Ich habe im Internet gesurft und eine mir unbekannte Website besucht. Danach wurde mir von einer deutschen Firma eine Rechnung zugestellt, die ich aus Versehen sogar beglich, obwohl ich gar nichts bestellt hatte. Seither bombardiert mich die Firma mit weiteren Rechnungen. Wie kann ich mich zur Wehr setzen?
Auf einen Blick
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Ein Websitebesuch oder eine irrtümliche Zahlung beweist nicht automatisch ein kostenpflichtiges Abonnement.
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Verlangen Sie Vertragsnachweise und bestreiten Sie unbegründete Forderungen schriftlich.
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Behördliche und gerichtliche Schreiben müssen Sie fristgerecht behandeln.
Rechnung ohne Bestellung: Besteht überhaupt ein Vertrag?
Der blosse Besuch einer Website begründet nicht automatisch einen kostenpflichtigen Vertrag. Eine versehentliche Zahlung beweist ebenfalls nicht in jedem Fall, dass Sie ein Abo abgeschlossen oder weitere Forderungen anerkannt haben. Prüfen Sie aber den tatsächlichen Bestellablauf, die Angaben zum Preis und Ihre Erklärungen, bevor Sie die Rechnung abschliessend beurteilen.
Unberechtigte Forderung bestreiten: Was schreibe ich dem Anbieter?
Verlangen Sie schriftlich den Nachweis von Bestellung, Vertragsinhalt und Preisvereinbarung. Bestreiten Sie eine nicht begründete Forderung und erläutern Sie gegebenenfalls Irrtum oder Täuschung. Fordern Sie die versehentlich geleistete Zahlung zurück und sichern Sie Zahlungsbeleg, Nachrichten und Screenshots. Ob die Rückzahlung durchsetzbar ist, hängt von den konkreten Umständen und dem anwendbaren Recht ab.
Weitere Mahnungen: Was darf ich ignorieren und was nicht?
Bezahlen Sie nicht allein wegen wiederholten Drucks. Sie müssen aber zwischen privaten Mahnungen und amtlichen oder gerichtlichen Schreiben unterscheiden. Gegen einen Schweizer Zahlungsbefehl ist grundsätzlich innert zehn Tagen Rechtsvorschlag möglich. Ausländische Verfahren können andere Fristen haben. Ignorieren Sie solche Schreiben nicht; die deutsche Adresse des Anbieters macht eine Forderung weder automatisch gültig noch automatisch wirkungslos.
Abofalle melden: Welche nächsten Schritte helfen?
Kontaktieren Sie bei unberechtigten Abbuchungen rasch den Zahlungsanbieter und prüfen Sie weitere Belastungen. Melden Sie einen möglichen Betrug der Polizei und irreführende Geschäftspraktiken gegebenenfalls dem SECO. Eine Meldung ersetzt weder die rechtzeitige Bestreitung noch die Durchsetzung eines Rückzahlungsanspruchs.
Sichern Sie Rechnungen, Zahlungsbelege und den Bestellablauf. Verlangen Sie den Vertragsnachweis und bestreiten Sie unbegründete Forderungen schriftlich. Bei einem Zahlungsbefehl oder gerichtlichen Schreiben melden Sie sich sofort: Wir prüfen die nächsten rechtlichen Schritte und die Deckung gemäss Vertrag.
Gepostet am 7. Dezember 2016