Viele Jugendliche möchten ihr eigenes Geld verdienen und sich davon Wünsche erfüllen. Doch wie weit reicht die Entscheidungsfreiheit, wenn man noch nicht volljährig ist? Brauchen Teenager für einen Ferienjob die Erlaubnis ihrer Eltern? Und dürfen sie ihren selbstverdienten Lohn einfach ausgeben?
Jugendliche unter 18 brauchen für Arbeitsverträge die Zustimmung ihrer Eltern – auch bei Ferienjobs.
Urteilsfähige Teenager dürfen über ihren Lohn und ihr Taschengeld selbst verfügen.
Nicht alle Jobs sind erlaubt: Der Jugendarbeitsschutz setzt klare Grenzen.
Nehmen wir Noah, 15 Jahre alt und leidenschaftlicher Biker. Er wünscht sich ein neues Mountainbike. Kurzerhand nimmt er in den Ferien ohne das Wissen seiner Eltern kleine Jobs an, hilft im Dorfladen und im Garten des Nachbarn. Mit dem verdienten Geld kauft er sich sein Traumbike. Seine Eltern sind beeindruckt, aber auch unsicher: Hätten sie den Jobs und dem Kauf nicht zustimmen müssen, da Noah minderjährig ist?
Ja, grundsätzlich benötigen Jugendliche unter 18 Jahren die Zustimmung ihrer Eltern, um einen Arbeitsvertrag abzuschliessen – das gilt auch für Ferienjobs. Minderjährige gelten rechtlich als beschränkt handlungsunfähig. Das heisst, sie können zwar Träger von Rechten und Pflichten sein, aber um sich wirksam zu verpflichten (z.B. in einem Vertrag), brauchen sie die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter, also der Eltern.
Diese Zustimmung muss nicht zwingend schriftlich erfolgen. Sie kann auch mündlich oder sogar stillschweigend gegeben werden. Wenn Eltern wissen, dass ihr Kind einen bestimmten Ferienjob ausübt und nichts dagegen unternehmen, kann dies als stillschweigende Zustimmung gewertet werden.
Hätte Noahs Eltern dem Ferienjob zugestimmt (ausdrücklich oder stillschweigend), wäre sein Arbeitsvertrag gültig gewesen. Da sie nichts wussten, war der Vertrag zunächst "schwebend unwirksam" – seine Gültigkeit hing von einer nachträglichen Genehmigung ab.
Hier gibt das Schweizer Gesetz den Jugendlichen grosse Freiheit: Gemäss Art. 323 Abs. 1 ZGB kann ein urteilsfähiges Kind (also jemand, der die Fähigkeit hat, vernunftgemäss zu handeln und die Tragweite seiner Handlungen zu erkennen – dies wird bei Teenagern in der Regel angenommen) über seinen selbst durch Arbeit verdienten Lohn sowie über sein Taschengeld selbstständig verfügen. Dieses Geld wird als "freies Kindesvermögen" bezeichnet.
Das bedeutet: Wenn Noah seinen Lohn aus einem gültigen Arbeitsvertrag erhalten hat (weil seine Eltern dem Job zugestimmt hatten oder nachträglich zustimmen), dann darf er über dieses Geld grundsätzlich frei entscheiden.
Ja, mit dem Geld aus ihrem freien Kindesvermögen (Lohn, Taschengeld) können urteilsfähige Jugendliche selbstständig Verträge abschliessen, wie z.B. den Kauf eines Mountainbikes. Die Gültigkeit dieses Kaufvertrags hängt dann nicht mehr von der Zustimmung der Eltern zum Kauf selbst ab, sondern davon, ob Noah das Geld rechtmässig erworben hat (also ob der Arbeitsvertrag für den Ferienjob gültig war) und ob er die Tragweite des Kaufs einschätzen konnte.
Hätten Noahs Eltern den Ferienjobs nicht zugestimmt, wäre die rechtliche Situation des Lohns und damit des Kaufs komplizierter geworden, da die Grundlage für das freie Kindesvermögen in diesem Fall rechtlich wacklig wäre. Aber da die Eltern von Noahs Eigeninitiative positiv überrascht waren und den Job vermutlich stillschweigend nachträglich genehmigt hätten, dürfte der Kaufvertrag für das Bike nachträglich als gültig betrachtet werden.
Auch wenn Jugendliche über ihr freies Kindesvermögen selbstständig verfügen und Verträge abschliessen können, bedeutet das nicht, dass sie in allen rechtlichen Belangen "voll handlungsfähig" oder "voll prozessfähig" sind. Wenn es zum Beispiel Probleme mit dem Arbeitgeber gibt und der Lohn nicht bezahlt wird, kann Noah nicht einfach selbstständig vor das Arbeitsgericht ziehen. Jugendliche werden in rechtlichen Verfahren in der Regel von ihren Eltern als gesetzliche Vertreter vertreten.
Wichtig zu wissen ist auch, dass nicht alle Arbeiten für Jugendliche erlaubt sind. Der Jugendarbeitsschutz im Arbeitsgesetz (ArG) und seinen Verordnungen legt fest, welche Tätigkeiten für Jugendliche je nach Alter verboten oder nur eingeschränkt erlaubt sind. Zum Beispiel dürfen Jugendliche unter 15 Jahren grundsätzlich nicht beschäftigt werden, und es gibt Verbote für gefährliche Arbeiten, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und bestimmte Branchen wie Bars oder Discos.
Auch wenn Jugendliche ihren Lohn grundsätzlich selbst verwalten dürfen, können Eltern, wenn das Kind noch im gemeinsamen Haushalt lebt, verlangen, dass es einen angemessenen Beitrag an seinen Unterhalt leistet (Art. 323 Abs. 2 ZGB).
Jugendliche in der Schweiz dürfen durch Ferienjobs eigenes Geld verdienen, aber der Arbeitsvertrag braucht die Zustimmung der Eltern. Über den selbstverdienten Lohn und das Taschengeld dürfen urteilsfähige Teenager jedoch weitgehend selbst entscheiden und damit auch Käufe tätigen. Bei rechtlichen Konflikten werden sie aber meist von ihren Eltern vertreten. Informieren Sie sich und Ihr Kind über die Regeln, damit die erste selbstverdiente Anschaffung wie Noahs Bike eine positive Erfahrung bleibt!
Gepostet am 7. Dezember 2016