Was in der Schweiz für Kinder auf dem Velo gilt – und was Eltern wissen sollten. Wir sind neu in die Schweiz gezogen. In unserem Quartier tragen fast alle Kinder beim Velofahren einen Helm. Besteht hier eine Helmpflicht für Kinder? Und darf unsere fünfjährige Tochter mit dem Velo auf der Strasse vor dem Haus fahren?
In der Schweiz gibt es keine generelle Velohelmpflicht für Kinder – empfohlen wird das Tragen dennoch dringend.
Kinder dürfen unter 6 Jahren nur begleitet auf Hauptstrassen fahren – und bis 12 das Trottoir nutzen (wenn kein Radweg vorhanden ist).
E-Bikes sind erst ab 14 Jahren erlaubt – und schnelle Modelle erfordern Führerausweis und Helm.
In der Schweiz besteht keine gesetzliche Velohelmpflicht – weder für Kinder noch für Erwachsene. Das gilt sowohl für normale Fahrräder als auch für langsame E-Bikes (bis 25 km/h).
Achtung: Für schnelle E-Bikes (bis 45 km/h) ist das Tragen eines geprüften Helms hingegen gesetzlich vorgeschrieben.
Zwar gibt es keine Pflicht, doch Fachorganisationen wie Pro Velo Schweiz und der TCS empfehlen das Tragen eines Velohelms ausdrücklich – insbesondere bei Kindern. Studien zeigen, dass der Helm das Verletzungsrisiko bei Unfällen deutlich reduziert.
In der Schweiz setzt man bei der Velosicherheit stark auf Eigenverantwortung. Eltern sind gefragt, das Risiko realistisch einzuschätzen und die passenden Massnahmen zu treffen. Dazu gehören auch Fragen wie: Ist mein Kind im Verkehr sicher genug unterwegs? Kann es Regeln umsetzen und auf andere Verkehrsteilnehmende reagieren?
Ein Helm ist keine Pflicht, aber ein klarer Sicherheitsgewinn. Eltern sollten Verantwortung übernehmen und Kinder beim sicheren Velofahren unterstützen. Im rechtlichen Zweifelsfall – etwa nach einem Unfall – sind wir gerne für Sie da.
Gepostet am 7. Dezember 2016