Geschenke online einkaufen ist ideal: Kein sich an Menschen vorbei zwängen, und kein langes Anstehen vor Kassen. Aufgepasst jedoch bei Marken-Schnäppchen: Handelt es sich bei der Online-Bestellung um eine Fälschung, könnte die Freude ein jähes Ende haben. Rechtlich sieht’s in der Schweiz nämlich so aus:
Auf einen Blick
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Auch private Onlinebestellungen von Fälschungen können am Zoll zurückbehalten werden.
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Vernichtung, Kostenforderungen und Strafbarkeit sind getrennte Fragen.
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Prüfen Sie Anbieter und Behördenmitteilung und beachten Sie die konkreten Fristen.
Günstige Markenware online: Wie erkenne ich eine mögliche Fälschung?
Ein ungewöhnlich tiefer Preis, unklare Anbieterangaben oder widersprüchliche Produktbilder sind Warnzeichen. Sie beweisen für sich allein aber keine Fälschung. Prüfen Sie den Shop, die Produktbeschreibung und den Zahlungsweg. Eine .ch-Adresse, ein Logo oder ein Zertifikat garantiert keine Echtheit. Auch ein geschütztes Design kann verletzt sein, obwohl kein Markenlogo auf dem Produkt steht.
Fälschung am Zoll: Was passiert mit dem Paket?
Die Einfuhr gefälschter Marken- oder Designprodukte kann auch zum privaten Gebrauch unzulässig sein. Bei Verdacht kann die Ware zurückbehalten werden. Für bestimmte Kleinsendungen führt das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum das weitere Verfahren. Beachten Sie die konkrete Mitteilung und Frist: Zustimmung zur Vernichtung, ausdrücklicher Widerspruch und Schweigen haben je nach Verfahren unterschiedliche Folgen.
Vernichtung und Schadenersatz: Muss ich jede Forderung bezahlen?
Weder Vernichtungskosten noch eine anwaltliche Pauschalforderung sind allein aufgrund eines Briefs automatisch geschuldet. Anspruchsgrundlage, tatsächliche Kosten, Schaden und Verfahrensstand müssen geprüft werden. Im vereinfachten Kleinsendungsverfahren wird der Rechteinhaber bei akzeptierter oder nicht ausdrücklich abgelehnter Vernichtung grundsätzlich nicht über den Einzelfall informiert. Bei Widerspruch oder im ordentlichen Verfahren kann das anders sein. Unterschreiben Sie keine ungeprüfte Anerkennung.
Private Bestellung und Weiterverkauf: Welche rechtlichen Unterschiede gelten?
Zurückhaltung oder Vernichtung bedeutet nicht automatisch eine strafrechtliche Verurteilung. Gewerbliche Marken- und Designverletzungen können bei vorsätzlichem Handeln strafbar sein. Ein privater Kauf ist davon zu unterscheiden; eine grosse Menge kann ein Indiz für Weiterverkauf sein, ersetzt aber nicht die Prüfung des konkreten Verwendungszwecks und der gesetzlichen Voraussetzungen.
Fälschung gekauft: Welche Unterlagen sollte ich sichern?
Bewahren Sie Bestellung, Inserat, Zahlungsbeleg und Behördenmitteilung auf. Verlangen Sie vom Anbieter eine Erklärung und prüfen Sie mögliche Rückzahlungsansprüche. Ob Sie Ihr Geld tatsächlich zurückerhalten, hängt auch von Anbieter, Zahlungsweg und anwendbarem Recht ab. Reagieren Sie auf amtliche Schreiben innerhalb der angegebenen Fristen.
Bewahren Sie Inserat, Kauf- und Zahlungsbeleg sowie die Zollmitteilung auf. Reagieren Sie fristgerecht und lassen Sie Pauschalforderungen und Erklärungen vor Zahlung oder Unterschrift prüfen. Bei Streit klären wir die rechtlichen Schritte und die Deckung gemäss Vertrag.
Gepostet am 28. April 2017