Arbeit

Zuletzt aktualisiert am 19. April 2025

Kind krank – dürfen die Eltern von der Arbeit fern bleiben?

Hat das Kind Fieber und kann nicht zur Schule oder in die KiTa, dürfen berufstätige Eltern zur Pflege der Kinder zuhause bleiben. Wie viele Tage sind jedoch zulässig? Und was sollten Eltern beachten?

Auf einen Blick

  • Pro Krankheitsfall und Kind stehen Eltern bis zu drei bezahlte Arbeitstage zu – vorausgesetzt, das Kind ist unter 15 Jahre alt.

  • Ein Arztzeugnis ist Pflicht, um die Arbeitsabwesenheit zu rechtfertigen.

  • Bei schwer kranken Kindern gibt es bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub mit Lohnersatz und Kündigungsschutz.

Gesetzliche Grundlage: Drei Tage pro Krankheitsfall

Für die Pflege eines kranken Kindes stehen berufstätigen Eltern in der Schweiz bis zu drei Arbeitstage pro Krankheitsfall zu. Während dieser Zeit muss der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlen (Art. 36 Abs. 3 ArG).

Wichtig: Arztzeugnis und Altersgrenze

Der Anspruch gilt nur, wenn ein Arztzeugnis vorgelegt wird – und nur für eigene Kinder bis zum Alter von 15 Jahren. Bei älteren Kindern wird davon ausgegangen, dass sie sich bei leichten Krankheiten selbst versorgen können.

Langfristige Betreuung organisieren

Die gesetzlich garantierten drei Tage dienen der kurzfristigen Überbrückung. Eltern müssen während dieser Zeit eine weitergehende Betreuung organisieren, wenn sich der Zustand des Kindes nicht schnell bessert.

Betreuungsurlaub bei schwer kranken Kindern

Seit dem 1. Juli 2021 haben Eltern bei schwerwiegenden Erkrankungen oder Unfällen des Kindes Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Betreuungsurlaub (Art. 329i OR). Wichtige Eckpunkte:

  • 80 % Lohnentschädigung (Taggelder) über die Erwerbsersatzordnung (EO)
  • Aufteilung frei zwischen beiden Elternteilen
  • Bezug tageweise oder am Stück innert 180 Tagen
  • Kein Kündigungsrecht des Arbeitgebers während 6 Monaten ab dem ersten Taggeld
  • Keine Kürzung der Ferien

Was Eltern sonst noch beachten sollten

  • Freistellung gilt pro Kind und Krankheitsfall.
  • Betreuung durch die Eltern muss erforderlich sein – Arztzeugnis dient als Nachweis.
  • Die Anmeldung für den Betreuungsurlaub erfolgt über den Arbeitgeber bei der Ausgleichskasse.

JUSTIS Tipp

Eltern dürfen zur Pflege kranker Kinder zuhause bleiben – aber die Regeln sind klar begrenzt. Klären Sie frühzeitig mit dem Arbeitgeber, wie Sie Abwesenheiten regeln können. Bei häufigen Krankheitsfällen empfiehlt sich ein partnerschaftlicher Wechsel mit dem anderen Elternteil – und das offene Gespräch mit dem Betrieb.

Gepostet am 28. April 2017