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Zuletzt aktualisiert am 11. August 2021

Bei Falschmeldungen setzt das Strafrecht Grenzen

Sie sind skurril, manchmal schockierend und oft auch gefährlich in ihrer Wirkung: Auf Facebook, Youtube, Twitter & Co. verbreiten sich Fakenews wie ein Lauffeuer. Der Grund: Ein Inhalt, der erstaunt oder wütend macht, wird oft geliked und geteilt. Frankreich und Deutschland haben inzwischen strengere Gesetze erlassen, hierzulande hält der Bundesrat vorläufig am gegenwärtigen rechtlichen Rahmen fest.

Falschnachrichten sind nichts Neues. Früher hiessen sie Zeitungsenten oder Hetzschriften. Heute verbreiten sich Fake News über soziale Medien wie Facebook, Youtube, Twitter und Co. jedoch viel schneller. Mit wenigen Klicks können Nutzer die Inhalte mit anderen teilen. In Windeseile zirkuliert eine Fake News so tausend- oder gar millionenfach – weltweit. Hinzu kommt: Die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Nachricht verbreitet, soll bei Unwahrheiten 70 Prozent grösser sein als bei Wahrheiten.

Was erstaunt oder schockiert wird öfter gelikt

«Eltern empört, weil ein Kindergarten die Vierjährigen für Geld gegeneinander kämpfen liess»:  Diese Nachricht ist eine typische Fake News. Skurril, aber auch schockierend. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich diese Falschmeldung schnell in alle Himmelsrichtungen verbreiten wird, ist somit ziemlich hoch. Der Grund: Nachrichten mit einem Inhalt, der erstaunt, schockiert oder wütend macht, werden oft gelikt und geteilt. Fakt ist ausserdem: Es ist per se nicht verboten, zu lügen. Rechtliche Konsequenzen hat es jedoch, wenn persönliche Rechte verletzt werden.

Mit Fake-News wird Politik gemacht

Auch in der Schweiz wird mit Falschmeldungen Politik gemacht: So kursierte auf Facebook etwa ein Bild, dass angeblich den Vorplatz des Bahnhofs in Zürich-Stadelhofen nach einer Klimademo zeigte: komplett zugemüllt. Die gehässigen Kommentare gegen die Klimajugend liessen nicht lange auf sich warten. Doch es folgte auch eine Richtigstellung: von der Agentur, die das Foto gemacht hatte und zwar für eine Anti-Littering-Kampagne der SBB. In Tat und Wahrheit zeigte das Bild den Vorplatz des Bahnhofs nach der Street Parade. Die Agentur verurteilte die falsche Deklaration und bat darum, die Richtigstellung zu teilen.

  • Gegenrede («Counter Speech») ist ein wirkungsvolles Mittel, um Falschmeldungen oder Hasspostings im Internet entgegenzutreten.
  • Wenn Sie selber eine Falschmeldung entdecken, können Sie diese direkt  Facebook melden. Hier erfahren Sie, wie Sie auf unangemessene Inhalte auf Instagram reagieren können.

 

Bekämpfung von Fake News: rechtlicher Rahmen

In unseren Nachbarländern Deutschland und Frankreich sind die Gesetze inzwischen verschärft worden. Das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet Facebook & Co. offensichtlich rechtswidrige Inhalte unter Androhung einer Strafe von bis zu 50 Millionen Euro innert 24 Stunden zu löschen.
In der Schweiz ist der Bundesrat der Meinung, dass hierzulande der gegenwärtige rechtliche Rahmen der Bekämpfung von Fake News genügend entgegenwirkt

  • Bei diffamierenden,  verleumderischen oder anstössigen Aussagen und Darstellungen können die Tatbestände des Strafrechts erfüllt sein; zum Beispiel 135 (Gewaltdarstellungen), 173 ff. (Strafbare Handlungen gegen die Ehre), 180 (Drohung), 181 (Nötigung) und 258 ff. (Verbrechen und Vergehen gegen den öffentlichen Frieden) des Strafgesetzbuchs (StGB, SR 311.0).
    Dabei fallen nicht nur die eigentlichen Urheber einer solchen Meldung unter das Strafrecht, sondern auch diejenigen, die sie weiterleiten oder liken machen sich unter Umständen strafbar – siehe Urteil vom Zürcher Bezirkgericht vom Mai 2017 (Quelle: Tages-Anzeiger)
  • Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung kann bei Vorliegen offensichtlich falscher oder irreführender Informationen ein Eingreifen der Behörden etwa in Form einer Richtigstellung zur Sicherstellung des bundesrechtlichen Anspruchs auf freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe (Art. 34 Abs. 2 BV) gerechtfertigt beziehungsweise geboten sein.
  • Der Bundesrat ist zudem der Auffassung, dass die Förderung der kritischen Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen eine der wichtigsten Massnahmen zur Prävention von Hate Speech ist. Seit 2011 engagiert sich der Bund mit der nationalen Plattform Jugend und Medien des Bundesamtes für Sozialversicherungen aktiv auf diesem Gebiet. Die Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger, die Medienvielfalt und die Medienqualität sollen ebenfalls Gewähr bieten für eine freie Meinungsbildung.

 

Wer bietet Opfern Hilfe?

 

Social Media verstärken Kontrolle

Da die Regierungen in den USA, aber auch in Europa mittlerweile von den Tech-Unternehmen strengere Kontrollen verlangen und zum Teil mit Bussen drohen, haben diese ihrerseits reagiert. Whatsapp, der Messengerdienst schlechthin, hat das Verbreiten von Falschnachrichten kürzlich eingeschränkt: So kann eine Nachricht neu nur noch an fünf Empfänger weitergeleitet werden. Für Facebook & Co. sind ausserdem weltweit 30'000 Mitarbeiter im Einsatz, die gegen Desinformation auf ihren Plattformen ankämpfen. Allein im ersten Vierteljahr 2019 soll Facebook in Deutschland 160'000 Hasskommentare gelöscht haben.
In Indien schaltete Facebook auch ganzseitige Inserate in Zeitungen und forderte darin die Bevölkerung auf, den Inhalt von Meldungen kritisch zu hinterfragen.

Kontrolle ist besser als blindlings weiterleiten

Bevor man Meldungen teilt, sollte man sie kritisch hinterfragen: Ist die Sprache reisserisch? Schürt der Inhalt Angst? Inhalt: Hat es Schreibfehler, viele Ausrufezeichen? Quellen überprüfen: Wer hat die Meldung geschrieben, auf welcher Seite wurde sie gepostet? Bilder können manipuliert sein. URL überprüfen: Fakenews werden auf Seiten verbreitet, die den Originalseiten fast zum Verwechseln ähnlich sind. Bei seriösen Medien gegenchecken.

Online-Dienste wie www.mimikama.at oder www.hoaxmap.org decken Falschmeldungen und Gerüchte auf.

Gepostet am 11. Oktober 2019