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Zuletzt aktualisiert am 24. April 2025

Verkehrsbusse aus dem Ausland: Was tun, wenn nach den Ferien der Strafzettel kommt?

Die Ferien sind vorbei, die schönen Erinnerungen bleiben – bis ein unerwartetes "Souvenir" im Briefkasten liegt: eine Busse aus dem Ausland. Was viele nicht wissen: Ausländische Behörden haben oft lange Arme, und eine ignorierte Busse kann ernste Folgen haben. Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren und wann wir, JUSTIS Rechtsschutz, Ihnen zur Seite stehen.

Auf einen Blick

  • Ausländische Bussen können direkt in die Schweiz zugestellt werden – auch von der Polizei.

  • Echte Bussen aus bestimmten Nachbarländern können hier vollstreckt werden – dies betrifft DE, AT, FR, LI, NL.

  • Wir unterstützen Sie – als Ihre Rechtsschutzversicherung bei der Prüfung und Anfechtung von Bussen.

Der Strafzettel kommt per Post (oder persönlich): Ist er echt?

Zunächst die schlechte Nachricht: Ja, ausländische Behörden sind berechtigt, Bussenbescheide direkt per Post in die Schweiz zu senden. Möglich ist sogar, dass die Schweizer Polizei im Rahmen der internationalen Rechtshilfe eine Busse im Auftrag des ausländischen Staates zustellt, sofern ein entsprechender Staatsvertrag existiert (dies ist der Fall mit Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, den Niederlanden und Österreich).

Die gute Nachricht: Nicht jeder Strafzettel ist echt. Betrüger versuchen immer wieder, mit gefälschten Bussen Geld zu ergaunern.

Erster Schritt: Prüfen Sie die Glaubwürdigkeit. Suchen Sie online nach der offiziellen Kontaktadresse der ausstellenden Behörde (Polizei, Gemeinde etc.). Nutzen Sie keinesfalls die auf dem fraglichen Schreiben angegebene Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, da diese von Betrügern stammen könnten. Kontaktieren Sie die echte Behörde, um die Echtheit der Busse zu überprüfen.

Busse erhalten: Ignorieren ist keine Option

Wenn die Busse echt ist, sollten Sie sie keinesfalls einfach wegwerfen oder ignorieren, auch wenn Sie nicht mit dem Vorwurf einverstanden sind. Das kann später zu erheblichen Schwierigkeiten führen.

Sie sind nicht einverstanden? Busse fristgerecht bestreiten

Fehler passieren, auch bei Behörden im Ausland. Vielleicht waren Sie zur fraglichen Zeit gar nicht am Ort der Übertretung, oder der Sachverhalt wird falsch dargestellt.

Was tun:

  • Fristgerecht reagieren: Die Frist ist im Bussenbescheid angegeben.
  • Schriftlich und eingeschrieben Einspruch einlegen: Führen Sie Ihre Argumente auf und legen Sie allfällige entlastende Beweise (in Kopie) bei.
  • In der Amtssprache: Tun Sie dies idealerweise in der Amtssprache des Landes, das die Busse ausgestellt hat. Ein Online-Übersetzer kann helfen, aber bei komplexen Fällen ist Vorsicht geboten.

So helfen wir unseren Versicherten: Als Ihre Rechtsschutzversicherung prüfen wir die Rechtmässigkeit der Busse und des Verfahrens, übernehmen die Korrespondenz mit der ausländischen Behörde und unterstützen Sie bei der Formulierung und Einreichung des Einspruchs. Dies ist besonders wertvoll, da die Verfahren und Fristen im Ausland oft unübersichtlich sind und Sprachbarrieren bestehen.

Nicht alle Bussen können in der Schweiz vollstreckt werden – aber...

Bussen aus dem Ausland können in der Schweiz nur dann direkt zwangsweise eingetrieben (vollstreckt) werden, wenn es hierzu einen spezifischen Staatsvertrag mit dem betreffenden Land gibt. Aktuell ist dies für Verkehrsbussen der Fall mit:

  • Deutschland
  • Frankreich
  • Liechtenstein
  • Niederlande
  • Österreich

Bussen aus diesen Ländern, die eine bestimmte Höhe (meist über 70 oder 80 Euro/CHF) überschreiten, können auf Ersuchen des ausländischen Staates in der Schweiz betrieben werden.

Aber Vorsicht: Auch wenn ein Land wie Italien keine Busse in der Schweiz vollstrecken kann, bleibt die Busse im Ursprungsland bestehen und kann dort bei einer erneuten Einreise eingefordert werden (siehe Punkt "Schlimmere Folgen im Ausland" im ursprünglichen Artikel, der hier übernommen wurde).

Inkassobüros und Gebühren: Was tun?

Es kommt vor, dass ausländische Behörden oder beauftragte Inkassofirmen versuchen, Bussen in der Schweiz einzutreiben. Erhalten Sie Post von einem Inkassobüro, prüfen Sie die Forderung genau. Bestreiten Sie in der Regel die zusätzlichen Inkassogebühren (für den Verzugsschaden in der Schweiz), da deren Rechtmässigkeit nach Schweizer Recht oft zweifelhaft ist. Die eigentliche Busse (sofern gerechtfertigt und von der zuständigen ausländischen Behörde stammend) sollten Sie jedoch nicht einfach ignorieren.

Ihre Rechtsschutzversicherung JUSTIS hilft Ihnen hier: Bei unklaren Forderungen von Inkassobüros prüfen wir als Ihre Versicherung die Sachlage und wehren unberechtigte Forderungen für Sie ab.

Besonderheiten in den Nachbarländern

Jedes Land hat seine Tücken. Kennen Sie die wichtigsten Regeln, um Bussenfallen zu vermeiden:

  • Italien: Achten Sie auf die "Zona a Traffico Limitato" (ZTL) in vielen Städten – hier sind Fahrverbote für bestimmte Zonen oft digital überwacht und führen rasch zu Bussen. Bewahren Sie Maut-Quittungen gut auf.
  • Frankreich: Autobahnen sind meist mautpflichtig ("Péage"). Seien Sie vorsichtig bei Geschwindigkeitsübertretungen – über 40 km/h zu schnell kann der Führerausweis direkt vor Ort eingezogen werden.
  • Deutschland: Autobahnen sind meist gratis (ohne Vignette/Maut für PKW). Beachten Sie die situative Winterreifenpflicht und die Umweltzonen in vielen Städten (grüne Umweltplakette erforderlich). Die Handynutzung am Steuer ist streng verboten.
  • Österreich: Autobahnen/Schnellstrassen sind vignettenpflichtig ("Pickerl"). Die digitale Vignette ist eine Alternative zur Klebevignette. Achten Sie auf Tempolimits, die auch nachts oder abschnittsweise gelten können, und spezielle Regeln wie Hupverbote in bestimmten Zonen oder das Überholverbot bei haltenden Schulbussen.

Praktischer Tipp: Vorbereitung schützt vor Ärger

Machen Sie sich vor Ihrer Reise mit den wichtigsten Verkehrsregeln (Geschwindigkeit, Parkieren, Alkohol, Handy, Vignetten/Maut, Umweltzonen, Mitführpflichten wie Warnwesten) in Ihrem Zielland und den Transitländern vertraut. Seriöse Informationen finden Sie bei Automobilclubs (wie TCS, ADAC, ÖAMTC) oder auf den Webseiten der jeweiligen Botschaften oder Tourismusämter.

Fazit:

Eine Busse aus dem Ausland ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Nehmen Sie das Schreiben ernst, prüfen Sie dessen Echtheit und reagieren Sie fristgerecht. Ob Sie die Busse bestreiten oder bezahlen – richtiges Handeln vermeidet Schlimmeres. Mit JUSTIS Rechtsschutz an Ihrer Seite haben Sie die notwendige Expertise und Unterstützung, um auch im internationalen Bussen-Dschungel den Überblick zu behalten.

JUSTIS Tipp

Eine Busse aus dem Ausland richtig zu handhaben, spart Zeit, Nerven und Geld. Ignorieren Sie sie nicht, prüfen Sie die Echtheit und reagieren Sie fristgerecht. Ob Anfechtung oder Zahlung – mit der Unterstützung von JUSTIS Rechtsschutz sind Sie auf der sicheren Seite.

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Gepostet am 24. April 2025