Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür, und damit stellt sich für Autofahrerinnen und Autofahrer wieder die Frage: Wo gilt eigentlich Winterreifenpflicht? Und was muss ich beachten, wenn ich mit dem Auto ins europäische Ausland fahre? Die Regeln sind nicht überall gleich. Hier ein Überblick über die Schweiz und unsere direkten Nachbarländer.
Auf einen Blick
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In der Schweiz gilt keine generelle Winterreifenpflicht – aber die Pflicht zur sicheren Fahrzeugbeherrschung.
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In vielen europäischen Nachbarländern gelten fixe Winterreifenzeiträume oder regionale Vorschriften.
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Nicht angepasste Bereifung kann zu Bussen, Versicherungsproblemen oder Unfallrisiken führen.
Winterreifenpflicht in der Schweiz: Keine allgemeine Pflicht, aber Pflicht zur Beherrschung
In der Schweiz gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht, vom Gesetzgeber vorgeschriebene Winterreifen aufziehen zu müssen. Sie dürfen grundsätzlich das ganze Jahr mit Sommerreifen fahren. Aber: Gemäss Schweizer Strassenverkehrsgesetz müssen Sie Ihr Fahrzeug jederzeit beherrschen können. Bei winterlichen Verhältnissen wie Schnee, Eis oder Glatteis gehört dazu zwingend eine den Verhältnissen angepasste Ausrüstung. Fahren Sie dann mit Sommerreifen und verursachen einen Unfall, weil Ihr Fahrzeug nicht genügend Grip hatte, kann Ihre Versicherung dies als grobfahrlässig einstufen und Leistungen kürzen oder Regress nehmen. Behindern Sie zudem aufgrund ungeeigneter Bereifung den Verkehr, können Sie mit einer Busse belegt werden. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt generell 1,6 mm, für Winterreifen werden jedoch mindestens 4 mm empfohlen, um sicheren Halt zu gewährleisten.
Winterausrüstung in Frankreich: Neue Regeln in den Bergregionen
Auch Frankreich kennt keine generelle Winterreifenpflicht auf allen Strassen. Eine wichtige Neuerung betrifft jedoch bestimmte Bergregionen (in den durch die zuständigen Präfekturen festgelegten Gemeinden der französischen Bergmassive). Dort gilt zwischen dem 1. November und dem 31. März eine Winterausrüstungspflicht. Sie haben in diesen gekennzeichneten Zonen die Wahl: Entweder Sie rüsten Ihr Fahrzeug mit vier Winterreifen aus (mit 3PMSF-Kennzeichnung (Alpine-Symbol); M+S allein genügt seit dem 1. November 2024 nicht mehr als Alternative zum Mitführen der vorgeschriebenen Ketten oder Schneesocken) oder Sie müssen Schneeketten oder textile Haftbehelfe (Schneesocken) für mindestens zwei Antriebsräder mitführen und bei Bedarf montieren. Die betroffenen Gebiete sind durch spezielle Verkehrsschilder gekennzeichnet. Die klassische Schneekettenpflicht bei entsprechenden Strassenschildern bleibt bestehen; Ketten müssen an den Antriebsrädern angelegt werden.
Winterreifen in Italien: Regionale Vielfalt und klare Schilder
In Italien gibt es keine landesweit einheitliche Winterreifenpflicht. Die Regelungen sind Sache der einzelnen Provinzen und Strassenbetreiber und können variieren. Oft wird situativ oder für festgelegte Zeiträume (oft vom 15. November bis 15. April) eine Winterausrüstungspflicht angeordnet. Dies bedeutet, Sie müssen entweder Winterreifen montiert haben oder passende Schneeketten im Fahrzeug mitführen. Beachten Sie die geltenden örtlichen Anordnungen und entsprechende Hinweisschilder ("obbligo di pneumatici invernali o catene a bordo") angezeigt. Auf der Brennerautobahn A22 gilt beispielsweise eine Ausrüstungspflicht vom 15. November bis 15. April. Andere Strecken können abweichende Zeiträume und Anforderungen haben. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm, aber 4 mm werden für Winterreifen empfohlen. Beachten Sie bei Schneeketten die örtlichen Vorschriften und die Herstellerangaben.
Winterreifenpflicht in Deutschland: Situativ und neu mit Alpine-Symbol
In Deutschland gilt die "situative" Winterreifenpflicht. Das heisst, bei Vorliegen von winterlichen Strassenverhältnissen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) müssen Sie mit Winterreifen fahren. Eine feste zeitliche Pflicht gibt es nicht. Wichtig: Seit dem 1. Oktober 2024 werden nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Schneeflocke im Berg) als Winterreifen im Sinne des Gesetzes anerkannt. Ältere M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol, die vor dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden, fallen nicht mehr unter die Übergangsregelung. Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne geeignete Bereifung unterwegs ist, riskiert ein Bussgeld und weitere Folgen. Auch hier werden mindestens 4 mm Profiltiefe für winterliche Bedingungen empfohlen. Eine ausgeschilderte Schneekettenpflicht gilt zusätzlich; bei Fahrten mit Schneeketten gilt in Deutschland höchstens Tempo 50 km/h.
Winterreifen in Österreich: Situative Pflicht im festgelegten Zeitraum
Österreich kombiniert einen festen Zeitraum mit einer situativen Pflicht. Für PKW bis 3,5 Tonnen gilt vom 1. November bis zum 15. April eine situative Winterausrüstungspflicht. Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (Schnee, Schneematsch oder Eis) müssen an allen Rädern geeignete Winterreifen montiert sein. Bei geschlossener Schnee- oder Eisdecke auf der Strasse dürfen alternativ auch Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern verwendet werden, falls keine Winterreifen montiert sind. Winterreifen müssen mindestens 4 Millimeter Profiltiefe bei Radialreifen und 5 Millimeter bei Diagonalreifen aufweisen und eine entsprechende Kennzeichnung (M+S, M.S., M&S, idealerweise mit Alpine-Symbol) tragen. Unnötiges Fahren mit Schneeketten auf freier Fahrbahn kann ebenfalls bestraft werden. Beachten Sie bei Schneeketten die örtlichen Vorschriften sowie die Geschwindigkeits- und Montagevorgaben des Herstellers.
Winterreise planen: Ausrüstung und aktuelle Regeln prüfen
Obwohl die Schweiz keine generelle Winterreifenpflicht kennt, ist eine angepasste Bereifung im Winter aus Sicherheits- und Versicherungsgründen unerlässlich. Im benachbarten Ausland gibt es teils feste Zeiträume, teils situative oder regionale Pflichten. Informieren Sie sich immer vor Ihrer Winterreise über die genauen Bestimmungen in den Ziel- und Transitländern und rüsten Sie Ihr Fahrzeug entsprechend aus – für Ihre Sicherheit und um Bussen oder Ärger mit der Versicherung zu vermeiden.
Wer mit ungenügender Bereifung im Winter unterwegs ist, riskiert mehr als nur eine Busse – auch der Versicherungsschutz kann eingeschränkt sein. Informieren Sie sich frühzeitig und rüsten Sie Ihr Fahrzeug korrekt aus. Bei Unsicherheiten beraten wir Sie gerne zu Ihren Rechten.
Gepostet am 7. Dezember 2016