Nach dem Après-Ski noch schnell die letzte Talabfahrt geniessen? Was gesellig klingt, kann juristisch und finanziell böse enden. Während auf der Strasse klare Grenzwerte gelten, ist die Rechtslage auf der Piste oft weniger bekannt – aber nicht weniger streng.
Keine fixe Grenze in der Schweiz, aber in Italien (0,5 Promille).
Grobfahrlässigkeit: Alkohol und Drogen am Hang führen bei Unfällen zu massiven Leistungskürzungen durch die Versicherung.
Persönliche Haftung: Sie haften finanziell für Schäden an Dritten, wenn Sie fahruntüchtig sind.
In der Schweiz gibt es kein spezifisches «Promille-Gesetz» für Skifahrer. Es gibt also keine Polizei, die auf der Piste systematisch Atemkontrollen durchführt. Dennoch ist man nicht im rechtsfreien Raum:
Verlegen Sie das Feiern ins Tal. Werden Sie bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss schuldig gesprochen, kann die Versicherung Rückforderungen (Regress) in Millionenhöhe stellen, falls Personen dauerhaft geschädigt werden. In Italien müssen Sie zudem zwingend einen Nachweis Ihrer Haftpflichtversicherung dabeihaben!
Gepostet am 6. Januar 2026