Kinderfotos im Internet: Was Eltern wissen sollten

Das Teilen von Kinderfotos auf Social Media sorgt immer wieder für Diskussionen – in Elternforen, Gruppen oder am Familientisch. Ist das erlaubt? Was sagt das Schweizer Recht? Und worauf sollten Eltern achten?

Smartphone mit leeren Fotokacheln neben Teddy, Bauklötzen, Kamera, Schloss und roter Privatsphäre-Grenze.

Auf einen Blick

  • Auch Kinder haben ein Recht am eigenen Bild und auf Privatsphäre.

  • Urteilsfähige Kinder entscheiden über ihre höchstpersönlichen Rechte grundsätzlich selbst; eine feste Grenze von 13 Jahren gilt nicht.

  • Teilen Sie zurückhaltend und verlangen Sie bei unberechtigter Veröffentlichung die Entfernung.

Kinderfotos veröffentlichen: Welche Persönlichkeitsrechte gelten?

Auch Kinder haben ein Recht am eigenen Bild und auf Privatsphäre. Die Veröffentlichung erkennbarer Fotos benötigt grundsätzlich eine Einwilligung oder einen anderen Rechtfertigungsgrund. Ob ein Bild erkennen lässt, wer abgebildet ist, hängt auch vom Kontext ab. Nicht jedes Fotografieren oder private Aufbewahren ist rechtlich mit einer öffentlichen Veröffentlichung gleichzusetzen.

Eltern oder Kind: Wer darf über die Veröffentlichung entscheiden?

Ist ein Kind für diese konkrete Entscheidung urteilsfähig, übt es das höchstpersönliche Recht grundsätzlich selbst aus. Es gibt dafür keine feste Altersgrenze von 13 Jahren. Bei nicht urteilsfähigen Kindern handeln die vertretungsberechtigten Personen im Interesse des Kindes; die elterliche Sorge gibt kein grenzenloses Recht zur Veröffentlichung. Bei gemeinsamer Sorge und Uneinigkeit ist besonders sorgfältig zu klären, wer entscheiden darf.

Sharenting: Warum sind kleine Empfängerkreise besser?

Ein öffentliches Bild kann gespeichert, weiterverbreitet und aus dem Zusammenhang gerissen werden. Auch eine geschlossene Gruppe verhindert das nicht vollständig. Vermeiden Sie intime, beschämende oder identifizierende Angaben zu Schule und Alltag. Beziehen Sie das Kind seinem Verständnis entsprechend ein und respektieren Sie ein Nein. Eine technisch mögliche Veröffentlichung ist noch keine gute Entscheidung.

Kinderfoto ohne Erlaubnis online: Wie beantrage ich die Löschung?

Sichern Sie Link, Datum und eine notwendige Beweiskopie. Verlangen Sie bei der veröffentlichenden Person die Entfernung und melden Sie das Bild über die Funktionen der Plattform. Eine rechtliche Beanstandung ist nicht generell an ein eigenes Profil oder ein Mindestalter von 13 gebunden; Plattformregeln und gesetzliche Rechte sind zu unterscheiden. Rechtliche Unterstützung kann nötig sein, wenn die Veröffentlichung weiterbesteht.

Kind möchte alte Fotos entfernen: Was sollten Eltern tun?

Nehmen Sie den Wunsch ernst und prüfen Sie frühere Veröffentlichungen gemeinsam. Löschen Sie problematische eigene Beiträge und bitten Sie andere um Entfernung. Nicht jede Kopie lässt sich zurückholen. Gerade deshalb sind Zurückhaltung und regelmässige Überprüfung sinnvoll. Bei einem Konflikt müssen Einwilligung, Urteilsfähigkeit und die Interessen des Kindes konkret beurteilt werden.

JUSTIS Tipp
Weniger ist mehr

Wer als Elternteil oder erziehungsberechtigte Person Bilder des eigenen Kindes teilen möchte, sollte dies mit Bedacht tun. Überlegen Sie sich: Würde mein Kind dieser Veröffentlichung zustimmen – heute oder später? So schützen Sie die Privatsphäre und die Rechte Ihres Kindes nachhaltig.

Gepostet am 28. April 2017