Die Ferien sind vorbei, die schönen Erinnerungen bleiben – bis ein unerwartetes "Souvenir" im Briefkasten liegt: eine Busse aus dem Ausland. Was viele nicht wissen: Ausländische Behörden haben oft lange Arme, und eine ignorierte Busse kann ernste Folgen haben. Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren und wann wir, JUSTIS Rechtsschutz, Ihnen zur Seite stehen.
Ausländische Bussen können direkt in die Schweiz zugestellt werden – auch von der Polizei.
Echte Bussen aus bestimmten Nachbarländern können hier vollstreckt werden – dies betrifft DE, AT, FR, LI, NL.
Wir unterstützen Sie – als Ihre Rechtsschutzversicherung bei der Prüfung und Anfechtung von Bussen.
Zunächst die schlechte Nachricht: Ja, ausländische Behörden sind berechtigt, Bussenbescheide direkt per Post in die Schweiz zu senden. Möglich ist sogar, dass die Schweizer Polizei im Rahmen der internationalen Rechtshilfe eine Busse im Auftrag des ausländischen Staates zustellt, sofern ein entsprechender Staatsvertrag existiert (dies ist der Fall mit Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, den Niederlanden und Österreich).
Die gute Nachricht: Nicht jeder Strafzettel ist echt. Betrüger versuchen immer wieder, mit gefälschten Bussen Geld zu ergaunern.
Erster Schritt: Prüfen Sie die Glaubwürdigkeit. Suchen Sie online nach der offiziellen Kontaktadresse der ausstellenden Behörde (Polizei, Gemeinde etc.). Nutzen Sie keinesfalls die auf dem fraglichen Schreiben angegebene Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, da diese von Betrügern stammen könnten. Kontaktieren Sie die echte Behörde, um die Echtheit der Busse zu überprüfen.
Wenn die Busse echt ist, sollten Sie sie keinesfalls einfach wegwerfen oder ignorieren, auch wenn Sie nicht mit dem Vorwurf einverstanden sind. Das kann später zu erheblichen Schwierigkeiten führen.
Fehler passieren, auch bei Behörden im Ausland. Vielleicht waren Sie zur fraglichen Zeit gar nicht am Ort der Übertretung, oder der Sachverhalt wird falsch dargestellt.
Was tun:
So helfen wir unseren Versicherten: Als Ihre Rechtsschutzversicherung prüfen wir die Rechtmässigkeit der Busse und des Verfahrens, übernehmen die Korrespondenz mit der ausländischen Behörde und unterstützen Sie bei der Formulierung und Einreichung des Einspruchs. Dies ist besonders wertvoll, da die Verfahren und Fristen im Ausland oft unübersichtlich sind und Sprachbarrieren bestehen.
Bussen aus dem Ausland können in der Schweiz nur dann direkt zwangsweise eingetrieben (vollstreckt) werden, wenn es hierzu einen spezifischen Staatsvertrag mit dem betreffenden Land gibt. Aktuell ist dies für Verkehrsbussen der Fall mit:
Bussen aus diesen Ländern, die eine bestimmte Höhe (meist über 70 oder 80 Euro/CHF) überschreiten, können auf Ersuchen des ausländischen Staates in der Schweiz betrieben werden.
Aber Vorsicht: Auch wenn ein Land wie Italien keine Busse in der Schweiz vollstrecken kann, bleibt die Busse im Ursprungsland bestehen und kann dort bei einer erneuten Einreise eingefordert werden (siehe Punkt "Schlimmere Folgen im Ausland" im ursprünglichen Artikel, der hier übernommen wurde).
Es kommt vor, dass ausländische Behörden oder beauftragte Inkassofirmen versuchen, Bussen in der Schweiz einzutreiben. Erhalten Sie Post von einem Inkassobüro, prüfen Sie die Forderung genau. Bestreiten Sie in der Regel die zusätzlichen Inkassogebühren (für den Verzugsschaden in der Schweiz), da deren Rechtmässigkeit nach Schweizer Recht oft zweifelhaft ist. Die eigentliche Busse (sofern gerechtfertigt und von der zuständigen ausländischen Behörde stammend) sollten Sie jedoch nicht einfach ignorieren.
Ihre Rechtsschutzversicherung JUSTIS hilft Ihnen hier: Bei unklaren Forderungen von Inkassobüros prüfen wir als Ihre Versicherung die Sachlage und wehren unberechtigte Forderungen für Sie ab.
Jedes Land hat seine Tücken. Kennen Sie die wichtigsten Regeln, um Bussenfallen zu vermeiden:
Machen Sie sich vor Ihrer Reise mit den wichtigsten Verkehrsregeln (Geschwindigkeit, Parkieren, Alkohol, Handy, Vignetten/Maut, Umweltzonen, Mitführpflichten wie Warnwesten) in Ihrem Zielland und den Transitländern vertraut. Seriöse Informationen finden Sie bei Automobilclubs (wie TCS, ADAC, ÖAMTC) oder auf den Webseiten der jeweiligen Botschaften oder Tourismusämter.
Fazit:
Eine Busse aus dem Ausland ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Nehmen Sie das Schreiben ernst, prüfen Sie dessen Echtheit und reagieren Sie fristgerecht. Ob Sie die Busse bestreiten oder bezahlen – richtiges Handeln vermeidet Schlimmeres. Mit JUSTIS Rechtsschutz an Ihrer Seite haben Sie die notwendige Expertise und Unterstützung, um auch im internationalen Bussen-Dschungel den Überblick zu behalten.
Eine Busse aus dem Ausland richtig zu handhaben, spart Zeit, Nerven und Geld. Ignorieren Sie sie nicht, prüfen Sie die Echtheit und reagieren Sie fristgerecht. Ob Anfechtung oder Zahlung – mit der Unterstützung von JUSTIS Rechtsschutz sind Sie auf der sicheren Seite.
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Gepostet am 24. April 2025