Reisen

Zuletzt aktualisiert am 18. April 2025

Pflanzen aus den Ferien mitbringen – was ist erlaubt?

Viele Pflanzenliebhaber:innen möchten sich ein Stück Ferien mit nach Hause nehmen – zum Beispiel in Form einer schönen Pflanze. Doch Vorsicht: Für viele Arten gelten Einfuhrverbote oder spezielle Auflagen. Der Grund: Krankheiten und Schädlinge sollen von der Schweiz ferngehalten werden.

Auf einen Blick

  • Pflanzen aus EU-Ländern dürfen meist eingeführt werden – aber nur für den Eigengebrauch und ohne Artenschutzverstoss.

  • Einfuhrverbot für bestimmte Pflanzenarten wie Zitrus, Steinobst, Reben oder Koniferen – wegen Gefahr durch Schädlinge und Krankheiten.

  • Bei Importen aus Nicht-EU-Ländern sind meist ein Pflanzenschutzzeugnis und eine vorgängige Meldung an den Pflanzenschutzdienst nötig.

Warum gibt es Importregeln?

Fremde Pflanzen können gefährliche Bakterien oder Insekten einschleppen. Um die Schweizer Landwirtschaft und Natur zu schützen, gelten deshalb strenge Vorschriften bei der Einfuhr.

Pflanzen aus der EU

Pflanzen, Pflanzenteile, Blumenzwiebeln sowie Garten- und Blumenerde aus EU-Ländern dürfen für den persönlichen Gebrauch grundsätzlich eingeführt werden – sofern sie nicht unter Artenschutz stehen.

Importverbot: Diese Pflanzen sind betroffen

Die Einfuhr folgender Pflanzen ist verboten – unabhängig vom Herkunftsland:

  • Obstbäume: Apfel (Malus), Birne (Pyrus), Quitte (Cydonia), Steinobst (Prunus-Arten wie Kirsche, Zwetschge, Aprikose)
  • Zitrusgewächse: z. B. Orange, Kumquat (Fortunella), Bitterorange (Poncirus), Zitronen
  • Zierpflanzen: Rosen, Eberesche (Sorbus), Feuerdorn (Pyracantha), Zwergmispel (Cotoneaster spp.), Lorbeer-Glanzmispel (Photinia davidiana), Scheinquitte (Chaenomeles)
  • Nadelgehölze (Koniferen), Kastanien (Castanea), Weissdorn (Crataegus)
  • Kartoffeln und ähnliche Nachtschattengewächse (Solanaceae), Reben (Vitis)

Diese Pflanzen gelten als mögliche Träger gefährlicher Krankheiten – z. B. Feuerbrand – und dürfen nicht eingeführt werden.

Kontrollpflichtige Pflanzen aus Nicht-EU-Ländern

Bei Pflanzen aus Ländern ausserhalb der EU gelten zusätzliche Regeln:

  • Viele Arten dürfen gar nicht importiert werden.
  • Für andere ist ein Pflanzenschutzzeugnis nötig, das im Herkunftsland beantragt werden muss.
  • Vor der Einfuhr muss der Schweizer Pflanzenschutzdienst kontaktiert werden.

Artenschutz beachten

Pflanzen, die unter internationalem Artenschutz stehen, dürfen nicht ohne spezielle Bewilligung eingeführt werden – unabhängig davon, ob sie aus der EU oder einem Drittstaat stammen.

Weitere Informationen: Pflanzengesundheit

JUSTIS Tipp

Ein grünes Souvenir kann schnell teuer werden – oder illegal sein. Informieren Sie sich vor dem Pflanzenimport genau über geltende Vorschriften und Verbote. So schützen Sie nicht nur die Schweizer Natur, sondern ersparen sich Ärger am Zoll.

Gepostet am 29. September 2016