Ob ein Arzttermin während der Arbeit erlaubt und bezahlt ist, hängt von der Notwendigkeit, der Lohnart und den geltenden Vereinbarungen ab.
Auf einen Blick
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Notwendige Arzt- und Zahnarztbesuche können Anspruch auf übliche freie Stunden geben, wenn sie ausserhalb der Arbeitszeit nicht möglich sind.
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Beim Monatslohn ist die Bezahlung üblich.
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Stundenlohn, Arbeitsunfähigkeit und Schwangerschaft sind gesondert zu prüfen.
Arzttermin: Wann muss der Arbeitgeber Zeit freigeben?
Artikel 329 Absatz 3 OR sieht die üblichen freien Stunden und Tage für besondere Anlässe vor. Dazu können notwendige Arzt- und Zahnarztbesuche gehören, wenn sie nicht ausserhalb der Arbeitszeit möglich sind.
Planbare Termine sollten Sie nach Möglichkeit in die Freizeit legen. Bei Teilzeit oder gleitender Arbeitszeit gilt ein strengerer Massstab. Ist ein notwendiger Termin nur während der Arbeit erhältlich, ist die Freistellung nicht bloss eine Frage der Kulanz.
Wird der Arztbesuch bezahlt?
Freistellung und Lohnzahlung sind unterschiedliche Fragen. Ein Lohnanspruch besteht, wenn er vereinbart oder üblich ist. Beim Monatslohn ist es üblich, dass solche Kurzabsenzen den Lohn nicht kürzen. Es gilt daher nicht pauschal: «Jeder Arztbesuch muss nachgearbeitet oder als Ferien bezogen werden.»
Beim Stundenlohn sind insbesondere Vereinbarungen und die Voraussetzungen von Artikel 324a OR zu prüfen. Dazu gehören eine unverschuldete persönliche Verhinderung und die zeitlich begrenzte Lohnfortzahlung. Vertrag, Gesamtarbeitsvertrag oder Personalreglement können günstigere Regeln vorsehen.
Krankheit, Unfall und Schwangerschaft
Eine ärztlich ausgewiesene Arbeitsunfähigkeit ist nicht einfach ein planbarer Privattermin. Ausgefallene Arbeitszeit muss nicht nachgeholt werden. Wie lange und in welcher Höhe Lohn oder Versicherungsleistungen geschuldet sind, hängt aber von den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen ab.
Schwangere dürfen unter den Regeln des Arbeitsgesetzes auf Anzeige hin der Arbeit fernbleiben. Daraus folgt nicht automatisch, dass jede beliebige Absenz voll bezahlt ist. Bei medizinisch notwendigen Kontrollen und Arbeitsunfähigkeit sind Anspruchsgrundlage und Dauer konkret zu prüfen.
Nachweis ohne unnötige Gesundheitsangaben
Melden Sie den Termin und die voraussichtliche Dauer frühzeitig. Bei Bedarf kann eine Bestätigung erforderlich sein. Ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis soll Grad und Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausweisen; dem Arbeitgeber muss in der Regel keine Diagnose mitgeteilt werden.
Vom Betrieb verlangte Untersuchungen sind gesondert nach Anlass und Rechtsgrundlage zu behandeln. Klären Sie vorab, wie die Zeit erfasst wird, statt die Frage erst auf der nächsten Lohnabrechnung zu entdecken.
Informieren Sie die vorgesetzte Person möglichst früh und nennen Sie die nötige Abwesenheitsdauer. Prüfen Sie Vertrag, Reglement und GAV. Bei Unklarheiten lassen Sie Freistellung, Zeiterfassung und Bezahlung getrennt schriftlich bestätigen.
Gepostet am 14. April 2025