Fotos, digitale Käufe und Krypto-Vermögen werfen unterschiedliche Nachlassfragen auf. Entscheidend sind Rechte und sicherer Zugriff.
Auf einen Blick
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Speicherort und Vererbbarkeit sind unterschiedliche Fragen.
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Digitale Lizenzen richten sich nach Rechten und Bedingungen.
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Bei Kryptowährungen kann ein fehlender Schlüssel den Zugang verhindern; er gehört nicht offen ins Testament.
Fotos in der Cloud: Können Angehörige darauf zugreifen?
Ob Bilder auf einem Gerät oder online gespeichert sind, entscheidet nicht allein über ihre Vererbung. Erben übernehmen den Nachlass grundsätzlich als Ganzes, soweit gesetzliche Ausnahmen bestehen. Für den tatsächlichen Zugriff können Anbieterregeln, Nachweise, Verschlüsselung und Rechte anderer Personen entscheidend sein.
Sichern Sie wichtige Familienfotos zusätzlich und regeln Sie den erlaubten Zugriff. Ein Kontopasswort ist kein Freipass, private Nachrichten anderer zu lesen oder Fotos ohne Prüfung ihrer Rechte zu veröffentlichen. Nachlassfunktionen erfassen oft nur bestimmte Daten.
Gekaufte Musik, Filme und E-Books: Eigentum oder Nutzungslizenz?
Ein digitaler Kauf bedeutet häufig eine vertragliche Nutzungslizenz. Ob diese übertragbar ist oder nach dem Tod weiter genutzt werden darf, hängt von den eingeräumten Rechten und gültigen Bedingungen ab. Weder endet jede Lizenz automatisch mit dem Tod noch gehen alle Zugänge uneingeschränkt auf Erben über.
Laufende Abos und gespeicherte Dateien sind ebenfalls zu unterscheiden. Klären Sie, welche Verträge beendet werden müssen und welche Daten vorher gesichert werden können. Bei Apple umfasst der Nachlasszugang beispielsweise nicht gekaufte Medien oder Abonnements.
Onlineguthaben und Zahlungskonten im Nachlass
Auch Guthaben können zum Nachlass gehören. Berechtigte Personen sollten den Anbieter über das vorgesehene Nachlassverfahren kontaktieren und ihre Befugnis nachweisen. PayPal verlangt ein entsprechendes Verfahren zur Schliessung des Kontos einer verstorbenen Person. Verwenden Sie nicht einfach deren Passwort für Zahlungen oder Abhebungen.
Bewahren Sie eine Übersicht von Konten, Guthaben und offenen Verpflichtungen auf. Erben übernehmen grundsätzlich auch Schulden; bei unklarer Vermögenslage sind erbrechtliche Fristen und Handlungsmöglichkeiten früh zu prüfen.
Bitcoin und andere Kryptowährungen: Schlüssel sicher hinterlegen
Krypto-Vermögenswerte können vererbbar sein. Ohne private Schlüssel oder geeignete Wiederherstellungsinformationen kann der technische Zugriff jedoch dauerhaft scheitern. Verlorene Schlüssel führen nicht dazu, dass Bitcoins nach einer bestimmten Zeit automatisch an den Staat fallen.
Regeln Sie eine geschützte Sicherung und wie berechtigte Personen sie finden können. Schreiben Sie geheime Schlüssel oder Wiederherstellungswörter nicht in ein Testament, das Behörden und mehrere Personen erhalten könnten. Auch bei Verwahrung durch einen Anbieter müssen Berechtigung und dessen Verfahren geklärt werden. Holen Sie für eine passende Nachlassregelung fachliche Unterstützung.
Erstellen Sie eine Übersicht digitaler Vermögenswerte und sichern Sie wichtige Daten. Hinterlegen Sie geheime Schlüssel geschützt ausserhalb des Testaments und regeln Sie, wie berechtigte Personen sie finden.
Gepostet am 8. Juni 2018