Warum übernimmt meine Versicherung den Totalschaden nicht?

Vor etwa zwei Wochen wurde ich in einen Autounfall verwickelt. Glücklicherweise bin ich unschuldig. Nun teilte mir ein Versicherungsexperte mit, dass mir gemäss Kilometer-Stand eine Entschädigung von 3000 Franken zugesprochen würde. Laut meinem Garagisten betragen die Reparaturkosten jedoch rund 4500 Franken. Wie kann es sein, dass ich unschuldig am Unfall bin und für die Reparatur etwa 1500 Franken selber aufbringen muss?

Auf einen Blick

  • Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist nicht jede Reparatur geschuldet.

  • Fahrzeugwert, Restwert und weitere nachgewiesene Schäden bestimmen die Prüfung der Entschädigung.

  • Verlangen Sie die Berechnung samt Vergleichsfahrzeugen und Restwert.

Reparatur teurer als das Auto: Wann liegt ein Totalschaden vor?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden kommt in Betracht, wenn eine Reparatur im Verhältnis zum Fahrzeugwert nicht mehr sinnvoll ist. Auch wenn Sie am Unfall keine Schuld tragen, muss die Haftpflichtversicherung der verantwortlichen Person nicht ohne Grenze jede gewünschte Reparatur bezahlen.

Wie wird die Entschädigung bei einem Totalschaden berechnet?

Massgebend ist grundsätzlich der Schaden am Fahrzeug, insbesondere der Wert eines vergleichbaren Fahrzeugs vor dem Unfall und ein verbleibender Restwert. Alter und Kilometerstand sind nicht die einzigen Kriterien; auch Zustand, Ausstattung und Marktpreise spielen eine Rolle. Weitere nachgewiesene Schadenpositionen sind gesondert zu prüfen.

Bei einem Vorunfallwert von 3000 Franken und Reparaturkosten von 4500 Franken kann eine Abrechnung als Totalschaden nachvollziehbar sein. Aus diesen zwei Zahlen allein lässt sich aber nicht bestätigen, dass ein bestimmtes Angebot der Versicherung vollständig und korrekt ist.

Kann ich die Bewertung der Versicherung überprüfen lassen?

Verlangen Sie Bewertungsbericht, Berechnung und Angaben zum Restwert. Vergleichen Sie möglichst ähnliche Fahrzeuge und lassen Sie eine erhebliche Abweichung prüfen. Reparieren Sie auf eigene Rechnung, bevor die Kosten geklärt sind, können nicht gedeckte Ausgaben bei Ihnen bleiben.

Eine eigene Kaskoversicherung kann je nach Vertrag andere Leistungen vorsehen. Sie garantiert jedoch nicht allgemein die Bezahlung einer Reparatur oberhalb des Fahrzeugwerts. Massgebend sind Ihre Police und die AVB.

JUSTIS Tipp
Fahrzeugbewertung nachvollziehen

Verlangen Sie die Berechnung samt Vergleichsfahrzeugen und Restwert. Sichern Sie Belege zu Zustand und Ausstattung, bevor Sie eine Abfindung unterschreiben.

Gepostet am 29. September 2016