Darf ich mit Flip Flops Auto fahren?

Was das Schweizer Verkehrsrecht zu Sommer-Schuhen am Steuer sagt. Im Sommer tragen viele Menschen gerne Flip Flops, Sandalen oder fahren sogar barfuss. Aber: Ist das beim Autofahren überhaupt erlaubt? Und was passiert, wenn ein Unfall passiert?

Flip-Flops und geschlossene Schuhe vor den Pedalen eines Autos, daneben ein Autoschlüssel.

Auf einen Blick

  • Flip-Flops und Barfussfahren sind nicht ausdrücklich allgemein verboten. Das Fahrzeug muss trotzdem jederzeit sicher beherrscht werden.

  • Wenn ungeeignete Schuhe einen Unfall mitverursachen, können rechtliche oder versicherungsrechtliche Folgen entstehen.

  • Feste, flache und rutschfeste Schuhe helfen, die Pedale sicher zu bedienen.

Autofahren mit Flip-Flops: Ist das in der Schweiz erlaubt?

Es gibt kein ausdrückliches allgemeines Verbot, mit Flip-Flops oder barfuss zu fahren. Nach Art. 31 Abs. 1 SVG müssen Sie Ihr Fahrzeug aber jederzeit beherrschen können. Wenn Schuhe abrutschen, hängen bleiben oder die Pedalbedienung erschweren, kann das diese Pflicht verletzen.

Unfall wegen ungeeigneter Schuhe: Welche Folgen drohen?

Trägt das Schuhwerk zu einem Unfall bei, sind je nach Umständen strafrechtliche und versicherungsrechtliche Folgen möglich. Eine Leistungskürzung oder ein Rückgriff ist nicht automatisch zulässig: Entscheidend sind unter anderem Verschulden, Unfallursache und Versicherungsvertrag. Die Ansprüche geschädigter Dritter sind von einem allfälligen Rückgriff gegen die versicherte Person zu unterscheiden.

Welche Schuhe eignen sich zum Auto- und Velofahren?

Feste, flache und rutschfeste Schuhe ermöglichen eine zuverlässige Pedalbedienung. Bewahren Sie ein Paar im Auto auf und wechseln Sie vor der Fahrt. Auch beim Velofahren müssen Sie das Fahrzeug sicher beherrschen; offene oder rutschige Schuhe können beim Bremsen und Absteigen zum Risiko werden.

JUSTIS Tipp
Schuhe vor der Fahrt wechseln

Prüfen Sie vor der Fahrt, ob Ihre Schuhe die Pedale sicher bedienen lassen. Mit einem festen, flachen Paar im Auto können Sie vor dem Losfahren wechseln. Lassen Sie eine Leistungskürzung der Versicherung im Einzelfall prüfen.

Gepostet am 29. September 2016