Ein eigenes Foto ist ein guter Ausgangspunkt. Trotzdem müssen Sie die Rechte abgebildeter Personen, des Fotografen und die Bedingungen des KI-Dienstes prüfen.
Auf einen Blick
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Prüfen Sie Rechte am Ausgangsfoto, Zustimmung abgebildeter Personen und Datenverarbeitung.
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Rein maschinelle Ergebnisse haben grundsätzlich keinen eigenen Urheberrechtsschutz; menschliche kreative Beiträge und übernommene fremde Werke können geschützt bleiben.
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Erklären Sie abgebildeten Personen, welches Tool Sie nutzen und was mit dem Foto entstehen soll.
Darf ich ein Foto in ein KI-Tool hochladen?
Ein Foto aus dem Internet ist nicht automatisch frei nutzbar. Prüfen Sie, ob eine Lizenz die geplante Bearbeitung, den Upload zum Dienst und die spätere Verwendung erlaubt. Auch selbst aufgenommene Fotos können fremde Kunstwerke oder andere geschützte Inhalte zeigen.
In der Schweiz sind auch fotografische Wiedergaben dreidimensionaler Gegenstände ohne individuellen Charakter geschützt. Ein Foto muss deshalb nicht besonders künstlerisch sein, damit Rechte daran bestehen.
Personen auf dem Foto: Zustimmung und Datenschutz
Bei erkennbaren Personen sind Persönlichkeitsrechte und Datenschutz zu beachten. Für solche KI-Experimente ist eine informierte Zustimmung der sichere praktische Weg. Die Zustimmung zu einem Familienfoto erlaubt nicht automatisch einen Upload an einen externen Dienst oder jede Veröffentlichung.
Das Recht am eigenen Bild kennt neben Einwilligung auch andere Rechtfertigungsgründe. Es ist deshalb kein ausnahmsloses Zustimmungsgebot für jedes Bild. Bei Kindern berücksichtigen Sie Urteilsfähigkeit, Vertretung und das Kindeswohl; intime oder blossstellende Bearbeitungen sind besonders heikel.
Prüfen Sie, ob Eingaben gespeichert, für Training genutzt oder ins Ausland übermittelt werden. Entfernen Sie unnötige persönliche Angaben und verwenden Sie nur einen Dienst, dessen Datenverarbeitung zum Zweck passt.
Wem gehört das KI-Ergebnis?
Nach dem Urheberrechtsgesetz ist der Urheber ein Mensch. Ein rein maschinell geschaffenes Ergebnis hat grundsätzlich keinen eigenen Urheberrechtsschutz. Nutzt ein Mensch KI als Werkzeug für eine individuelle kreative Leistung, kann sein Beitrag geschützt sein. Die Abgrenzung hängt vom konkreten Entstehungsprozess ab.
Erkennbare übernommene Werke oder Bildteile verlieren ihren Schutz durch KI nicht. Auch Persönlichkeits- und Markenrechte sowie Vertragsbedingungen bleiben relevant. «Kein eigener Urheberrechtsschutz» bedeutet daher nicht «ohne Einschränkung verwendbar».
Kreative Bildideen ohne fremde Logos
Beispiel 1: «Gestalte aus meinem eigenen Porträt eine fiktive Abenteuerfigur in einer Verpackung im Stil der 1980er-Jahre. Erfinde Namen und Logo.»
Beispiel 2: «Gestalte aus meinem Katzenfoto eine erfundene Spielzeugbaustein-Verpackung mit einer Rettungsmission. Nutze keine bestehenden Markenlogos.»
Beispiel 3: «Gestalte mein Porträt als Comicfigur mit selbst erfundenem Kostüm und Titel. Vermeide bekannte Figuren.»
Solche Vorgaben senken vermeidbare Konflikte, garantieren aber keine Rechtefreiheit. Prüfen Sie das fertige Bild vor einer Veröffentlichung und kennzeichnen Sie realistisch wirkende Veränderungen erkennbarer Personen transparent.
Erklären Sie abgebildeten Personen, welches Tool Sie nutzen und was mit dem Foto entstehen soll. Verwenden Sie für kreative Experimente möglichst eigene Fotos und fiktive Marken. Prüfen Sie Speicherung, Weiterverwendung und Veröffentlichung getrennt.
Gepostet am 21. April 2025