Parkschaden - Schuldfrage unklar

Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

Occasion-Auto hat Mängel

Ich habe vor einer Weile ein Occasion-Auto bei einem Garagisten gekauft. Schon kurze Zeit später traten beim Fahrzeug Mängel auf: Aus der Motorhaube roch es stark nach verbranntem Öl. Als ich dem Verkäufer den Fall schilderte, versicherte er mir, er würde sich darum kümmern. Leider muss ich heute, vier Monate später, feststellen, dass er dies nur oberflächlich tat. Denn beim Wagen sind erneut dieselben Mängel aufgetreten. Ich habe nun einen anderen Garagisten aufgesucht, und dieser bestätigt mir, dass bei der letzten Reparatur die Mängel nicht fachmännisch behoben wurden. Die Reparatur wird mich jetzt teuer zu stehen kommen. Kann ich den Verkäufer nachträglich noch zur Rechenschaft ziehen? Er hat die Reparatur ja offensichtlich äusserst nachlässig erledigt und mich als Käufer arglistig getäuscht.

Antwort:

Prinzipiell gilt: Weist ein Gebrauchtwagen Mängel auf, können Sie vom Verkäufer nur dann eine Behebung der Mängel verlangen, wenn Sie vor dem Kauf, wenn möglich schriftlich eine Garantie-Absprache vereinbart haben. Verfügen Sie über eine solche, wird Ihnen der Verkäufer in den meisten Fällen Nachbesserungen anbieten. Tut er dies , müssen Sie als Käuferin, die aufgetretenen Mängel beim Verkäufer rügen. Dies tun Sie am besten mit einem eingeschriebenen Brief, in welchem Sie den Garagisten zur Nachbesserung der Mängel innerhalb einer Frist von ein bis zwei Wochen auffordern.

Das richtige Vorgehen wäre somit gewesen, den Verkäufer, wie oben erwähnt, schriftlich zu rügen und ihm erneut Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, bevor Sie das Auto bei einer anderen Garage reparieren lassen. Wahrscheinlich ist, dass sich der Verkäufer weigern wird, die Kosten für die Reparatur in der anderen Werkstatt zu übernehmen. Denn nicht er, sondern Sie sind mit dem Garagisten, der die Zweitreparatur vorgenommen hat, einen Vertrag eingegangen und verpflichten sich somit die Reparaturkosten zu bezahlen.

Tipp: Lassen Sie einen Gebrauchtwagen vor dem Kauf erst prüfen (z.B. in einer Garage). Sie müssen die Prüfung zwar selber berappen, diese kann Ihnen jedoch später viel Ärger ersparen. Stellt sich nämlich heraus, dass das Occasion-Auto Mängel aufweist, auf welche Sie der Verkäufer nicht hingewiesen hat, ist es je nach Schaden sicherlich sinnvoll, auf den Kauf zu verzichten. Lesen Sie zudem im Kaufvertrag nach, ob der Verkäufer eine Garantie/Gewährleistung anbietet. Ansonsten muss er keine Mängel übernehmen.

Gepostet am 7. Dezember 2016