Auch auf dem Velo gelten Verkehrsregeln. Für gewöhnliche Velos und E-Bikes unterscheiden sich einzelne Anforderungen.
Auf einen Blick
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Kinder unter zwölf dürfen ohne vorhandenen Veloweg oder Velostreifen aufs Trottoir, mit Vortritt für Fussgänger.
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E-Bikes müssen Tempolimiten einhalten und tagsüber Licht führen.
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Eine Klingel ist beim gewöhnlichen Velo keine Pflicht.
Darf ich mit dem Velo auf dem Trottoir fahren?
Grundsätzlich gehört das Velo auf die Fahrbahn oder die dafür vorgesehenen Radverkehrsflächen. Kinder unter zwölf Jahren dürfen aufs Trottoir, wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist. Sie müssen den Fussgängern Vortritt lassen. Erwachsene Begleitpersonen erhalten dadurch keine entsprechende Erlaubnis.
Radwege und Radstreifen sind grundsätzlich zu benutzen. Für schnelle und schwere E-Bikes können Zusatztafeln Ausnahmen vorsehen. Eine Busspur oder ein freigegebener Fussweg darf nur entsprechend der Signalisation befahren werden.
Geschwindigkeit: Velo und E-Bike unterscheiden
Die allgemeinen und signalisierten Höchstgeschwindigkeiten gelten zusätzlich für Motorfahrräder, also auch E-Bikes. Ein fehlender Tacho befreit sie nicht davon. Bei gewöhnlichen Velos gelten diese zahlenmässigen Tempolimiten nicht in gleicher Weise; Geschwindigkeit und Fahrweise müssen trotzdem stets der Situation angepasst sein.
Neue schnelle E-Bikes brauchen seit 1. April 2024 einen Tacho. Bereits vorher in Verkehr stehende müssen bis 1. April 2027 nachgerüstet werden.
Beleuchtung, Bremsen und Klingel
Beim gewöhnlichen Velo sind kräftige Bremsen und vorgeschriebene Rückstrahler nötig: vorne weiss, hinten rot und grundsätzlich gelb an den Pedalen. Für Renn- und Sicherheitspedale besteht eine Ausnahme.
In der Dämmerung, nachts, bei schlechten Sichtverhältnissen und im Tunnel brauchen Sie vorne ein weisses und hinten ein rotes ruhendes Licht. Blinklichter dürfen ergänzen, aber nicht ersetzen. Eine Klingel ist beim gewöhnlichen Velo seit 15. Januar 2017 nicht mehr obligatorisch. Bei E-Bikes ist dagegen eine gut hörbare Glocke vorgeschrieben; seit Juli 2025 ist auch eine Warnvorrichtung zulässig, die den in Artikel 178b VTS genannten Vorschriften entspricht.
Bei E-Bikes muss auch tagsüber Licht eingeschaltet sein; ihre technische Ausrüstung ist nach der jeweiligen Kategorie zu prüfen. Ein Velohelm wird allgemein empfohlen und ist bei schnellen E-Bikes Pflicht.
Nebeneinander fahren: Nur mit Voraussetzungen
Grundsätzlich wird hintereinander gefahren. Zu zweit nebeneinander ist erlaubt, wenn der übrige Verkehr nicht behindert wird und eine gesetzliche Ausnahme vorliegt: geschlossener Verband von mehr als zehn, dichter Veloverkehr, Radweg, signalisierter Rad-Wanderweg auf einer Nebenstrasse oder Begegnungszone. «Nur kurz und ohne Behinderung» ist keine allgemeine zusätzliche Ausnahme.
Ampeln, Handzeichen und Fussgängerstreifen
Rot gilt auch fürs Velo. Rechtsabbiegen bei Rot ist nur mit der besonderen Zusatztafel erlaubt; querender Verkehr und Fussgänger haben Vortritt. Gegen die Einbahnstrasse dürfen Sie nur bei entsprechender Freigabe fahren. Zeigen Sie Richtungswechsel rechtzeitig mit dem Arm und lassen Sie sich nicht vom Handy ablenken.
Wer über einen Fussgängerstreifen fährt, erhält nicht den Vortritt eines Fussgängers. Absteigen und Schieben schafft Klarheit.
Alkohol und Kindertransport
Auch auf dem Velo gilt grundsätzlich die Grenze von 0,5 Promille beziehungsweise 0,25 mg/l Atemalkohol. Fahrunfähigkeit kann bereits darunter bestehen. «Nur auffälliges Fahren wird bestraft» ist keine verlässliche Regel.
Für Kindersitz, Anhänger oder speziell gebaute Transportvelos gelten eigene Anforderungen an Personen, Sicherung und Gewicht. Prüfen Sie diese vor der Fahrt; nicht jedes Velo eignet sich für mehrere Kinder.
Kontrollieren Sie Bremsen, Licht und Rückstrahler. Klären Sie bei einem E-Bike Kategorie, Ausweis, Helm und Tacho. Planen Sie sichere Querungen und schieben Sie das Velo über den Fussgängerstreifen, wenn Sie dessen Vortritt nutzen möchten.
Gepostet am 20. April 2025