Fake News in der Schweiz: Prüfen, teilen und rechtlich reagieren

Falsche Meldungen können Menschen schaden. So prüfen Sie Inhalte und erkennen, wann Teilen oder Liken rechtliche Folgen haben kann.

Auf einen Blick

  • Nicht jede falsche Aussage ist strafbar.

  • Ehrverletzende Inhalte und bestimmte Hassbotschaften können jedoch Rechtsfolgen haben.

  • Auch Teilen oder Liken kann unter konkreten Voraussetzungen als Weiterverbreitung gelten.

Fake News erkennen: Quelle, Datum und Zusammenhang prüfen

Lesen Sie mehr als die Überschrift. Wer hat die Meldung ursprünglich veröffentlicht? Gibt es Belege oder unabhängige Bestätigungen? Prüfen Sie Datum und Internetadresse: Ein alter Bericht oder eine täuschend ähnliche Website kann einen falschen Eindruck erzeugen.

Auch echte Bilder können im falschen Zusammenhang stehen. Eine Bilder-Rückwärtssuche kann frühere Veröffentlichungen zeigen. Bilder, Videos und Stimmen können zudem mit KI manipuliert werden. Rechtschreibfehler, starke Gefühle oder ein professionelles Erscheinungsbild beweisen weder Wahrheit noch Falschheit. Teilen Sie ungeklärte Behauptungen nicht als Tatsachen.

Falsche Aussagen: Wann greift das Schweizer Strafrecht?

Für «Fake News» gibt es keinen allgemeinen Straftatbestand, der jede falsche Meldung erfasst. Je nach Inhalt können aber etwa üble Nachrede, Verleumdung, Beschimpfung, Drohung oder strafbare Diskriminierung vorliegen. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein; nicht jede scharfe Kritik ist eine Ehrverletzung.

Bei übler Nachrede kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Nachweis der Wahrheit oder des begründeten guten Glaubens entlasten. Wer bewusst Unwahres über jemanden verbreitet, kann sich auf diesen guten Glauben nicht berufen. Daneben können zivilrechtliche Ansprüche zum Persönlichkeitsschutz bestehen.

Teilen und Liken: Kann das strafbar sein?

Auch die Weiterverbreitung einer ehrverletzenden Aussage kann strafbar sein. Das Bundesgericht hat klargestellt, dass dafür im Einzelfall auch ein Teilen oder Liken infrage kommt, wenn dadurch Dritte die Aussage wahrnehmen. Ein Klick bedeutet nicht automatisch Zustimmung oder Strafbarkeit. Inhalt, tatsächliche Verbreitung und weitere Tatvoraussetzungen zählen.

Betroffen von einer Falschmeldung: Welche Schritte helfen?

Sichern Sie den Beitrag mit URL, Datum, Uhrzeit und erkennbarem Absender, etwa durch Screenshots. Verbreiten Sie den Angriff zur Beweissicherung nicht nochmals öffentlich. Melden Sie den Inhalt bei der Plattform und verlangen Sie gegebenenfalls eine Korrektur oder Entfernung.

Eine Plattformmeldung ersetzt keinen Strafantrag. Bei möglichen Straftaten können Sie sich an die zuständige Polizei wenden. Bei Antragsdelikten gilt grundsätzlich eine Frist von drei Monaten ab Kenntnis der Täterschaft. Lassen Sie deshalb früh klären, ob ein Strafantrag oder andere rechtliche Schritte erforderlich sind. Bei unmittelbaren Drohungen holen Sie sofort Hilfe.

JUSTIS Tipp
Beweise sichern, Gerüchte nicht verbreiten

Speichern Sie bei einem Angriff auf Ihre Person Inhalt, URL und Zeitpunkt. Melden Sie den Beitrag bei der Plattform und lassen Sie rechtliche Schritte und Fristen rasch prüfen.

Gepostet am 11. Oktober 2019