max. 2 Kinder im Anhänger
Transport-/Reiseanhänger Erlaubt (bis 80 kg Ladegewicht) Erlaubt (bis 80 kg Ladegewicht)

 

Achtung: Wer sein E-Bike wie früher das «Töffli» tunt, riskiert den Versicherungsschutz zu verlieren. Die Versicherung kann gegenüber den E-Bike-Lenkerinnen und -Lenkern die Deckung ablehnen und diese können für den Schaden belangt werden. Wird eine Person verletzt, kann der Schaden ohne Weiteres einen fünf- bis sechsstelligen Betrag ausmachen. Das Frisieren kann so schnell zum teuren Spass werden.

E-Bikes & Rechtsschutz

Der JUSTIS-Rechtsschutz ist auch im Strassenverkehr und auf Reisen für Sie da. Das Juristen-Team fährt immer mit und nimmt Ihr gutes Recht wahr.

Gepostet am 10. Juli 2020