Arbeit

Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

Im Job zurückgestuft: Muss ich dies akzeptieren?

Wegen einer Reorganisation werde ich von einer Führungsposition wieder auf Mitarbeiterinnen-Stufe, Spezialistin, gesetzt. Zwar verdiene ich nach wie vor gleich viel, habe aber keine leitende Funktion mehr, was sich meiner Meinung nach nicht sehr gut macht für meine berufliche Laufbahn (CV). Ich will dies auch nicht akzeptieren. Was kann ich tun?

Antwort

Wenn Ihr Arbeitgeber Anpassungen in Ihrem Arbeitsvertrag vornimmt, muss er Ihnen diese unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist vorlegen. Das Gesetz spricht in diesem Zusammenhang von einer Änderungskündigung. Sie als Arbeitnehmerin haben dann die Wahl diese neuen Bedingungen, die sich durch die Reorganisation ergeben, zu akzeptieren oder eben nicht. Sind Sie nicht mit den neuen Bedingungen einverstanden, wird Ihr Arbeitsverhältnis wahrscheinlich gekündigt.

Natürlich könnten auch Sie kündigen. Davon raten wir Ihnen aber ab, da Sie sonst Einstelltage erhalten, wenn Sie sich bei der Arbeitslosenkasse anmelden. Das heisst, Sie würden weniger Arbeitslosengeld ausbezahlt erhalten.

Ein Zurückstufen könnte unter Umständen auch Einfluss auf Ihre Sozialversicherungen haben, beispielsweise wenn Führungspersonen in Ihrem Unternehmen bessere Pensionskassenleistungen erhalten. Dies kann Ihnen am besten die Personalabteilung (HR) Ihrer Firma sagen.

Unsere Empfehlung: Akzeptieren Sie die Zurückstufung und arbeiten weiterhin für das Unternehmen, wechseln aber Ihre Stelle eines Tages doch, sollte in Ihrem Arbeitszeugnis auf jeden Fall stehen, dass Sie wegen einer Reorganisation von einer Kaderfunktion wieder als Spezialistin eingestuft wurden. So geht der Grund klar aus dem Zeugnis hervor. Aber auch wenn Ihnen gekündigt wird, sollte Ihr Arbeitgeber den Grund, die Reorganisation, im Arbeitszeugnis erwähnen.

Gepostet am 29. September 2016