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Zuletzt aktualisiert am 6. Januar 2026

Alkohol und Drogen auf der Piste - Darf ich betrunken Skifahren?

Nach dem Après-Ski noch schnell die letzte Talabfahrt geniessen? Was gesellig klingt, kann juristisch und finanziell böse enden. Während auf der Strasse klare Grenzwerte gelten, ist die Rechtslage auf der Piste oft weniger bekannt – aber nicht weniger streng.

Auf einen Blick

  • Keine fixe Grenze in der Schweiz, aber in Italien (0,5 Promille).

  • Grobfahrlässigkeit: Alkohol und Drogen am Hang führen bei Unfällen zu massiven Leistungskürzungen durch die Versicherung.

  • Persönliche Haftung: Sie haften finanziell für Schäden an Dritten, wenn Sie fahruntüchtig sind.

Die Situation in der Schweiz

In der Schweiz gibt es kein spezifisches «Promille-Gesetz» für Skifahrer. Es gibt also keine Polizei, die auf der Piste systematisch Atemkontrollen durchführt. Dennoch ist man nicht im rechtsfreien Raum:

  • Sorgfaltspflicht (FIS-Regeln): Wer betrunken fährt, verstösst gegen die FIS-Regeln. Diese verpflichten jeden Sportler, niemanden zu gefährden.
  • Versicherungsschutz: Verursachen Sie unter Alkoholeinfluss einen Unfall, gilt dies als Grobfahrlässigkeit. Die Unfallversicherung (UVG) oder Haftpflichtversicherung kann ihre Leistungen massiv kürzen oder Regress nehmen.
  • Drogen: Für Cannabis und andere Betäubungsmittel gilt das Betäubungsmittelgesetz. Der Konsum ist strafbar und führt bei Unfällen fast immer zum Verlust des Versicherungsschutzes.

Vorsicht in den Nachbarländern

  • Italien: Hier herrscht Nulltoleranz für Leichtsinn. Seit 2022 gilt eine Grenze von 0,5 Promille. Wer darüber liegt, zahlt Bussen zwischen 250 und 1000 Euro. Zudem ist eine Haftpflichtversicherung obligatorisch.
  • Österreich & Frankreich: Ähnlich wie in der Schweiz gibt es keine fixen Limits, aber Alkohol ist bei Unfällen ein strafverschärfender Faktor und führt zu Regressforderungen der Versicherungen.

JUSTIS Tipp

Verlegen Sie das Feiern ins Tal. Werden Sie bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss schuldig gesprochen, kann die Versicherung Rückforderungen (Regress) in Millionenhöhe stellen, falls Personen dauerhaft geschädigt werden. In Italien müssen Sie zudem zwingend einen Nachweis Ihrer Haftpflichtversicherung dabeihaben!

Gepostet am 6. Januar 2026