Radarwarnungen können teuer werden. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert Bussen – oder Schlimmeres.
Auf einen Blick
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Öffentliche Radarwarnungen sind in der Schweiz verboten.
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Auch ein geschlossener Gruppenchat ist nicht automatisch privat; Geräte und Warnfunktionen unterliegen weiteren Verboten.
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Lichthupe und Apps sollten deshalb nicht zum Warnen verwendet werden.
Radarwarnungen in der Schweiz: Was ist verboten?
Art. 98a des Strassenverkehrsgesetzes verbietet unter anderem öffentliche Warnungen vor behördlichen Verkehrskontrollen und das entgeltliche Anbieten solcher Warnungen. Auch Geräte und Funktionen zur Warnung vor Kontrollen unterliegen Verboten. Das betrifft etwa Radarwarn-Apps und entsprechend ausgestattete Navigationsgeräte.
WhatsApp und Facebook: Wann ist eine Warnung öffentlich?
Ein geschlossener Chat ist nicht automatisch privat im rechtlichen Sinn. Entscheidend ist der erreichbare Personenkreis und die konkrete Nutzung. Verbreiten Sie Radarstandorte deshalb nicht in Community- oder Gruppenchats. Die blosse Mitgliedschaft in einer Gruppe macht allerdings nicht jedes Mitglied automatisch strafbar.
Lichthupe und Gefahrenwarnungen: Wo liegt der Unterschied?
Die Lichthupe darf nicht zweckwidrig zur Radarwarnung eingesetzt werden. Hinweise auf tatsächliche Gefahren wie Glatteis oder einen Unfall sind etwas anderes. Eine angebliche Gefahrenwarnung darf jedoch nicht bloss eine Kontrolle tarnen.
Busse wegen Radarwarnung: Was sollte ich tun?
Öffentliches Warnen kann bereits beim ersten Verstoss eine Busse auslösen. Je nach Gerät oder Verhalten gelten weitere Sanktionen; es braucht nicht immer Wiederholungen. Bewahren Sie die Verfügung und betroffene Nachrichten auf und lassen Sie die Vorwürfe sowie die Rechtsmittelfrist prüfen. Vor Auslandreisen sind die Regeln des jeweiligen Landes gesondert zu prüfen.
Wer andere öffentlich davor warnt, macht sich strafbar. Lichthupe und Apps sollten deshalb nicht zum Warnen verwendet werden. Bei Unsicherheiten oder wenn Ihnen eine Busse droht, beraten wir Sie gerne.
Gepostet am 7. Dezember 2016