Beide Ehegatten sind mit Scheidung einverstanden

Zuletzt aktualisiert am 22. Juli 2021

Teenie-Sex im Netz: Warum machen sich Jugendliche strafbar?

Jugendliche, die sich aus Neugierde oder Jux nackt fotografieren oder beim Sex filmen und diese Bilder ins Netz stellen oder per Handy weiterverschicken, können sich strafbar machen. Wir erklären, wie die gesetzliche Lage zu diesem Trend namens «Sexting» aussieht.

Die 15-jährige Nina schickt ihrem 17-jährigen Freund ein aufreizendes Nacktbild von sich per MMS. Als sie sich einige Monate später von ihm trennt, verbreitet er es per Handy an seine Freunde. Bald darauf kursiert es in der ganzen Schule und im Internet. Auf Ninas Facebookprofil wird sie mehrfach beleidigt und als Schlampe bezeichnet.

Jugendliche können gegen das Gesetz verstossen, wenn sie einander pornografische Bilder zustellen. Viele wissen nicht, dass sich in obenerwähntem Fall auch Nina wegen Pornografie strafbar machen kann. Problematisch ist zudem, dass sie ihrem Freund das Bild freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Dies macht es schwieriger, den jungen Mann rechtlich zu belangen.

Inwiefern macht sich nun Ninas Ex-Freund strafbar?

Indem er ein Bild von Nina, das lediglich für ihn bestimmt war, öffentlich zeigt, verletzt er einerseits das Persönlichkeitsrecht seiner Ex-Freundin. Denn nur sie hat das Recht an ihrem eigenen Bild. Wegen dieser Verletzung kann sie ihn verklagen (gemäss Art. 28 ZGB). Zudem hat der 17-Jährige, und alle, die das Bild weiterverschicken, möglicherweise auch gegen Art. 197 StGB verstossen, da er das Bild an Personen unter 16 Jahren weitergeschickt hat.

Je nach Einzelfall müsste geprüft werden, welche Straftatbestände verwirklicht wurden. Dies kann von Beschimpfung bis hin zu übler Nachrede gehen. Und je nachdem, wie das Bild oder der Film entstand, kann sogar eine Nötigung, Erpressung oder in Extremfällen Vergewaltigung vorliegen.

Mehr Infos: Die Jugend- und Opferberatungsstelle im Kanton hilft und unterstützt beim weiteren Vorgehen. Ist klar, dass Anzeige erstattet werden will, dann kann bei der Polizei Strafantrag gestellt werden.

Gepostet am 29. September 2016