Datenauskunft in der Schweiz: Was wissen Unternehmen über mich?

Mit einem Auskunftsbegehren erfahren Sie, welche Personendaten bearbeitet werden und wozu.

Auf einen Blick

  • Auskunft beim Verantwortlichen verlangen, Identität sicher nachweisen.

  • Antwort grundsätzlich kostenlos innert 30 Tagen; begründete Ausnahmen möglich.

  • Löschung und Aufbewahrung gesondert prüfen.

Welche Informationen umfasst die Datenauskunft?

Unternehmen sammeln etwa bei Bestellungen, Kundenkonten oder Treueprogrammen Daten. Nach Art. 25 DSG können Sie vom Verantwortlichen Auskunft über die Bearbeitung Ihrer Personendaten verlangen. Dazu gehören insbesondere Daten, Zwecke, Herkunft, Aufbewahrungsdauer sowie Empfänger oder Empfängerkategorien. Für kantonale und kommunale Behörden gelten die einschlägigen kantonalen Regeln.

Auskunftsbegehren stellen: Identität und Frist

Sie müssen das Begehren grundsätzlich nicht begründen. Verwenden Sie einen sicheren Kontakt und bezeichnen Sie das betroffene Konto. Der Verantwortliche muss Ihre Identität angemessen prüfen; geben Sie nur die dafür nötigen Informationen weiter.

Die Antwort erfolgt in der Regel kostenlos innert 30 Tagen. Ist mehr Zeit nötig, muss dies mitgeteilt werden. Einschränkung, Aufschub oder Verweigerung brauchen eine gesetzlich zulässige Begründung. Eine Kostenbeteiligung kommt ausnahmsweise bei unverhältnismässigem Aufwand in Betracht; lassen Sie diese vorher erklären.

Falsche Daten berichtigen, Löschung prüfen

Verlangen Sie die Korrektur falscher Daten und prüfen Sie bei unnötiger oder rechtswidriger Bearbeitung eine Löschung. Nicht jede Weitergabe lässt sich bedingungslos verbieten. Gesetzliche Aufbewahrung und andere zulässige Gründe können eine vollständige Löschung verhindern.

Auch das Löschen eines JUSTIS-Kontos bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Daten sofort verschwinden. Welche Unterlagen wie lange bleiben müssen, hängt von Datenart und Rechtsgrundlage ab. Die frühere pauschale Aussage «alle Daten zehn Jahre» war zu weitgehend.

Keine Antwort: Nachfassen und Rechte durchsetzen

Erinnern Sie schriftlich mit Kopie Ihres Begehrens und Empfangsnachweis. Der EDÖB bietet Informationen und Musterbriefe; für kantonale Behörden ist die kantonale Datenschutzstelle zuständig. Ein Hinweis an eine Aufsicht ersetzt nicht automatisch ein nötiges individuelles Verfahren.

Teilen Sie im Alltag nur notwendige Daten, prüfen Sie Werbeeinwilligungen und nutzen Sie für Sicherheitsfragen keine leicht öffentlich auffindbaren Angaben.

JUSTIS Tipp
Auskunft gezielt und sicher verlangen

Nutzen Sie den verifizierten Kontakt des Unternehmens. Bezeichnen Sie Ihr Konto und schwärzen Sie auf verlangten Ausweiskopien Angaben, die für die Identifizierung nicht nötig sind.

Gepostet am 14. Oktober 2021