Busse aus dem Ausland erhalten, obwohl jemand anderes gefahren ist? Das gilt in der Schweiz

Sie sind Fahrzeughalter in der Schweiz, und Ihr Auto war im Ausland unterwegs – aber nicht Sie sassen am Steuer. Trotzdem flattert Ihnen plötzlich ein Bussenbescheid ins Haus, ausgestellt auf Ihren Namen. Was nun? Müssen Sie die Busse bezahlen, obwohl jemand anderes die Verkehrsregelverletzung begangen hat

Auf einen Blick

  • Bei einer ausländischen Busse gelten die Regeln des betreffenden Landes.

  • Prüfen Sie, ob eine Lenkerauskunft, eine Busse oder bereits ein verbindlicher Entscheid vorliegt.

  • Notieren Sie die Zustellung und die verlangte Antwortfrist.

Ausländische Busse für mein Auto: Wer ist verantwortlich?

Ein Schreiben geht häufig zuerst an die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Daraus folgt nicht in jedem Land dieselbe Haftung. Prüfen Sie zuerst Absender, Art des Schreibens, Tatvorwurf und Frist. Eine Anfrage nach dem Lenker ist etwas anderes als eine Busse oder ein rechtskräftiger Entscheid.

Lenkerauskunft in Österreich: Was muss ich angeben?

Bei einer schriftlichen Lenkererhebung verlangt die Behörde grundsätzlich innert zwei Wochen ab Zustellung Namen und Adresse der Person, die gefahren ist. Für dieses österreichische Verfahren zählt nach der amtlichen Information das Datum des Poststempels der Antwort. Geben Sie wahrheitsgemäss Auskunft und bewahren Sie den Versandbeleg auf. Eine falsche, unvollständige oder verspätete Antwort kann eine eigene Strafe auslösen. Eine blosse Mitteilung, dass Sie nicht gefahren sind, genügt nicht unbedingt.

Kann eine ausländische Busse in der Schweiz vollstreckt werden?

Das hängt vom betreffenden Staat, vom anwendbaren Abkommen und vom Entscheid ab. Es gibt keine einheitliche Schwelle von 70–80 Euro oder Franken für alle Länder. Ignorieren Sie das Schreiben deshalb nicht. Fragen Sie die ausstellende Behörde nach dem richtigen Verfahren oder lassen Sie das Dokument prüfen.

Bereits bezahlt: Kann ich das Geld vom Lenker zurückfordern?

Ein Rückforderungsanspruch hängt davon ab, wofür Sie bezahlt haben und welche Vereinbarung mit der fahrenden Person bestand. Eigene Verfahrensverstösse oder eine eigene Halterhaftung lassen sich nicht automatisch auf jemand anderen abwälzen.

fedpol: Ansprechpartner bei ausländischen Bussen

JUSTIS Tipp
Schreiben und Antwortfrist prüfen

Notieren Sie die Zustellung und die verlangte Antwortfrist. Prüfen Sie den Absender unabhängig und geben Sie eine verlangte Lenkerauskunft wahrheitsgemäss und nachweisbar ab.

Gepostet am 29. September 2016