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Zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2023

2023: neue Gesetze und Regeln

Das neue Jahr wartet mit neuen Verordnungen und Gesetzesänderungen auf. Für die externe Kinderbetreuung können doppelt so hohe Abzüge bei den Bundessteuern geltend gemacht werden. Beim Erbrecht wurde der Pflichtteil reduziert. Und die Krankenkassenprämien steigen 2023 erneut.

Adoption: Urlaub für Erwerbstätige

In einigen Kantonen ist diese Regelung bereits Realität, nun wird sie gesamtschweizerisch eingeführt: Wer arbeitet und ein Kind adoptiert, das nicht älter als vier Jahre alt ist, hat neu Anrecht auf einen zweiwöchigen Adoptionsurlaub. Paare können die Freitage flexibel untereinander aufteilen, dürfen sie aber nicht gleichzeitig beziehen. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens und maximal 220 Franken/Tag. Die Ferien müssen nach der Adoption innerhalb eines Jahres bezogen werden. Wer ein Stiefkind adoptiert, ist von dieser neuen Regelung ausgeschlossen.

 

Covid: Tests nicht mehr gratis

2023 müssen Covid-Tests aus dem eigenen Portemonnaie berappt werden. Gratistests werden abgeschafft.

 

Drohnen: Schweiz übernimmt EU-Recht

Seit langem geplant, jetzt eingeführt: Die Schweiz übernimmt per 1. Januar 2023 die EU-Regulierung.

Fast alle Pilot:innen müssen sich registrieren lassen. Nur Drohnen unter 250 Gramm, die keine Personendaten erfassen können, sind von der Registrierungspflicht ausgenommen. Jede Drohne mit Kamera ist jedoch registrierungspflichtig. Pilot:innen von Drohnen, die schwerer sind als 250 Gramm, müssen zusätzlich einen Online-Test absolvieren (bis spätestens August 2023). Zertifikate aus anderen EU-Ländern werden anerkannt. Bereits absolvierte freiwillige Schulungen nicht. Drohnenpilot:innen müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter, wobei zum Flugobjekt immer Sichtkontakt gehalten werden muss. Bezüglich der Zonen, wo geflogen werden darf, bleibt alles beim Alten.

 

Erbrecht: geringerer Pflichtteil

Bereits seit dem 1. Januar gilt das neue, flexibler gestaltete Erbrecht, das die Pflichtteile reduziert und somit den Erblasser:innen das Recht einräumt, über einen grösseren Anteil frei zu verfügen.

Der Pflichtteil

  • für Kinder wird von drei Viertel auf die Hälfte gekürzt
  • für Eltern entfällt ganz
  • für Ehepartner:innen und eingetragene Partner:innen bleibt gleich

Das revidierte Erbrecht trägt den neuen Lebensformen Rechnung (Patchworkfamilien, Partnerschaften ohne Ehevertrag, Stiefkinder). Ehe- und Lebenspartner:innen können somit besser abgesichert werden. Wer etwa keine Kinder hat, kann Vermögen und Besitz vollständig vererben (Alleinerbeneinsetzung).

Auch das Guthaben aus der Säule 3a geht vollständig an die Begünstigten.

 

Krankenkasse: Prämien steigen happig

2023 kostet uns die obligatorische Krankenkasse noch einmal mehr.

Die Prämien steigen im Durchschnitt:

  • für Erwachsene um 6,6 Prozent
  • für Jugendliche um 6,3 Prozent
  • für Kinder um 5,5 Prozent

 

Pflanzen- und Artenschutz: keine Pflanzenschutzmittel mit hohem Risiko

Ab sofort dürfen im privaten Bereich keine Pflanzenschutzmittel mehr verwendet werden, die ein hohes gesundheitliches Risiko aufweisen, giftig für unser Wasser sind oder die Bienenpopulation dezimieren.

 

Sozialversicherungen: Anpassungen bei AHV, IV, EL, ÜL und ALV

Die AHV- und IV-Renten wurden im neuen Jahr um 2,5 Prozent erhöht und an die aktuelle Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Die Minimalrente von AHV/IV beträgt neu 1’225 Franken (vorher 1’195 Franken), die Maximalrente 2’450 Franken (vorher 2’390 Franken), bei Ehepaaren beträgt das Limit neu 3'675 Franken (vorher 3’585 Franken).

Den steigenden Lebenskosten trägt der Bund auch bei den Ergänzungsleistungen (EL) Rechnung. Pro Jahr erhalten Alleinstehende neu 20’100 Franken (vorher 19'610 Franken), Ehepaare 30’150 Franken (vorher 29’415 Franken), Kinder ab 11 Jahren 10’515 Franken und Kinder unter 11 Jahren 7’380 Franken.

Ausserdem wird das Parlament in der Frühjahrssession über einen weiteren Teuerungsausgleich bei AHV, IV, EL und ÜL (Überbrückungsleistung) abstimmen, der voraussichtlich 3 Prozent betragen und rückwirkend auf den 1. Januar 2023 angerechnet werden soll.

Bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) entfällt hingegen der Solidaritätsbeitrag ganz. Zuvor leisteten Arbeitnehmer:innen, die im Jahr mehr als 148'200 Franken/Jahr verdienten, zusammen mit den Arbeitgeber:innen einen Solidaritätsbeitrag in der Höhe von einem Prozent des Gehalts.

 

Steuererklärung: höhere Abzüge für externe Kinderbetreuung, Fahrten zur Arbeit und bei der dritten Säule

Erwerbstätige Eltern, die ihre Kinder extern betreuen lassen, können neu bis zu 25’000 Franken pro Kind und Jahr von der direkten Bundessteuer abziehen. Das ist doppelt so viel wie zuvor (10’100 Franken).

Für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort dürfen neu maximal 3'200 Franken abgezogen werden (vorher 3000 Franken).

Wer eine dritte Säule hat, kann 2023 einen höheren Maximalbetrag bei den Steuern abziehen:

  • mit einer Pensionskasse 7’056 Franken
  • ohne Pensionskasse 20 Prozent des Nettoeinkommens oder max. 35'280 Franken

 

Terrorismus: Vorbeugung

Mit Dünger, Bleichmittel oder Lösungsmittel lassen sich Bomben bauen. Nun wird der Zugang zu gefährlichen Chemikalien in der Schweiz eingeschränkt. Produkte, aus denen Bomben hergestellt werden können, sind nicht mehr frei erhältlich. Die EU hat den Handel mit diesen Chemikalien bereits im Jahr 2014 beschränkt.

 

Verkehr: beschleunigte Verfahren bei Führerausweisentzug

Ab dem 1. April tritt das beschleunigte Verfahren bei Führerausweisentzug in Kraft: Nimmt die Polizei einen Lernfahr- oder Führerausweis ab, muss sie die Ausweise neu innert drei Arbeitstagen der kantonalen Entzugsbehörde übermitteln. Diese wiederum muss den Ausweis innert zehn Arbeitstagen der/dem Inhaber:in zumindest vorübergehend zurückgeben, wenn sie bis dahin nicht genügend ernsthafte Zweifel an deren Fahreignung hat und somit nicht mindestens einen vorsorglichen Entzug verfügen kann. Ebenso kann die Entzugsbehörde Fahrzeuglenker:innen während einem Führerausweisentzug bei einem leichten Vergehen, wie etwa einer geringen Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahrten bewilligen, die zur Berufsausübung notwendig sind.

 

Verkehr: bessere und mehr Velowege

Das neue Velogesetz sieht vor, dass von den Kantonen mehr und bessere Velowege realisiert werden sollen.

 

Verkehr: elektronische Autobahnvignette

Wie jedes Jahr benötigen Fahrzeuglenker:innen ab dem 1. Februar eine neue Autobahnvignette. 2023 ist sie gelb. Erst im Laufe des Jahres wird voraussichtlich die elektronische Autobahnvignette eingeführt. Die beiden Systeme werden vorerst parallel weitergeführt.

 

Verkehr: Förderung von Fahrgemeinschaften

Der Bundesrat fördert ausserdem das sogenannte Carpooling. Fahrgemeinschaften sollen mit kürzeren Reisezeiten belohnt werden. Dafür kommen neue Verkehrsschilder zum Einsatz, die etwa im Grenzverkehr entsprechenden Carpooling-Fahrzeugen eine Vortrittsspur reservieren. Auch gewisse Busspuren dürfen von Fahrgemeinschaften genutzt werden.

 

Verkehr: Tempo-30-Zonen

In Zukunft ist zudem mit mehr Tempo-30-Zonen zu rechnen, da die entsprechenden Voraussetzungen dafür gelockert wurden.

Gepostet am 11. Januar 2023